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   OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13   

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https://dejure.org/2015,65509
OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.03.2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. März 2015 - 1 U 84/13 (https://dejure.org/2015,65509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln bei der Abnahme; Haftung des Unternehmers für Verschulden eines Bauleiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln bei der Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleiter darf die Augen vor offenkundigen Mängeln nicht verschließen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleiter darf die Augen vor offensichtlichen Mängeln nicht verschließen! (IBR 2017, 135)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Der Besteller darf nicht dadurch haftungsrechtlich benachteiligt werden, dass er anstelle eines Alleinunternehmers ein Unternehmen beauftragt, das arbeitsteilig organisiert ist (BGH NJW 1992, 1754 ).

    In diesem Fall muss er sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte so behandeln lassen, als habe er Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme verschwiegen (BGHZ 117, 318 ; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1748 ; OLG Hamm BauR 1999, 767 ).

    Ihm können jedoch ggf. Beweiserleichterungen im Sinne eines Anscheinsbeweises zu Gute kommen, wenn Mängel so augenfällig und schwerwiegend sind, dass sie bei regelrechter Betriebsorganisation ohne weiteres hätten erkannt werden müssen (BGHZ 117, 318 ).

  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Etwas anderes gilt, wenn solche Mitarbeiter auch mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut sind und allein ihr Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand setzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGHZ 62, 68 ; BGHZ 66, 43 ).

    Der Unternehmer kann sich seiner Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält und sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren (BGHZ 66, 43 ).

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verschweigt arglistig, wem bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Gegners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist, und ihn trotzdem nicht offenbart (BGHZ 62, 63 ).

    Dazu gehört in der Regel der von dem Unternehmer zur Bauüberwachung der Bauleistungen eingesetzte Bauleiter (BGH, Urteil vom 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BGHZ 62, 69 ).

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    In diesem Fall muss er sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte so behandeln lassen, als habe er Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme verschwiegen (BGHZ 117, 318 ; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1748 ; OLG Hamm BauR 1999, 767 ).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Ausschlaggebend ist, dass der Mangel zwangsläufig den angestrebten Erfolg beeinträchtigt (BGH BauR 2003, 236 ; BGHZ 91, 206 ; BGH BauR 981, 462 ).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Im Rahmen ihrer Haftung für die vorhandenen Mängel muss die Klägerin sich entgegen der Auffassung des Landgerichts kein Verschulden ihrer planenden Architekten, die Erfüllungsgehilfen des Bauherrn in dessen Verhältnis zum Bauunternehmer sind (BGH, Urteile vom 7.3.2002 - VII ZR 1/00, BauR 2002, 1536 , und vom 24.2.2005 - VII ZR 328/03, BauR 2005, 1016 ; NZBau 2005, 400 ), gemäß §§ 278, 254 BGB anrechnen lassen.
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Denn im Streitfall haftet die Beklagte schon deshalb, weil der von ihr mit der Prüfung des Werks auf Mangelhaftigkeit beauftragte und in diesem Bauabschnitt tätige gewordene und zwischenzeitlich verstorbene Bauleiter H. vor offenkundigen Mängeln die Augen verschlossen hat und damit die Mangelhaftigkeit des Werkes jedenfalls billigend in Kauf genommen hat (zum bedingten Vorsatz: BGHZ 7, 313 ; BGH NJW 1984, 801 ; BGH NJW 1986, 180 ).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Wird sie dennoch erhoben, hat sie jedenfalls klarstellende Funktion (BGH, Urteil vom 10.11.1988 - VII ZR 14o/87, BauR 1989, 81 ).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Dementsprechend ist zwar neben der Vorschussklage eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung entbehrlich (BGH, Urteil vom 25.9.2008 - VII ZR 204/07, NJW 2009, 60 ; Urteile vom 18.3.1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20.2.1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 ).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
    Dem Unternehmer muss daher der Vorwurf zu machen sein, Personal zur Erfüllung der Offenbarungspflicht eingesetzt zu haben, von dem er weiß oder jedenfalls annehmen musste, dass es seinen Überwachungs- und Mitteilungspflichten nicht regelgerecht nachkommt (BGH, Urteil vom 27.211.2008 - VII ZR 206/06).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03

    Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten

  • OLG Jena, 19.07.2007 - 1 U 669/05

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Vorbehaltsurteils - Umfang der

  • OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98

    30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13

    Werkvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer bei

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04

    VOB-Vertrag: Beseitigung der Mängel der Korrosionsbeschichtung und

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

  • OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03

    Straßenbaumängel: Erneuerung des gesamten Straßenbelags!

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01

    Qualitätsanforderungen bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart; Umfang

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