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   OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13   

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https://dejure.org/2017,26858
OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13 (https://dejure.org/2017,26858)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.02.2017 - 5 U 24/13 (https://dejure.org/2017,26858)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 5 U 24/13 (https://dejure.org/2017,26858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Prüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer

  • versicherungsrechtsiegen.de

    BU-Versicherung- Voraussetzung Leistungseinstellungsmitteilung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 173 Abs. 2; VVG § 174 Abs. 2
    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens mit neuer Begründung und mit Wirkung für die Zukunft im laufenden Leistungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Prüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer

  • rechtsportal.de

    VB EBO 902 § 15 Abs. 1
    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Prüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung des gesundheitlichen Zustands im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3165
  • VersR 2018, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Anders als in den Fällen einer Befristung beruht ein solches Vorgehen allerdings nicht auf einer "Erstprüfung", sondern auf einer Nachprüfung mit der Folge, dass es dem Versicherer obliegt, den Wegfall der Voraussetzungen der Leistungspflicht nachzuweisen und einen eventuell versprochenen - jetzt in § 174 Abs. 2 VVG geregelten - Nachleistungszeitraum zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173; OLG Hamm, RuS 1999, 294; LG Berlin, ZfSch 2015, 223; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L IV Rdn. 40).

    Das bedeutet zugleich, dass die den Wegfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit annehmende Beklagte der - in gleicher Weise wie in einem zeitlich nachgeschalteten Nachprüfungsverfahren schutzbedürftigen - Klägerin die Einstellung ihrer Leistungen mitteilen (§ 33 Abs. 4 EBO 902 und EBO 107) und durch eine Vergleichsbetrachtung - anhand eventuell eingeholter Gutachten - nachvollziehbar darlegen musste, dass sie trotz zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit zu der Annahme gelangt ist, die Berufsunfähigkeit sei zwischenzeitlich wieder entfallen (BGH, Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173; OLG Hamm, RuS 1999, 294).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Stehen indessen bewusstseinsnahe und damit willensgesteuerte Aggravationen fest und ergeben sich aufgrund des Verhaltens des Versicherungsnehmers in der Untersuchungssituation Verzerrungen, die keine Feststellungen dahin erlauben, dass er sich vor Zeiten einmal in einer schlechteren gesundheitlichen Lage befunden hat, darf er sich nach Treu und Glauben - beweisrechtlich - nicht darauf berufen, die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers seien nicht weggefallen, weil sie nie bestanden hätten (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Februar 2015, 5 U 31/14, ZfSch 2015, 579).(Rn.76).

    Stehen indessen bewusstseinsnahe und damit willensgesteuerte Aggravationen fest und ergeben sich aufgrund des Verhaltens des Versicherungsnehmers in der Untersuchungssituation Verzerrungen, die keine Feststellung dahin erlauben, dass er sich vor Zeiten einmal in einer schlechteren gesundheitlichen Lage befunden hat, darf er sich nach Treu und Glauben - beweisrechtlich - nicht darauf berufen, die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers seien nicht weggefallen, weil sie nie bestanden hätten (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.2015 - 5 U 31/14 - ZfSch 2015, 579; vgl. auch Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, M V 2 a) bb), S. 587: Stehen ausnahmsweise erst in der Nachprüfung neue und verbesserte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, darf der Versicherer hiermit den unveränderten Gesundheitszustand überprüfen und ggf. die Leistungen unter Berufung auf das neue Beweismittel mit der Behauptung einstellen, es habe nie Berufsunfähigkeit vorgelegen).

  • OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Sie kann nicht später - etwa im Prozess - andere Gründe "nachschieben", um auf diese Weise die frühere Leistungseinstellung zu "heilen" (vgl. Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 9; OLG Nürnberg, VersR 2012, 843; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, M VI 5, Seite 617).

    Allerdings war die Beklagte nicht gehindert, später - auch im vorliegenden Prozess - mit einer anderen Begründung und mit Wirkung für die Zukunft ein neues Nachprüfungsverfahren einzuleiten (vgl. Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 9; OLG Nürnberg, VersR 2012, 843; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, M VI 5, Seite 617).

  • OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Anders als in den Fällen einer Befristung beruht ein solches Vorgehen allerdings nicht auf einer "Erstprüfung", sondern auf einer Nachprüfung mit der Folge, dass es dem Versicherer obliegt, den Wegfall der Voraussetzungen der Leistungspflicht nachzuweisen und einen eventuell versprochenen - jetzt in § 174 Abs. 2 VVG geregelten - Nachleistungszeitraum zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173; OLG Hamm, RuS 1999, 294; LG Berlin, ZfSch 2015, 223; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L IV Rdn. 40).

    Das bedeutet zugleich, dass die den Wegfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit annehmende Beklagte der - in gleicher Weise wie in einem zeitlich nachgeschalteten Nachprüfungsverfahren schutzbedürftigen - Klägerin die Einstellung ihrer Leistungen mitteilen (§ 33 Abs. 4 EBO 902 und EBO 107) und durch eine Vergleichsbetrachtung - anhand eventuell eingeholter Gutachten - nachvollziehbar darlegen musste, dass sie trotz zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit zu der Annahme gelangt ist, die Berufsunfähigkeit sei zwischenzeitlich wieder entfallen (BGH, Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173; OLG Hamm, RuS 1999, 294).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Hierunter fällt auch die als Gestaltungserklärung zu qualifizierende (vgl. Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 7) Einstellungsmitteilung des Versicherers (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Daraus folgt, dass eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen und umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BGH, Urt. v. 11.7.2012 - VIII ZR 323/11 - NJW 2012, 2813).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Hieran war die Beklagte unabhängig davon gebunden, ob das Anerkenntnis zu Recht erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655; OLG München, NJW-RR 2010, 1619; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L II 1, S. 559).
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Hieran war die Beklagte unabhängig davon gebunden, ob das Anerkenntnis zu Recht erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655; OLG München, NJW-RR 2010, 1619; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L II 1, S. 559).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13
    Da Art. 4 Abs. 3 EGVVG die allgemeinen Regelungen des Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 EGVVG aber nicht durchbricht, ist § 173 VVG allerdings erst mit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 auf Altverträge anwendbar, also dann nicht, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (vgl. LG Dortmund, ZfSch 2015, 522; LG Berlin, ZfSch 2015, 223).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2024 - 8 U 119/24

    Verjährung des Stammrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Ist der Versicherer im Zeitpunkt der Abgabe eines aufgrund zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit gebotenen Anerkenntnisses der Ansicht, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei bereits wieder entfallen, so kann er Anerkenntnis und Entscheidung im Nachprüfungsverfahren miteinander verbinden (sog. "uno-actu-Entscheidung"; vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - IV ZR 6/97, NJW 1998, 760, 761; OLG Hamm, BeckRS 2023, 44079 Rn. 66; OLG Saarbrücken, BeckRS 2017, 114710 Rn. 38).
  • OLG Köln, 14.01.2022 - 20 U 84/189
    Allerdings ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger durch illoyale Aggravation zulasten der Beklagten eine Aufklärung im Nachprüfungsverfahren erschwert hätte, wie es das Oberlandesgericht Saarbrücken in seinem von der Beklagten zitierten Urteil vom 8. Februar 2017 - 5 U 24/13 - (NJW 2017, 3165) angenommen hat.
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