Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6269
OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17 (https://dejure.org/2018,6269)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.03.2018 - 6 UF 116/17 (https://dejure.org/2018,6269)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. März 2018 - 6 UF 116/17 (https://dejure.org/2018,6269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrechtsregelung: Übernachtungen und Ferienwochen auch bei Kleinkindern?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsrecht betrifft nicht nur das Wochenende! - Länger als zwei Wochen sollte ein Kleinkind aber von der Hauptbezugsperson nicht getrennt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht umfasst auch bei Kleinkindern Übernachtungen und Ferienwochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angemessener Sommerferienumgang bei zweijährigem Kind beträgt zwei Wochen - Längere Trennung des Kindes von Hauptbetreuungsperson bei Spannungen der Eltern unzulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Daraus ergibt sich das gesetzliche Leitbild, dass grundsätzlich beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind tragen sollen, wenn keine Gründe vorliegen, die hiergegen sprechen (BGH FamRZ 2016, 1439; BT-Drucks. 17/11048 S. 12 und 17).

    Die Alleinsorge ist daher dann anzuordnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge aus Kindeswohlgründen ausscheidet, also dem Kindeswohl widerspricht (BGH FamRZ 2016, 1439).

    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Kindeswohl entspricht (BGH FamRZ 2016, 1439 m.w.N.).

    Insbesondere sieht das Gesetz für einzelne kontrovers diskutierte und von den Eltern nicht lösbare Fragen mit § 1628 BGB ein geeignetes Instrumentarium vor (vgl. BGH FamRZ 2016, 1439 m.w.N.).

    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592).

    Die Gefahr einer erheblichen Belastung des Kindes kann sich im Einzelfall auch aus der Nachhaltigkeit und der Schwere des Elternkonflikts ergeben (BGH FamRZ 2016, 1439 m.w.N.).

    Dann ist zu prüfen, ob hierdurch eine erhebliche Belastung des Kindes zu befürchten ist (BGH FamRZ 2016, 1439).

    Notwendig ist hierfür die Einschätzung im Einzelfall, ob der Elternkonflikt so nachhaltig und so tiefgreifend ist, dass gemeinsame, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen der Eltern in den wesentlichen Belangen der elterlichen Sorge auch für die Zukunft nicht gewährleistet sind (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796; 2008, 592; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - 6 UF 22/16 -, FamRZ 2016, 1858, und vom 11. Mai 2015 - 6 UF 18/15 -, FamRZ 2015, 2180 [Ls.; Volltext in Juris]).

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13

    Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).

    Insoweit sind insbesondere die Belastbarkeit des Kindes, die bisherige Intensität seiner Beziehungen zum Umgangsberechtigten und seine Vertrautheit mit diesem, die räumliche Entfernung der Eltern voneinander, die Interessen und Bindungen von Kind und Eltern, das Verhältnis letzterer zueinander, die persönliche, berufliche und Wohnsituation sowie Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, der Wille des Kindes, soweit er mit seinem Wohl vereinbar ist, sowie dessen Alter und dadurch bedingtes Zeitempfinden, sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand und das Konfliktniveau zwischen den Eltern in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 4. Januar 2011 - 6 UF 132/10 -, FamRZ 2011, 824; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. März 2015 - 9 UF 7/15 - vgl. Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 65 m.z.w.N.).

    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

    Kinder werden nicht dadurch "lebenstüchtig", dass sie in überbehüteter und einseitig auf die Vorstellungen eines Elternteils ausgerichteter Weise "erzogen" werden, sondern auch dadurch, dass ihnen die Realität - hier in Gestalt eines mitsorgeberechtigten und zu angemessenem Umgang berechtigten Vaters - hinreichend deutlich wird (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 901; Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 6).

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    In jüngerer Zeit wird in der Rechtsprechung - auch vor dem Hintergrund der zitierten Judikate des Bundesverfassungsgerichts (siehe insbesondere BVerfG FamRZ 2007, 1078) - eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen in der Rechtsprechung soweit ersichtlich nicht mehr vertreten.

    Durch einen Ferienumgang können in besonderem Maße das Zusammensein von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil normalisiert und die gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes zum Umgangsberechtigten aufrechterhalten und gefestigt werden (BVerfG FamRZ 2007, 1078; 2005, 871; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2009 - 10 UF 155/08 -, juris; siehe auch Balloff/Vogel, Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Ausgestaltung des Umgangs, FF 2017, 98, 104 f.).

    Ebenso wie kürzere mit Übernachtungen verbundene Umgangskontakte können Ferienumgänge - jedenfalls mittelfristig - auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen (BVerfG FamRZ FamRZ 2007, 1078; 2004, 1166), weil das Kind so den Umgangsberechtigten über einen längeren Zeitraum hinweg unter Alltagsbedingungen erleben kann (Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländisches Oberlandesgerichts vom 25. Juni 2012 - 9 UF 43/12 -).

  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 5 UF 74/08

    Voraussetzungen der vollständigen Aussetzung des Umgangs eines Kindes mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

    Das bloße Alter eines Kindes ist kein maßgebliches Kriterium, das für die Frage der Anordnung von Übernachtungskontakten herangezogen werden kann (Senatsbeschluss a.a.O.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländisches Oberlandesgerichts a.a.O.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2009, 134; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 741; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1352; Palandt/Diederichsen, BGB, 77. Aufl., § 1684, Rz. 15; Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 56 f., jeweils m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2011 - 6 UF 132/10

    Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Insoweit sind insbesondere die Belastbarkeit des Kindes, die bisherige Intensität seiner Beziehungen zum Umgangsberechtigten und seine Vertrautheit mit diesem, die räumliche Entfernung der Eltern voneinander, die Interessen und Bindungen von Kind und Eltern, das Verhältnis letzterer zueinander, die persönliche, berufliche und Wohnsituation sowie Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, der Wille des Kindes, soweit er mit seinem Wohl vereinbar ist, sowie dessen Alter und dadurch bedingtes Zeitempfinden, sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand und das Konfliktniveau zwischen den Eltern in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 4. Januar 2011 - 6 UF 132/10 -, FamRZ 2011, 824; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. März 2015 - 9 UF 7/15 - vgl. Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 65 m.z.w.N.).

    Entsprechend gehen die Ferien- und die Feiertagsregelung der periodischen Umgangsregelung vor (Senatsbeschluss vom 4. Januar 2011 - 6 UF 132/10 -, FamRZ 2011, 824; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2016 - 9 UF 56/15 -), wobei der Turnus des Wochenendumgangs ausnahmslos unverändert bleibt.

  • OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Insoweit war weder das Familiengericht noch ist der Senat - abweichend von der durch die Mutter ausgangs ihres Schriftsatzes vom 21. Dezember 2017 angedeuteten Rechtssicht - an die diesbezüglichen "Anträge" der Beteiligten gebunden, weil es sich bei einem Verfahren nach § 1684 BGB um ein Amtsverfahren handelt, ein gestellter "Antrag" also lediglich eine Anregung im Sinne von § 24 Abs. 1 FamFG darstellt (siehe dazu nur BGH FamRZ 2017, 1668), und im Übrigen auch das Verschlechterungsverbot nicht gilt (Senatsbeschluss vom 18. November 2014 - 6 UF 107/14 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - Völker/Clausius, a.a.O., § 9, Rz. 6; vgl. auch BGH FamRZ 2016, 1752; 2008, 45).

    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

  • BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04

    Unzureichend begründete Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts verletzt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).

    Durch einen Ferienumgang können in besonderem Maße das Zusammensein von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil normalisiert und die gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes zum Umgangsberechtigten aufrechterhalten und gefestigt werden (BVerfG FamRZ 2007, 1078; 2005, 871; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2009 - 10 UF 155/08 -, juris; siehe auch Balloff/Vogel, Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Ausgestaltung des Umgangs, FF 2017, 98, 104 f.).

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Insoweit sind insbesondere die Belastbarkeit des Kindes, die bisherige Intensität seiner Beziehungen zum Umgangsberechtigten und seine Vertrautheit mit diesem, die räumliche Entfernung der Eltern voneinander, die Interessen und Bindungen von Kind und Eltern, das Verhältnis letzterer zueinander, die persönliche, berufliche und Wohnsituation sowie Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, der Wille des Kindes, soweit er mit seinem Wohl vereinbar ist, sowie dessen Alter und dadurch bedingtes Zeitempfinden, sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand und das Konfliktniveau zwischen den Eltern in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62, vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 4. Januar 2011 - 6 UF 132/10 -, FamRZ 2011, 824; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. März 2015 - 9 UF 7/15 - vgl. Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 65 m.z.w.N.).

    Der Senat passt lediglich noch die zutreffend auf § 89 Abs. 2 FamFG gegründete Folgenankündigung des Familiengerichts (Ziffer 6.) an seine ständige Übung an, die Eltern auch über die Möglichkeit unmittelbarer Festsetzung von Ordnungshaft zu belehren (siehe dazu etwa Senatsbeschluss vom 8. September 2014 - 6 UF 62/14 -, FamRZ 2015, 62), und schließt sich aus gegebenem Anlass dem Appell des Verfahrensbeistandes an, dass beide Eltern sich künftig im Interesse ihres gemeinsamen (!) Kindes mehr "zurücknehmen" sollten.

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592).

    Notwendig ist hierfür die Einschätzung im Einzelfall, ob der Elternkonflikt so nachhaltig und so tiefgreifend ist, dass gemeinsame, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen der Eltern in den wesentlichen Belangen der elterlichen Sorge auch für die Zukunft nicht gewährleistet sind (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796; 2008, 592; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - 6 UF 22/16 -, FamRZ 2016, 1858, und vom 11. Mai 2015 - 6 UF 18/15 -, FamRZ 2015, 2180 [Ls.; Volltext in Juris]).

  • BVerfG, 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen einer unzureichenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17
    Die Gerichte setzen dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der widerstreitenden Grundrechte durch die konkrete Regelung des Sorgerechts um (BVerfG FamRZ 2018, 266 m.w.N.).

    Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss daher das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen (BVerfG FamRZ 2018, 266 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - 10 UF 150/09

    Regelung des Umgangsrechts bei einem Kleinkind: Übernachtung des Kindes im Rahmen

  • OLG Hamm, 18.10.1989 - 5 UF 273/89

    Umgangsbefugnis; Entscheidung im Einzelfall; Umgangsberechtigte;

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 487/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ausschluss des Umgangs

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

  • OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 6 UF 140/11

    Umgangsregelung: Nachholungsanordnung gegen den Ausfall periodischer

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 UF 49/13

    Umgangsrecht: Ausgestaltung des Umgangsrechts mit einem vierjährigen Kind bei

  • KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Ausschluss von Übernachtungen bei ungünstigen

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13

    Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung;

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1989 - 5 UF 199/89

    Umgangsrecht; Sorgerecht; Ausschluß

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 10 UF 155/08

    Umgangsrecht: Ausweitung einer Umgangsvereinbarung, die in Anbetracht des

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

  • AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03

    Umgangsrecht mit Zweijährigem

  • OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 6 WF 132/17

    Nicht anerkannter ausländischer Scheidungstitel rechtfertigt nicht Versagung der

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 6 UF 22/16

    Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Berücksichtigung des Kindeswillens

  • OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der

    Insoweit sind insbesondere die Belastbarkeit des Kindes, die bisherige Intensität seiner Beziehungen zum Umgangsberechtigten und seine Vertrautheit mit diesem, die räumliche Entfernung der Eltern voneinander, die Interessen und Bindungen von Kind und Eltern, das Verhältnis letzterer zueinander, die persönliche und berufliche Situation sowie Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, der Wille des Kindes, soweit er mit seinem Wohl vereinbar ist, sowie dessen Alter und dadurch bedingtes Zeitempfinden, sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand und das Konfliktniveau zwischen den Eltern in den Blick zu nehmen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. März 2018 - 6 UF 116/17 -, Rn. 32, juris).

    Denn sie sind grundsätzlich geeignet, die Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil zu festigen und dazu beizutragen, dass dieser vom Kind nicht ausschließlich als "Sonntagselternteil" erlebt wird (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. März 2018 - 6 UF 116/17 -, Rn. 35, juris).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 9 UF 168/18

    Umgangsregelung bei zerstrittenen, weit voneinander entfernt lebenden Eltern

    Übernachtungsumgangskontakte entsprechen deshalb - zumal bei weiter voneinander entfernt liegenden Wohnorten der Eltern - auch bei einem Kleinkind in der Regel dem Kindeswohl (OLG Saarbrücken FamRZ 2018, 1159), so auch hier.

    Ferienumgangskontakte entsprechen - zumal bei weiter voneinander entfernt liegenden Wohnorten der Eltern - auch bei einem Kleinkind in der Regel dem Kindeswohl (OLG Saarbrücken FamRZ 2018, 1159), so auch hier.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 5 UF 110/20

    Umgangsrecht: Tagesumgang ohne Übernachtungen aus Gründen des Kindeswohls

    Maßgeblich bleibt aber insoweit stets der Einzelfall, wobei insbesondere auch zu berücksichtigen ist, ob das Kind bereits an den umgangsberechtigten Elternteil und dessen Umgebung gewöhnt ist und nicht - etwa durch einen längeren fehlenden Kontakt - eine Entfremdung eingetreten ist, wobei hier auch - was die Beschwerde verkennt - das kindliche Zeitempfinden zu berücksichtigen ist (OLG Saarbrücken 5.3.2018 - 6 UF 116/17, juris; Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl. 2016, 279).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2019 - 13 UF 62/18

    Voraussetzungen des befristeten Ausschlusses des Umgangs des Vaters mit seinem

    Eine Bindung des Senats an das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) besteht bereits deshalb nicht, weil im Umgangsverfahren die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (vgl. OLG Saarbrücken, B. v. 7.3.2018, 6 UF 116/17, juris; BGH FamRZ 2016, 1752).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht