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   OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21625
OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17 (https://dejure.org/2017,21625)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2017 - 1 W 18/17 (https://dejure.org/2017,21625)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 1 W 18/17 (https://dejure.org/2017,21625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes im Rahmen einer Abmahnung

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverband muss außergerichtlich nicht Mitgliedernamen offenlegen

  • anwalt-siegburg.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes im Rahmen einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht nach sofortigem Anerkenntnis in Wettbewerbsstreitigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband muss Mitgliedernamen außergerichtlich nicht offenlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
    Denn solange es an einer schlüssigen Klage fehlt, kann die beklagte Partei nach Behebung dieses Mangels noch "sofort" anerkennen (BGH NJW-RR 2004, 999 mwN).

    Aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.3.2004 - Az. IV ZB 21/03 - (veröffentlicht in NJW-RR 2004, 999) ergibt sich nicht, dass ein Anerkenntnis immer dann ein sofortiges ist, wenn es im nächsten Schriftsatz erklärt wird.

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.10.1995 - Az. I ZR 126/93 - die Notwendigkeit zur Vorlage einer anonymisierten Mitgliederliste zum Nachweis der Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation für das Klageverfahren bejaht.
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat ein Beklagter gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf ein mögliches Verschulden so war, dass der Kläger annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (einhellige Auffassung; BGH NJW-RR 2005, 1005 und Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl. Rn. 3 zu § 93 mwN).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
    Zwar steht eine im schriftlichen Verfahren erklärte Verteidigungsanzeige einem sofortigen Anerkenntnis nicht entgegen (BGH NJW 2007, 233).
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17
    Ohne Erfolg meint der Beklagte aus einer Beschlussentscheidung des OLG Koblenz vom 8.6.2005 - Az. 6 W 275/05 - herleiten zu können, dass die Voraussetzungen des § 93 ZPO gleichwohl vorliegen sollen.
  • OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).

    Jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem die Abtretungserklärung durch den Kläger mit Schriftsatz vom 16.08.2018 (GA 114 f.) überreicht wurde, das Anerkenntnis aber erst im Termin vom 11.10.2018 (GA 117) erfolgte, ist die angemessene Überlegungsfrist überschritten (so auch für einen etwa zweimonatigen Zeitraum OLG Saarbrücken BeckRS 2017, 114587).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17

    Vorgerichtliche Legitimation - Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch

    Der Abgemahnte hat zwar vorgerichtlich keinen Anspruch auf Überlassung einer nicht anonymisierten Mitgliederliste des Antragstellers (Senatsbeschluss vom 6.6.2017 - Az.: 1 W 18/17-; OLG Hamm, Beschl. vom 23.2.2017 - Az.: I-4 W 1902/16 -).
  • LG Bielefeld, 19.12.2018 - 18 O 80/18

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Spätestens nach dem Schriftsatz der Klägerseite vom 16.08.2018 hätte ein sofortiges Anerkenntnis schriftsätzlich und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgen müssen (OLG Saarbrücken Urt. v. 6.6.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587), der hier deutlich überschritten wurde.
  • AG Stuttgart, 08.12.2023 - 31 C 1969/23

    Ohne Austausch der Schließanlage kein Schadensersatz!

    Hierbei spiele der bisherige Verfahrensgang, insbesondere auch Art und Umfang der zuvor bestehenden Schlüssigkeitsdefizite und hiermit zusammenhängend der Aufwand und die Schwierigkeit der von der beklagten Partei nach Erhalt der für die Schlüssigkeit der Klage fehlenden Angaben (noch) vorzunehmenden Prüfung eine Rotte (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 -1 W 18/17; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2019, 20 W 3/19; Jespersen, BeckOK ZPO, § 93, Rn. 99).
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