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   OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15   

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https://dejure.org/2016,54295
OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 5 U 61/15 (https://dejure.org/2016,54295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Eltern geschlagen und beleidigt: Pflichtteilsentziehung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Körperliche Misshandlungen und Beleidigungen reichen für die Pflichtteilsentziehung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Eltern geschlagen und beleidigt: Pflichtteilsentziehung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eskalierender Familienstreit führt zur Pflichtteilsentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie entziehe ich dem Kind den Pflichtteil?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Eine Entziehung dieser Rechtsposition kann auch bei vorsätzlichen Körperverletzungen, deren Gewicht sehr unterschiedlich sein kann, nur unter konkreter Abwägung der Schwere der dem Abkömmling vorgeworfenen Vergehen gegen die familiären Bande zum Erblasser einerseits und der darauf gestützten Zerschneidung eben dieser Bande durch Quasiverstoßung andererseits gerechtfertigt werden (BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306).

    Hinzu komme, dass die Misshandlungen und Beleidigungen im Beisein weiterer Personen erfolgt seien (vgl. zu diesem erschwerenden Aspekt BGH, Urt. v. 06.12.1989 - IVa ZR 249/88 - BGHZ 109, 306) und dass die Klägerin ihrem Vater in besonders verabscheuungswürdiger Art und Weise den Tod herbei gewünscht habe.

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Dieses Erfordernis rechtfertigt sich damit, dass eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe kommt und dass sie deshalb ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - auch die Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Angehörigen am Vermögen des Erblassers steht in gewissem Umfang unter dem Schutz von Art. 14 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes; BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332) - nicht zu begründen ist (siehe auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1299).

    Im hiesigen Rechtsstreit geht es allein darum, ob ihr Verhalten gerade gegenüber dem Erblasser die familiären Bande in einer derart gravierenden Weise zerschnitt, dass er ihre Teilhabe an seinem Nachlass als schlechthin unzumutbar empfinden durfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332).

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Es brauchen nicht sämtliche Einzelheiten angeführt zu werden, vielmehr genügt jede substanziierte Bezeichnung, die es erlaubt, durch Auslegung festzustellen, weshalb in concreto der Pflichtteil entzogen worden ist und auf welchen Lebenssachverhalt sich der Erblasser bezieht ("Sachverhaltskern"; siehe Lange in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 2336 Rdn. 10; BGH, Urt. v. 27.02.1985 - IVa ZR 136/83 - BGHZ 94, 36).

    Danach ist in einem zweiten Schritt prüfen, ob die durch Auslegung ermittelten konkreten Entziehungsgründe in dem Testament selbst einen hinreichenden Ausdruck gefunden haben, um den gesetzlichen Zwecken der gemäß § 2336 BGB vorgeschriebenen Testamentsform genügen zu können (BGH, Urt. v. 27.02.1985 - IVa ZR 136/83 - BGHZ 94, 36).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Dieses Erfordernis rechtfertigt sich damit, dass eine Pflichtteilsentziehung mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahe kommt und dass sie deshalb ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - auch die Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Angehörigen am Vermögen des Erblassers steht in gewissem Umfang unter dem Schutz von Art. 14 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes; BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - BVerfGE 112, 332) - nicht zu begründen ist (siehe auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1299).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Das Ausbleiben von Verletzungsfolgen ist unschädlich (in diesem Sinne - für die Frage der Strafbarkeit gemäß § 223 StGB - BGH, Urt. v. 08.03.1990 - 2 StR 615/89 - NJW 1990, 3156).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Sie hat aber - auch auf den entsprechenden Hinweis des Senats im Termin vom 07.09.2016 - selbst nicht etwa behauptet, es sei Kontakt zu der Zeugin aufgenommen und sichergestellt worden, dass diese jetzt auszusagen bereit sei (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1986 - IV AZR 99/85 - NJW-RR 1987, 445: erneute Vernehmung eines Zeugen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, in zweiter Instanz nur dann, wenn anzunehmen ist, dass er nunmehr aussagen werde).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Er ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte oder Erwägungen abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v 13.11.2011 - VII ZR 22/10 - NJW-RR 2011, 487).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Partei den Zeugen selbst benannt und keine Vorbehalte gegen seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben vorgebracht hat (vgl. Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 9. Aufl. 2008, Kap. A, Rdn. 19; siehe auch - das stillschweigende Einbeziehen gegnerischen Vorbringens in den eigenen Sachvortrag betreffend - Gerke in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 137 Rdn. 15; BGH, Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 88/93 - NJW-RR 1995, 684: nach allgemeinen Grundsätzen sei davon auszugehen, dass der Prozessgegner sich ein für ihn günstiges Vorbringen der Gegenseite zumindest hilfsweise zu Eigen mache, insbesondere wenn es nicht im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen stehe).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15
    Hier ist nicht ersichtlich und es wurde von der Klägerin bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz auch nicht vorgetragen, was sie getan hätte, wenn das Landgericht ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, die Frage der Pietätsverletzung entgegen früherer Zweifel nach dem Ergebnis der Vernehmung des Zeugen E. nun möglicherweise doch nicht in ihrem Sinne zu beantworten, und wieso es ihr hätte gelingen sollen, durch eine entsprechende Reaktion eine Klageabweisung zu vermeiden (vgl. von Selle in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 20, 2016, § 139 Rdn. 54; BGH, Urt. v. 03.03.1998 - X ZR 14/95 - NJW-RR 1998, 1268).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

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