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   OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14   

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https://dejure.org/2015,6677
OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14 (https://dejure.org/2015,6677)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.03.2015 - 1 U 119/14 (https://dejure.org/2015,6677)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. März 2015 - 1 U 119/14 (https://dejure.org/2015,6677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtsinterne Organisation bei Eingang der Krankmeldung eines Prozessbevollmächtigten drei Stunden vor der Terminstunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 514; ZPO § 337
    Anforderungen an die gerichtsinterne Organisation bei Eingang der Krankmeldung eines Prozessbevollmächtigten drei Stunden vor der Terminstunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drei Stunden vor Gerichtstermin krank gemeldet: Säumnis unverschuldet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt beim Berufungskläger (BGH, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 -, NJW 2007, 2047 Tz. 6).

    Den weiteren nicht sachbearbeitenden Rechtsanwälten in der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten war eine so kurzfristige Einarbeitung und Terminwahrnehmung ebenso wenig zumutbar wie einem kurzfristig beauftragten, in Saarbrücken ansässigen Unterbevollmächtigten, zumal eine solch kurzfristige Beauftragung, die eine ausreichende Kenntnis der Rechtssache nicht zulässt, zumindest dem Sinn und Zweck der mündlichen Verhandlung widersprochen hätte (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047, 2048).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Anders als sonst ist hier die Schlüssigkeit des Sachvortrages bereits bei der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 f., juris Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 1 U 238/00 -, MDR 2002, 780 f., juris Rn. 5).

    Aber auch in dem Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, liegt eine schuldhafte Säumnis i. S. d. § 514 Abs. 2 BGB vor, wenn er nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 11 mwN; BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448 f, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. November 2008 - 15 U 55/08, juris Rn. 14).

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Aber auch in dem Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, liegt eine schuldhafte Säumnis i. S. d. § 514 Abs. 2 BGB vor, wenn er nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 11 mwN; BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448 f, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. November 2008 - 15 U 55/08, juris Rn. 14).

    Denn eine solche Nachfrage wäre allenfalls dann geboten gewesen, wenn das Faxschreiben so knapp vor der Terminzeit eingegangen wäre, dass mit einer rechtzeitigen Vorlage vor Aufruf der Sache nicht zu rechnen war (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Auch wenn dieses Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, ist es für vorläufig vollstreckbar zu erklären (Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 538 Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2010 - 9 U 61/08 - NJW-RR 2011, 216, juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 15 U 55/08

    Umfang der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Unterrichtung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Aber auch in dem Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, liegt eine schuldhafte Säumnis i. S. d. § 514 Abs. 2 BGB vor, wenn er nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 11 mwN; BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448 f, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. November 2008 - 15 U 55/08, juris Rn. 14).
  • OLG Rostock, 10.01.2002 - 1 U 238/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14
    Anders als sonst ist hier die Schlüssigkeit des Sachvortrages bereits bei der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 f., juris Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 1 U 238/00 -, MDR 2002, 780 f., juris Rn. 5).
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