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   OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18   

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https://dejure.org/2018,31446
OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18 (https://dejure.org/2018,31446)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.09.2018 - 6 UF 100/18 (https://dejure.org/2018,31446)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. September 2018 - 6 UF 100/18 (https://dejure.org/2018,31446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Stellung eines Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Umgangsverfahren betreffend die Beendigung eines zuvor geregelten Wechselmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 2 Nr. 3
    Stellung eines Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Umgangsverfahren betreffend die Beendigung eines zuvor geregelten Wechselmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verfahrensbeistands bei Beendigung eines Wechselmodells

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18
    Denn dies ist für das Kind regelmäßig mit erheblichen Belastungen verbunden (vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 1797) und zudem geeignet, beträchtlichen Einfluss auf sein weiteres Leben zu nehmen (Senatsbeschluss a.a.O.).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18
    Dieses Regelbeispiel nimmt eine beabsichtigte Änderung der bestehenden Obhutsverhältnisse (vgl. dazu auch BGH FamRZ 2011, 1788, juris Rz. 11) und damit den Interessenkonflikt des Kindes in den Blick, der entsteht, wenn sein vertrautes soziales Umfeld verändert und es aus der unmittelbaren Zuwendung eines es betreuenden Elternteils herausgelöst werden soll (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2013 - 6 UF 98/13 - m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18
    Das Gericht hat dem minderjährigen Kind - und zwar grundsätzlich auch in einstweiligen Anordnungsverfahren (§ 51 Abs. 2 S. 1 FamFG; vgl. auch VerfG Brandenburg FamRZ 2011, 305) - nach § 158 Abs. 1 FamFG in einer Kindschaftssache, die - wie hier - seine Person betrifft, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.09.2018 - 6 UF 100/18
    Für ein ausnahmsweises Absehen von einer solchen Bestellung streitende Gesichtspunkte sind auch nicht ersichtlich; insbesondere wäre hier in der Zeit zwischen Antragseingang und dem erstinstanzlichen mündlichen Erörterungstermin bei - von § 158 Abs. 3 S. 1 FamFG geforderter - frühzeitiger Bestellung kein Zielkonflikt zwischen der im Eilverfahren notwendigen Verfahrensbeschleunigung und der sicherzustellenden eigenständigen Interessenvertretung des Kindes aufgetreten (siehe zu diesem Aspekt Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - 6 UF 76/11 -, FamRZ 2011, 1740; Völker/Clausius, a.a.O., § 7, Rz. 21).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 13 UF 121/21

    Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl Verstoß gegen die

    Dies ist vorliegend in Ansehung der Schulwahl, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (vgl. Senat, NJW-RR 2019, 453; OLG Rostock, FamRZ 2020, 102), der Fall, weil das Interesse des Kindes hier jedenfalls zu einem seiner beiden gesetzlichen Vertreter in erheblichen Gegensatz steht, § 158 Abs. 3 Nr. 1 FamFG (vgl. zu § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung: Senat, NJW-RR 2019, 453; OLG Saarbrücken, NZFam 2018, 1041; OLG Oldenburg, NZFam 2017, 1161; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 158 FamFG Rn. 4).
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