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   OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14   

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https://dejure.org/2016,23514
OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 U 87/14 (https://dejure.org/2016,23514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 280 Abs 1 BGB, § 630a BGB, § 630c Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Pflicht zur Ergänzung der therapeutischen Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die therapeutische Sicherungsaufklärung bei Änderung der Diagnoselage zum Nachteil des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08

    Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Eine nicht hinreichende therapeutische Aufklärung kann einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 9).

    Eine Beweislastumkehr ist hier, wie in anderen Fällen auch, nur im Falle eines groben Behandlungsfehlers angezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 15).

    (1.) Dem Patienten kann die Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen oder Empfehlungen mit Rücksicht auf den Wissens- und Informationsvorsprung des Arztes gegenüber dem medizinischen Laien generell nur dann als Obliegenheitsverletzung oder Mitverschulden angelastet werden, wenn er diese Anweisungen oder Empfehlungen auch verstanden hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 14).

    (2.) Da nach dem zuvor Ausgeführten kein Behandlungsfehler vorliegt, stellt sich die Frage einer Beweislastumkehr im Falle eines groben Behandlungsfehlers nicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 - VI ZR 157/08 -, juris Rn. 9).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Die Weigerung des Patienten, eine Untersuchung vornehmen zu lassen, die zur Abklärung einer Verdachtsdiagnose erforderlich ist, ist rechtlich nur dann beachtlich, wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung hingewiesen hat und ihm eindringlich vor Augen geführt hat, welche Folgen mit dem Unterbleiben der Untersuchung verbunden sein können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1997 - VI ZR 94/96 -, juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 26).

    Dass der Patient sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung "aufklärungsrichtig" verhalten, vorliegend somit die weitere Diagnostik hätte vornehmen lassen, ist grundsätzlich zu vermuten (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 5 U 28/08 -, juris Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 03.03.1995 - 24 U 311/93

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei unterlassener Kenntnisnahme eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Die Frage, ob eine Diagnose als sicher einzustufen ist oder ob diesbezüglich nur ein Verdacht und wenn ja, in welchem Grade, besteht, ist für die Entscheidung des Patienten in die Einwilligung zu weiterem ärztlichem Vorgehen von wesentlicher Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 1995 - 24 U 311/93 -, juris Rn. 5, zur Frage der Einwilligung in eine Operation).

    (1.) Der Arzt hat durch eine geeignete Büroorganisation sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit hinzugezogenen Ärzten nicht beeinträchtigt wird, etwa Befunde verloren gehen oder verspätet übermittelt werden (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, B Rn. 138; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 1995 - 24 U 311/93 -, juris Rn. 19 bezüglich einer "strikten Fristenkontrolle" hinsichtlich des Rücklaufs histologischer Befunde).

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14

    Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    In diesen Fällen liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 -, juris Rn. 18, NJW 2016, S. 563, 564).

    Nur hierdurch kann dem Patienten das Risiko bewusst gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 - juris Rn. 17 f., NJW 2016, S. 563).

  • OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07

    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    therapeutische Schlussfolgerungen abzuleiten (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2008 - 1 U 77/07 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Keinesfalls darf ein Arzt sich damit beruhigen, dass der Patient offenbar eine weitere Behandlung nicht wünscht, wenn für ihn erkennbar dem Patienten schwere Gesundheitsgefahren drohen und er ihn nicht entsprechend informiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88 -, BGHZ 107, 222-228, juris Rn. 18).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Auf eine unterlassene Mitwirkung des Patienten, der sich nicht mehr in der Praxis meldet, kann sich der Arzt bei einer medizinisch gebotenen Behandlung dann nicht berufen, wenn er Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2013 - VI ZR 110/13 -, juris, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 7 U 36/05

    Arzthaftung: Reichweite der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Obgleich dies nunmehr in § 630h Abs. 3 BGB kodifiziert ist, steht es der Behandlungsseite trotz unterbliebener Dokumentation durchaus offen, den Nachweis der Durchführung der Maßnahme im Sinne eines Gegenbeweises, § 292 ZPO zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1998 - VI ZR 268/97 -, Rn. 9, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2006 - 7 U 36/05 -, Rn. 12, juris).
  • OLG München, 14.07.1994 - 24 U 571/92

    Haftungsrecht; Arzthaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Der Arzt muss vielmehr den Patienten mit aller Eindringlichkeit auf die Notwendigkeit der Behandlung hinweisen sowie alles nach der konkreten Sachlage Gebotene unternehmen, damit der Patient seine Weigerung aufgibt, und die gebotenen medizinischen Maßnahmen veranlasst werden können (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Juli 1994 - 24 U 571/92 -, NJW-RR 1995, S. 85, 86).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 1 U 87/14
    Obgleich dies nunmehr in § 630h Abs. 3 BGB kodifiziert ist, steht es der Behandlungsseite trotz unterbliebener Dokumentation durchaus offen, den Nachweis der Durchführung der Maßnahme im Sinne eines Gegenbeweises, § 292 ZPO zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1998 - VI ZR 268/97 -, Rn. 9, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2006 - 7 U 36/05 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

  • BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96

    Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Eine mangelnde Mitwirkung des Patienten bei einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler dann nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist (BGH, NJW 2014, 74 ff., Tz. 15, juris; BGH, NJW 2009, 2820 ff., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 52 ff.; vgl. auch: Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., M3 f.) .
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes;

    Der Klägerin war auch hinreichend die Bedeutung und Schwere eines möglichen pathologischen Befundes und damit die Bedeutung der histologischen Untersuchung bekannt (vgl. auch: BGH, VersR 1989, 702; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris tz. 50).

    Es mag zwar sein, dass in diesem Fall - anders, als wenn die Überweisung ausschließlich zu einer konkret benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen wird (BGH, NJW 1994, 797 f., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - 8 U 1/08, juris Tz. 32; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., B 124 ff.) - die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen wird (OLG Jena, GesR 2014, 348 ff., juris Tz. 49; Geß/Greiner, a.a.O., B 132 ff. bei Übernahme der Behandlung).

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