Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03, 4 U 34/03 - 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15576
OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03, 4 U 34/03 - 5 (https://dejure.org/2004,15576)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.04.2004 - 4 U 34/03, 4 U 34/03 - 5 (https://dejure.org/2004,15576)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. April 2004 - 4 U 34/03, 4 U 34/03 - 5 (https://dejure.org/2004,15576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung: Sachmängelhaftung des Veräußerers; endgültige Erfüllungsverweigerung; Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf von durch Umgestaltung des Altbaus geschaffenen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 146/87

    Formularmäßiger Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    Maßgebend ist allein, ob der Veräußerer Leistungen erbringt, die bei Neuerrichtung Arbeiten bei Bauwerken wären und nach Umfang und Bedeutung mit solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972).

    Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).

    bb) Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Eigentumswohnung zwar nicht neu errichtet wird, jedoch ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden (vgl. BGH, NJW 1988, 1972; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    In diesen Fällen ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ebenso wie beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser nicht nur in einem AGB-Vertrag, sondern auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, NJW 1988, 1972; BGH, NJW 1989, 2748).

    Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.

    Maßgebend ist allein, ob der Veräußerer Leistungen erbringt, die bei Neuerrichtung Arbeiten bei Bauwerken wären und nach Umfang und Bedeutung mit solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972).

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    In diesen Fällen ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ebenso wie beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser nicht nur in einem AGB-Vertrag, sondern auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, NJW 1988, 1972; BGH, NJW 1989, 2748).

    Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.

    Dabei ist die Regelung derart kompliziert, dass die Kläger sie ohne eine ausdrückliche Belehrung und Darlegung seitens des Notars schwerlich verstehen konnten (in diesem Sinne auch BGH, NJW 1989, 2748).

    Sie mussten auch als juristisch nicht vorgebildete Laien erkennen können, dass ihnen beim Erwerb wegen bestimmter Mängel keine Ansprüche zustehen würden (vgl. BGH, NJW 1989, 2748).

    cc) Der als Veräußerer darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BGH, NJW 1984, 2094 (2095); NJW 1989, 2748) hat indes nicht bewiesen, dass der Notar die Erwerber ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt hat.

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    Maßgebend ist allein, ob der Veräußerer Leistungen erbringt, die bei Neuerrichtung Arbeiten bei Bauwerken wären und nach Umfang und Bedeutung mit solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972).

    Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).

    Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.

    Maßgebend ist allein, ob der Veräußerer Leistungen erbringt, die bei Neuerrichtung Arbeiten bei Bauwerken wären und nach Umfang und Bedeutung mit solchen Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972).

  • OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83

    Gewährleistung für im Wege der Altbausanierung geschaffene Eigentumswohnungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    a) Wenn ein Altbau zu Eigentumswohnungen umgebaut wird und diese Wohnungen dann veräußert werden, beurteilen sich die dem Erwerber im Falle von Mängeln zustehenden Rechte nicht nach Kaufvertragsrecht, sondern nach Werkvertragsrecht, d. h. im vorliegenden Fall nach den §§ 633 ff BGB a. F. Ein nach Werkvertragsrecht zu beurteilender Erwerbsvertrag ist nicht nur im Falle der Neuerrichtung eines Bauwerks verbunden mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen gegeben, sondern auch dann, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1132).

    Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).

    Dabei liegt ein solcher - nach Werkvertragsrecht zu beurteilender (vgl. BGHZ 100, 391 (396 f); BGH, NJW 1988, 1972; NJW 1989, 2748; OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586) - Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem Verkauf der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist.

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften, die durch den Gewährleistungsausschluss ebenfalls unberührt bliebe (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)- Westermann, 3. Auflage, § 476 BGB, Rdnr. 16) scheidet dagegen aus, da sich aus dem Kaufvertrag ausdrücklich ergibt, dass bezüglich der vom Umbau nicht betroffenen Altbausubstanz keine Eigenschaften zugesichert wurden und die Kläger auch nicht dargelegt haben, dass und wodurch eine wirksame Zusicherung außerhalb des Vertrages vorgenommen wurde.

    Dieser ist zulässig, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen (§ 476 BGB a. F. - vgl. BGH, MDR 1976, 478; NJW-RR 1987, 1415; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1075; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Auflage, Rdnr. 217 u. 218; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16) oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16).

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Der Bundesgerichtshof hat zwar für die Veräußerung neu errichteter oder noch zu errichtender Wohnungen gemäß § 242 BGB aus Treu und Glauben gefolgert, dass die Freizeichnung unwirksam ist, wenn sie "alle erkennbaren Mängel" betrifft (vgl. BGHZ 74, 204; BGH, NJW 1982, 2243; NJW 1984, 2094; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1076 m. w. N.; Hagen/Brambring, aaO., Rdnr. 217).

    cc) Der als Veräußerer darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BGH, NJW 1984, 2094 (2095); NJW 1989, 2748) hat indes nicht bewiesen, dass der Notar die Erwerber ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt hat.

  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften, die durch den Gewährleistungsausschluss ebenfalls unberührt bliebe (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)- Westermann, 3. Auflage, § 476 BGB, Rdnr. 16) scheidet dagegen aus, da sich aus dem Kaufvertrag ausdrücklich ergibt, dass bezüglich der vom Umbau nicht betroffenen Altbausubstanz keine Eigenschaften zugesichert wurden und die Kläger auch nicht dargelegt haben, dass und wodurch eine wirksame Zusicherung außerhalb des Vertrages vorgenommen wurde.

    Dieser ist zulässig, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen (§ 476 BGB a. F. - vgl. BGH, MDR 1976, 478; NJW-RR 1987, 1415; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1075; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Auflage, Rdnr. 217 u. 218; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16) oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften, die durch den Gewährleistungsausschluss ebenfalls unberührt bliebe (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)- Westermann, 3. Auflage, § 476 BGB, Rdnr. 16) scheidet dagegen aus, da sich aus dem Kaufvertrag ausdrücklich ergibt, dass bezüglich der vom Umbau nicht betroffenen Altbausubstanz keine Eigenschaften zugesichert wurden und die Kläger auch nicht dargelegt haben, dass und wodurch eine wirksame Zusicherung außerhalb des Vertrages vorgenommen wurde.

    Dieser ist zulässig, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen (§ 476 BGB a. F. - vgl. BGH, MDR 1976, 478; NJW-RR 1987, 1415; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1075; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Auflage, Rdnr. 217 u. 218; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16) oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16).

  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften, die durch den Gewährleistungsausschluss ebenfalls unberührt bliebe (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)- Westermann, 3. Auflage, § 476 BGB, Rdnr. 16) scheidet dagegen aus, da sich aus dem Kaufvertrag ausdrücklich ergibt, dass bezüglich der vom Umbau nicht betroffenen Altbausubstanz keine Eigenschaften zugesichert wurden und die Kläger auch nicht dargelegt haben, dass und wodurch eine wirksame Zusicherung außerhalb des Vertrages vorgenommen wurde.

    Dieser ist zulässig, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen (§ 476 BGB a. F. - vgl. BGH, MDR 1976, 478; NJW-RR 1987, 1415; Deckert, aaO., Gruppe 3, Rdnr. 1075; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Auflage, Rdnr. 217 u. 218; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16) oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (vgl. BGHZ 67, 134; BGH, NJW 1983, 1425; 1991, 912; 1992, 1384; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 476 BGB, Rdnr. 16).

  • OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01

    Gewährleistungsrechte bei einer Einbauküche; Berechnung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
    Die Kläger müssen sich hingegen nicht gemäß §§ 634 Abs. 1 Satz 3, 465, 467 Satz 1, 347 Satz 2 BGB a. F. die durch das Bewohnen der Wohnung erzielten Nutzungsvorteile anrechnen lassen (vgl. hierzu OLG Braunschweig, OLGR 1996, 133 (134); OLG Köln, OLGR 2002, 69; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1661).

    Eine Nutzungsvergütung bedarf nämlich der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47 (56); OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f.; OLG Köln, OLGR 2002, 69).

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 408/97

    Ausschreibung einer Mauer, bei nicht von vornherein bestimmtem Gesteinsmaterial

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 63/74

    Verfahrensfehler bei der Beweiswürdigung - Nichtigkeit eines

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 21 U 81/01

    Abnahme eines Werks bei Vorbehalt weiterer Untersuchungen; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Übernahme einer Herstellungspflicht bei einem

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht