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   OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90   

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OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1991,1709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.03.1991 - 5 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1991,1709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. März 1991 - 5 RE-Miet 1/90 (https://dejure.org/1991,1709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1760
  • NJW-RR 1991, 1356 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 1182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Die erstmalige zivilrechtliche Auslegung des § 569 a Abs. 2 BGB im Sinne der Erstreckung auf den nichtehelichen Lebensgefährten sei eine mietrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung, deren Entscheidung der Kammer untersagt sei (BVerfG, NJW 1990, 1593 ff).

    Die vorgelegte Rechtsfrage ist auch, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.1990 (NJW 1990, 1593 ) ergibt, von grundsätzlicher Bedeutung.

    Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 569 a Abs. 2 BGB auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft überschreitet nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.1990 (NJW 1990, 1593 ), der Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG zukommt, nicht die Grenzen, die der richterlichen Rechtsfortbildung durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gezogen sind, und verletzt auch nicht die Eigentumsgewährleistung (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ).

    Eine solche tatsächliche und rechtliche Entwicklung kann die gesetzliche Regelung ergänzungsbedürftig und ergänzungsfähig werden lassen (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1593 ).

    Auch war es nach damaliger Auffassung mehr als fraglich, ob der Vermieter verpflichtet ist, den ständigen Aufenthalt eines nichtehelichen Partners in der Wohnung zu dulden, oder ob nichteheliche Partner gemeinsam eine Mietwohnung anmieten können (vgl. die Nachweise bei BVerfG, NJW 1990, 1593 ).

    Daß die analoge Anwendung des § 569 a Abs. 2 BGB nicht die für den Vermieter als Eigentümer geltende Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht mit Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG entschieden (BVerfG, NJW 1990, 1593 ).

  • LG Hannover, 31.07.1985 - 3 S 182/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Sie vertrete in Übereinstimmung mit den Landgerichten Hannover (NJW 1986, 727 ), Berlin (NJW 1990, 1041) und Hamburg (WuM 1989, 304 ) die Auffassung, daß § 569 a Abs. 2 BGB zumindest entsprechend auch auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden sei.

    Für eine unmittelbare Anwendung der Vorschrift des § 569 a Abs. 2 BGB auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und damit dessen Zuordnung zu den "Familienangehörigen" im Sinne von § 569 a Abs. 2 BGB haben sich z.B. ausgesprochen: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdn. 78; Klas, ZMR 1982, 289 f; Schwab, ZMR 1983, 184 [185] sowie in der Rechtsprechung LG Hannover, NJW 1986, 727 .

    So trifft es nicht, wie von der Gegenmeinung angeführt (vgl. LG Karlsruhe, FamRZ 1985, 599,; Bosch, FamRZ 1985, 1256 in Anm. zu LG Hannover, FamRZ 1985, 1255 = NJW 1986, 727 ; Staudinger/Sonnenschein, 12.Aufl., § 569 a BGB Rdn. 12), zu, daß durch die ausdehnende oder analoge Anwendung der Vorschrift die Möglichkeit der Abgrenzung des Kreises der Eintrittsberechtigten übermäßig erschwert wird.

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    a) Eine im Wege der Analogie auszufüllende, die Anwendung der Vorschrift des § 569 a Abs. 2 BGB auf den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ermöglichende Gesetzeslücke kommt dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber bei der Festlegung des Personenkreises, mit dem sich das Mietverhältnis im Falle des Führens eines gemeinsamen Hausstandes in dem Wohnraum beim Tode des Mieters fortsetzt, nicht vorhersehen konnte, in welchem Ausmaß nichteheliche Lebensgemeinschaften in späteren Zeiten praktiziert und weithin geduldet werden würden (vgl. BGH, NJW 1982, 1868).

    Jetzt ist nach der Rechtsprechung des BGH der Inhaber (die Inhaberin) eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 Abs. 2 BGB ) befugt, die Partnerin (den Partner) in die Wohnung aufzunehmen, wenn beide unverheiratet sind und das Verhältnis auf Dauer angelegt ist (BGH, NJW 1982, 1868).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Die vorgelegte Rechtsfrage ist, was von Amts wegen zu prüfen ist (BayObLG NJW-RR 1986, 1145 ; BayObLGZ 89, 319 ff; offengelassen in BHG, NJW 1987, 2372 ; BGH, NJW 1990, 3142 ), für die Entscheidung des Landgerichts auch erheblich.

    Bei bei einer der möglichen Antworten auf die Vorlagefrage noch Beweis zu erheben ist, ist ohne Bedeutung (BGH, NJW 1987, 2372 ; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 581 ).

  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 204/89

    Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    So kann eine Ersatzzustellung nach § 181 ZPO wirksam an den nichtehelichen Lebensgefährten des Zustellungsempfängers bewirkt werden (BGH, NJW 1990, 1666 unter II 4).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Schließlich macht sich auch der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft als tragfähige Lebensform in verschiedenen Regelungsbereichen in der Weise zu Nutze, daß ihr sonst vom Senat wahrzunehmende Versorgungsfunktionen zugewiesen werden (vgl. § 122 BSHG , § 137 Abs. 2 a AFG , § 18 WoGG ; vgl. auch BSG, NJW 1988, 2128 zu § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG ).
  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 5/62
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    So war im Jahre 1964 eine zwischen Mietvertragsparteien getroffene Abrede, nach dem Tode des Mieters mit dessen überlebendem nichtehelichen Partner einen neuen Mietvertrag abzuschließen, noch von der Nichtigkeitsfolge des § 138 Abs. 1 BGB bedroht (vgl. BGH, NJW 1964, 764).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1990 - 20 REMiet 3/90

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Mietverträgen; Rechtmäßigkeit eines auf die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Diese Rechtsauffassung des Landgerichts ist nicht unhaltbar, so daß das mit dem Rechtsentscheid befaßte Gericht die Würdigung des Streitstoffs durch das Landgericht und die sich daraus ergebende Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage hinzunehmen hat (vgl. OLG Frankfurt Rechtsentscheid vom 19.11.1990 - 20 REMiet 3/90 -).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1982 - 9 REMiet 3/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf; Lebensgefährtin des Sohnes des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Nach dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 14.1.1982 (NJW 1982, 889 ) kann eine gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung auch darauf gestützt werden, daß der Vermieter die Räume seinem unverheirateten Sohn überlassen möchte, der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit einer Frau zusammenlebt.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1982 - 21 U 120/82

    Familienangehörige; Persönliche Beziehung; Familiengemeinschaft; Eheähnliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (NJW 1983, 1566 ), die im Schrifttum teilweise Zustimmung gefunden hat (vgl. Palandt, § 1969 BGB Anm. 1), zählt die Lebensgefährtin, die mit dem Erblasser in einem eheähnlichen Verhältnis zusammengelebt hat, zu den Familienangehörigen im Sinne von § 1969 BGB und kann, sofern sie im Hausstand des Erblassers lebte, nach dieser Vorschrift für die Dauer von 30 Tagen ab dem Erbfall vom Erben Unterhalt in dem Umfang, wie ihn der Erblasser gewährt hat, sowie die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände verlangen.
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

  • BGH, 11.07.1990 - VIII ARZ 1/90

    Rechtsentscheid - Zulässigkeit einer Vorlage - Sachverhaltswürdigung -

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89

    Treten Familienangehörige beim Tod eines von mehreren Mietern in den Mietvertrag

  • LG Berlin, 13.03.1990 - 64 S 325/89
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

  • OLG Hamm, 10.09.1984 - 4 REMiet 1/84
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

  • BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Es möchte deshalb der Klage stattgeben, sieht sich hieran jedoch durch einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken gehindert (RE-Miet 1/90 vom 6. März 1991 = NJW 1991, 1760 = WuM 1991, 251).
  • BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91

    Eintritt eines nichtehelichen Lebenspartners in den Mietvertrag eines

    Der Senat hat durch Beschluß vom 22.7.1991 (NJW-RR 1992, 524 ) den Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt, weil die vorgelegte Rechtsfrage durch den zwischenzeitlich veröffentlichen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6.3.1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760 ) beantwortet sei.

    Zwar trifft es zu, daß in dem seit dem Inkrafttreten des 2. MietRÄndG im Jahr 1964 verstrichenen Zeitraum ein Wandel in der Beurteilung solcher Lebensgemeinschaften im Verständnis der Allgemeinheit (vgl. Strätz FamRZ 1980, 301/302) und in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BVerfG NJW 1990, 1593/1594; BGHZ 84, 36/38; OLG Saarbrücken NJW 1991, 1760/1761) eingetreten ist.

  • BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91

    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

    Dieser Rechtsentscheid, der erst nach Erlaß des Vorlagebeschlusses veröffentlicht worden ist (NJW 1991, 1760 und WuM 1991, 251 ), beantwortet die Rechtsfrage, die das Landgericht dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat.
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