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   OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12   

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https://dejure.org/2013,41265
OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12 (https://dejure.org/2013,41265)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.03.2013 - 6 UF 63/12 (https://dejure.org/2013,41265)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. März 2013 - 6 UF 63/12 (https://dejure.org/2013,41265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Trennungsunterhalt kaum bei neuer, noch nicht verfestigter Beziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2011, 791 ; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 29. März 2012 - 6 UF 171/11 - BT-Drucks. 16/1830 S. 21; Wendl/Gerhardt, aaO., § 4 Rzn. 1267 ff; Schnitzler FF 2011, 290 f.).

    Dabei kann auf die schon zum vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft als einen Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. angesehen hat (BGH, FamRZ 2011, 1854 ).

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, ließ sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2002, 810 ).

    Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB war eine Änderung dieser Grundsätze nicht verbunden (BGH, FamRZ 2011, 1854 ).

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2011, 791 ; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 29. März 2012 - 6 UF 171/11 - BT-Drucks. 16/1830 S. 21; Wendl/Gerhardt, aaO., § 4 Rzn. 1267 ff; Schnitzler FF 2011, 290 f.).

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, ließ sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2002, 810 ).

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Dies entspricht der vom Senat ausdrücklich - vom Beklagten unwidersprochen - gebilligten Handhabung der Klägerin, wodurch der Beklagte hier auch nicht benachteiligt wird (vgl. dazu auchBGH, FamRZ 2011, 454 ; Wendl/Gerhard, aaO., § 4, Rz. 446).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Ob dies, so das OLG Karlsruhe, bei Partnern, die nicht zusammen wohnen und wirtschaften, jedoch bei gemeinsamen Urlauben und der Freizeitgestaltung als Paar auftreten und Feiertage und Familienfeste zusammen mit Familienangehörigen verbringen, mindestens fünf Jahre sein müssen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 351), kann dabei dahinstehen, jedenfalls ist nach Auffassung des Senats die für die Annahme der Verfestigung erforderliche Zeitdauer auch hier noch nicht erreicht.
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, ließ sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2002, 810 ).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, ließ sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2002, 810 ).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, ließ sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2002, 810 ).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH, FamRZ 2011, 1854 ; FamRZ 2011, 1498 ; FamRZ 2011, 791 ; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 29. März 2012 - 6 UF 171/11 - BT-Drucks. 16/1830 S. 21; Wendl/Gerhardt, aaO., § 4 Rzn. 1267 ff; Schnitzler FF 2011, 290 f.).
  • BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbemessung bei vollständiger bzw. teilweiser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12
    Gemäß Art. 111 FGG-RG findet auf das vorliegende, am 1. Februar 2008 eingeleitete Verfahren das bis zum 31. August 2009 geltende Recht Anwendung (vgl. BGH FamRZ 2010, 869 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    c) Entgegen der Ansicht der Antragstellerinnen ist dieser Gewinn um die in jedem Jahr gezahlte Gewerbesteuer zu bereinigen, denn unterhaltsrechtlich ist nicht der steuerliche, sondern der betriebliche Gewinn maßgebend; dieser wird aber durch die Gewerbesteuer gemindert (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. März 2013 - 6 UF 63/12 - JurionRS 2013, 41391; OLG Koblenz FamRZ 2018, 259 = FuR 2018, 412; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rdn. 854).
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