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   OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18   

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https://dejure.org/2018,39366
OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18 (https://dejure.org/2018,39366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2018 - 4 W 20/18 (https://dejure.org/2018,39366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 4 W 20/18 (https://dejure.org/2018,39366)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 02.02.2012 - 4 W 17/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    Mit Blick auf die ausdrücklich beantragte Vorlage beim Oberlandesgericht will der Beschwerdeführer offensichtlich mit Hilfe des Beschwerdegerichts die vom Landgericht abgelehnte Einsichtnahme in die Prozessakte sowie die begehrte Fristverlängerung erreichen (vgl. hierzu OLG Celle MDR 2012, 428).

    bb) Versagt dagegen das Prozessgericht die begehrte Akteneinsicht, wird ganz überwiegend angenommen, dass dagegen die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft ist (Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 299 Rn. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 23. Aufl., § 299 Rn. 69; Prütting in MüKo ZPO, 5. Aufl., § 299 Rn. 15; Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl., § 299 Rn. 1; OLG Celle MDR 2012, 428; OLG Schleswig Rpfleger 1976, 108; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1454).

    Schließlich entspricht die Eröffnung der sofortigen Beschwerde auch nicht nur besser den Erfordernissen praktischer Handhabung, sondern auch dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (so OLG Celle MDR 2012, 428).

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2018 - 9 W 3/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auswirkung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    Seitdem hat der Beschwerdeführer verschiedene Gegenvorstellungen und andere Rechtsbehelfe, unter anderem im noch laufenden Kostenverfahren, teilweise auch für die Antragsteller zu 2) und 3), erhoben (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21.9.2017 - 4 W 8/17 und 4 W 9/17 - (Bl. 210 ff. d.A.), vom 23.11.2017 (Bl. 266 ff. d.A.), sowie die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.2.2018 - 9 W 4/18 (Bl. 296 ff. d.A.) und vom 29.3.2018 - 9 W 3/18 (Bl. 303 ff. d.A.)).

    (3) Die vom Landgericht im Einzelnen ausgeführten Gründe vermögen den Vorwurf des Rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht zu rechtfertigen: Das Landgericht hat angenommen, der Antragsteller fordere anlässlich des Kostenantrags der Gegenseite pauschal und auf Verdacht Einsicht in die gesamte Akte, obwohl jener Antrag nicht nur selbsterklärend sei, sondern dem Antragsteller ausweislich der Akte auch der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 29.3.2018 - 9 W 3/18 - bekannt sei, der sich mit der Erforderlichkeit des Antrags der Antragsgegnerin ausführlich befasse.

  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    dem Prozessbevollmächtigten einer Partei in dessen Kanzleiräume übermittelt werden (BGH NJW 1961, 559).
  • BFH, 17.10.2007 - VI B 138/06

    Kein Anspruch auf Ablichtung der gesamten Gerichtsakten und Verwaltungsakten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    Die vom Landgericht in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, HFR 2008, 360, juris Rdn. 6; kritisch hierzu BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 29. Ed. Stand 01.07.2018, Rdn. 22) betrifft den - hier nicht einschlägigen - Fall, dass eine Partei pauschal die Ablichtung der gesamten Prozessakte begehrt hat.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2000 - 7 W 17/00

    Umfang der Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    bb) Versagt dagegen das Prozessgericht die begehrte Akteneinsicht, wird ganz überwiegend angenommen, dass dagegen die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft ist (Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 299 Rn. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 23. Aufl., § 299 Rn. 69; Prütting in MüKo ZPO, 5. Aufl., § 299 Rn. 15; Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl., § 299 Rn. 1; OLG Celle MDR 2012, 428; OLG Schleswig Rpfleger 1976, 108; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1454).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2018 - 4 W 20/18
    Da der Rechtsstreit zwar in der Hauptsache, nicht jedoch bezüglich des noch laufenden Kostenfestsetzungsverfahrens abgeschlossen ist, richtet sich das Verfahren auch nicht gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach § 299 Abs. 2 ZPO mit der Folge, dass der Gerichtsvorstand über das Akteneinsichtsgesuch der (früheren) Partei im Wege eines Justizverwaltungsaktes zu entscheiden hätte (BGH MDR 2015, 973).
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