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   OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18   

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https://dejure.org/2018,50484
OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18 (https://dejure.org/2018,50484)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.12.2018 - 5 U 23/18 (https://dejure.org/2018,50484)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 5 U 23/18 (https://dejure.org/2018,50484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 826 BGB, Art 7 Nr 2 EUV 1215/2012, Art 24 Nr 5 EUV 1215/2012, § 767 ZPO, § 797 Abs 5 ZPO
    Internationale Zuständigkeit für eine Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung: Titelerschleichung durch einen ausländischen Beteiligten durch Bewirkung einer vollstreckbaren notariellen Urkunde seitens eines deutschen Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1468
  • EuZW 2019, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Klärungsbedürftig ist dabei eine Rechtsfrage dann, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BGH, Beschl. v. 27.3.2003 - V ZR 291/02 - VersR 2003, 1144; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2010 - 1 BvR 381/10 - NJW 2011, 1277).

    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschl. v. 27.3.2003 - V ZR 291/02 - VersR 2003, 1144).

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt fehlt (BGH, Beschl. v. 27.3.2003 - V ZR 291/02 - VersR 2003, 1144).

  • OLG Hamm, 13.02.1987 - 11 W 27/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Diesem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass von der Rechtsprechung ein Anspruch aus § 826 BGB verneint wird, wenn auf denselben Einwand auch eine Vollstreckungsabwehrklage mangels eingetretener Rechtskraft gestützt werden kann (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1330).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Klärungsbedürftig ist dabei eine Rechtsfrage dann, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BGH, Beschl. v. 27.3.2003 - V ZR 291/02 - VersR 2003, 1144; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2010 - 1 BvR 381/10 - NJW 2011, 1277).
  • EuGH, 04.07.1985 - 220/84

    AS-Autoteile Service / Malhé

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Art. 24 Nr. 5 EuGVVO, der grundsätzlich auch Vollstreckungsabwehrklagen erfasst (EuGH, Urteil vom 4.7.1985 - Rs 220/84 - NJW 1985, 2892), begründet eine Zuständigkeit nur in dem Mitgliedsstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll oder durchgeführt worden ist.
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Anspruchs aus § 826 BGB trägt der Schuldner (BGH, Urt. v. 29.06.2005 -VIII ZR 299/04 - NJW 2005, 2991).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Dies setzt neben der materiellen Unrichtigkeit des Vollstreckungstitels und der Kenntnis des Gläubigers hiervon zusätzliche besondere Umstände voraus, welche die Erlangung des Vollstreckungstitels oder seine Ausnutzung als sittenwidrig und es als geboten erscheinen lassen, dass der Gläubiger die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt (BGH Urt. v. 01.12.2011 - IX ZR 56/11 - NJW-RR 2012, 304).
  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 23/18
    Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 24.9.2014 - I ZR 35/11 - NJW 2015, 1690).
  • BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel

    Wäre anzunehmen, es handele sich bei einer Klage wegen sittenwidriger Ausnutzung eines Titels gemäß § 826 BGB nicht um eine "Unterhaltssache" i. S. d. Art. 1 Abs. 1 EuUnthVO, käme zudem in Betracht, dass sich die internationale Zuständigkeit nach Art. 24 Nr. 5 Brüssel-IaVO (ablehnend Mankowski in Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2021, Art. 24 Brüssel Ia-VO Rn. 222), § 32 ZPO richtet oder aber die internationale und örtliche Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel-IaVO folgt (OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 23/28, NJW 2019, 1468 [juris Rn. 20 ff.]; Mankowski in Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, a. a. O. m. w. N.).

    Für das Verhältnis einer Vollstreckungsgegenklage zu einer Klage nach § 826 ZPO wegen Titelmissbrauchs wird von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass es sich bei einer Vollstreckungsabwehrklage um den spezielleren Rechtsbehelf handelt, der Vorrang vor einer Klage nach § 826 BGB hat, der Einwand der sittenwidrigen Ausnutzung des Titels sei im Wege einer Klage nach § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 23/18, NJW 2019, 1486 Rn. 30; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 1987, NJW-RR 1987, 1330/1331; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 1995, 3 UF 186/95, FamRZ 1997, 827 Gründe Ziffer 2).

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