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   OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10   

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https://dejure.org/2010,14238
OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,14238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.06.2010 - 9 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,14238)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 (https://dejure.org/2010,14238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81; FamFG § 83 Abs. 2
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren nach dem FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Verfahren nach dem Gesetz über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10
    Ob bei einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung stets der Beschwerdewert von 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) überschritten sein muss oder ob dann, wenn - wie im Streitfall - eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit betroffen ist (Zöller - Feskorn, aaO, § 61. Rz. 5), von dem Erfordernis einer Mindestbeschwer abzusehen ist (vgl. zum Meinungsstand OLG Oldenburg, Beschl.v. 26. Februar 2010, 14 UF 175/09; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 10. Mai 2010, 6 UF 27/10, m.w.N.; Zöller - Herget, aaO, § 82, Rz. 5, m.w.N.), kann vorliegend dahinstehen, da unter den gegebenen Umständen nach Maßgabe der Kostenberechnung der Prozessbevollmächtigen des Antragsgegners und des gesamten Kosteninteresses des Antragstellers die Mindestbeschwer erreicht wäre.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2009 - 18 UF 243/09

    Kostengrundentscheidung: (Un-)Zulässigkeit der isolierten Anfechtung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10
    Ob bei einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung stets der Beschwerdewert von 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) überschritten sein muss oder ob dann, wenn - wie im Streitfall - eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit betroffen ist (Zöller - Feskorn, aaO, § 61. Rz. 5), von dem Erfordernis einer Mindestbeschwer abzusehen ist (vgl. zum Meinungsstand OLG Oldenburg, Beschl.v. 26. Februar 2010, 14 UF 175/09; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 10. Mai 2010, 6 UF 27/10, m.w.N.; Zöller - Herget, aaO, § 82, Rz. 5, m.w.N.), kann vorliegend dahinstehen, da unter den gegebenen Umständen nach Maßgabe der Kostenberechnung der Prozessbevollmächtigen des Antragsgegners und des gesamten Kosteninteresses des Antragstellers die Mindestbeschwer erreicht wäre.
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    Ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (OLG München, a.a.O.; OLG Saarbrücken, FGPrax 2010, 270 [juris-Rz. 12]; Keidel/Zimmermann, aaO, Rn. 46, § 83 Rn. 19).
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (BGH, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; OLG Saarbrücken, FGPrax 2010, 270 [juris-Rz. 12]; Keidel/Zimmermann, a.a.O, § 81 Rn. 46; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 81 FamFG Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2011 - 6 UF 17/11

    FGG-Kindschaftssache: Statthaftigkeit einer ausschließlich gegen die

    Ob bei einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung, die - wie hier - nicht in einer Ehe- und Familienstreitsache (§§ 112 ff FamFG) ergangen ist, stets - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Zulassung der Beschwerde durch das Familiengericht gemäß § 61 Abs. 2 FamFG - der Beschwerdewert von 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) überschritten sein muss, oder ob von dem Erfordernis einer Mindestbeschwer abzusehen ist, wenn das der angegriffenen Kostenentscheidung zu Grunde liegende Verfahren - wie im Streitfall - eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit betroffen hat (vgl. hierzu auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 27. August 2010 - 9 UF 50/10 - und vom 7. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, m.w.N.; zum Meinungsstand OLG Karlsruhe, a.a.O.), kann vorliegend dahinstehen, weil ausgehend von dem - unter Zugrundelegung des vom Familiengericht unangefochten festgesetzten Verfahrenswertes - unabhängig von der bewilligten Verfahrenskostenhilfe zu bemessenden gesamten Kosteninteresse des Antragstellers die Mindestbeschwer jedenfalls erreicht ist.
  • KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (vgl. z.B. OLG Stuttgart FGPrax 2010, 270; Prütting/Helms, 2. Aufl., § 81 FamFG Rn 12; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. § 81 FamFG Rn 46).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2023 - 13 UF 83/20

    Nutzungsentschädigung nach Trennung für die im gemeinsamen Eigentum stehende

    Jenseits der zurückgenommenen Teile des Verfahrensgegenstandes kommen als Ermessenskriterien insbesondere die Erfolgsaussichten (OLG Saarbrücken FGPrax 2010, 270), die Verfahrensführung, das Aufstellen unwahrer Behauptungen, die Erkennbarkeit der Aussichtslosigkeit eines Antrags, die Veranlassung des Verfahrens durch Verzug oder schuldhaftes Verhalten (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 129498), die Entwicklung der Sachlage nach Anfechtung der erstinstanzlichen Entscheidung (KG BeckRS 2013, 8999), allerdings auch persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse in Betracht (BeckOK a. a. O., § 81 FamFG, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 13 WF 198/22

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Gewaltschutzverfahren;

    Im Rahmen des dem Gericht nach § 81 Abs. 1 FamFG eingeräumten Ermessens ist sodann der Ausgang des Verfahrens grundlegendes Billigkeitskriterium (Bartels in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 81 Grundsatz der Kostenpflicht, Rn. 35; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 11 - 13, juris).
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