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   OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16   

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https://dejure.org/2017,58526
OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16 (https://dejure.org/2017,58526)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.02.2017 - 5 U 29/16 (https://dejure.org/2017,58526)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 5 U 29/16 (https://dejure.org/2017,58526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatzanspruch eines Frachtführers gegen den Versender wegen Beschädigung des Transportfahrzeugs durch fehlerhafte Verpackung der Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 15.05.2016 - 95 O 74/14
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Sie bietet insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin - so die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 12.05.2016 - 95 O 74/14 - (Bl. 402 ff. d.A.) - "die Entscheidungsbefugnis über die Klageerhebung aus der Hand gegeben" hätte.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10

    Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Entgegen der Ansicht der Beklagten rechtfertigt die erwähnte E-Mail der Klägerin auch nicht die Annahme, dass diese ihrem Versicherer die Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte - mit der Übergabe der die Schadensfälle betreffenden Unterlagen - jedenfalls zum Zwecke der Klageerhebung konkludent abgetreten haben müsse (vgl. zur konkludenten Abtretung BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 139/94 - VersR 1997, 385; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 - TranspR 2006, 166; OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 197/85

    Überprüfung der Beförderungssicherheit des Gutes durch den Frachtführer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Bei Kenntnis oder Evidenz des Verpackungsmangels muss er einen Hinweis an den Absender erteilen, um diesem die Gelegenheit zu Weisungen zu geben (§ 418 HGB; vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 197/85 - BeckRS 9998, 75919 zu einer solchen allgemeinen "Rechts- und Obhutspflicht").
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Entgegen der Ansicht der Beklagten rechtfertigt die erwähnte E-Mail der Klägerin auch nicht die Annahme, dass diese ihrem Versicherer die Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte - mit der Übergabe der die Schadensfälle betreffenden Unterlagen - jedenfalls zum Zwecke der Klageerhebung konkludent abgetreten haben müsse (vgl. zur konkludenten Abtretung BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 139/94 - VersR 1997, 385; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 - TranspR 2006, 166; OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 50/05

    Ansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Er ist Absender im Sinne des § 407 HGB, weil er Vertragspartner des (Unter-) Frachtführers ist (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 14.6.2007 - I ZR 50/05 - BGHZ 172, 330).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16
    Entgegen der Ansicht der Beklagten rechtfertigt die erwähnte E-Mail der Klägerin auch nicht die Annahme, dass diese ihrem Versicherer die Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte - mit der Übergabe der die Schadensfälle betreffenden Unterlagen - jedenfalls zum Zwecke der Klageerhebung konkludent abgetreten haben müsse (vgl. zur konkludenten Abtretung BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 139/94 - VersR 1997, 385; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 - TranspR 2006, 166; OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459).
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