Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 03.12.2014 - 1 U 49/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 644 Abs 1 S 1 BGB
Bauvertrag: Träger des Diebstahlsrisikos hinsichtlich der auf der Baustelle gelagerten Baumaterialien - ra-skwar.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Bauhandwerkers bei Diebstahl von Material vor Abnahme des Werks
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Werkunternehmer haftet für Verlust der auf die Baustelle gelieferten Materialen und Werkzeuge; § 644 BGB
- Saarländisches Oberlandesgericht
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Werkunternehmer und Diebstahl von Baumaterialien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 683; BGB § 677; BGB § 670
Zum Diebstahlrisiko beim Bauvertrag hinsichtlich Baumaterialien, die in dem errichteten Haus vor Abnahme der Werkleistung gelagert werden. - rechtsportal.de
BGB § 683 ; BGB § 677 ; BGB § 670
Ansprüche eines Bauhandwerkers bei Diebstahl von Material vor Abnahme des Werks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumaterial wird von der Baustelle entwendet: Auftragnehmer trägt das Diebstahlrisiko!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Einbruchdiebstahl in der Fertighaus-Baustelle
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche eines Bauhandwerkers bei Diebstahl von Material vor Abnahme des Werks
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Diebstahlrisiko beim Bauvertrag
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Baumaterial im Neubau geklaut - Vor der Bauabnahme trägt der Bauunternehmer das Diebstahlsrisiko
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Wer haftet für Diebstahl von Baumaterial?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ansprüche eines Bauhandwerkers bei Diebstahl von Material vor Abnahme des Werks
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auftraggeber hat gegenüber Baufirma Anspruch auf Erstattung der Beschaffungskosten für gestohlenes Baumaterial - Auftraggeber führt mit Nachbestellung des gestohlenen Materials Geschäft der Baufirma aus
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baumaterial wird von der Baustelle entwendet: Auftragnehmer trägt das Diebstahlrisiko! (IBR 2015, 65)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.03.2014 - 15 O 203/13
- OLG Saarbrücken, 03.12.2014 - 1 U 49/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 649
- MDR 2015, 271
- NZBau 2015, 159
- BauR 2015, 998