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   OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13   

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https://dejure.org/2013,21186
OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13 (https://dejure.org/2013,21186)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.07.2013 - 5 W 64/13 (https://dejure.org/2013,21186)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 5 W 64/13 (https://dejure.org/2013,21186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; Durchführung des Ortstermins trotz Zutrittverweigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ortstermin ohne Partei durchgeführt: Sachverständiger befangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Eine Begutachtung darf nicht stattfinden, wenn einer Partei der Zutritt verweigert wird

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sachverständiger ist befangen, wenn er einseitigen Ortstermin nicht ablehnt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ortstermin ohne Partei durchgeführt: Sachverständiger befangen! (IBR 2013, 713)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 180
  • BauR 2014, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

    Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03 - AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Auch die Möglichkeit, die anlässlich des Ortstermins getroffenen Feststellungen zu wiederholen, vermag das dann begründete Misstrauen der benachteiligten Partei nicht auszuräumen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363).

  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Gemäß § 42 ZPO genügt es, dass objektive Umstände gegeben sind, aufgrund deren vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Urt. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der - nicht auf rein subjektiven oder unvernünftigen Vorstellungen beruhende - Anschein einer Voreingenommenheit besteht (BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05 - GRUR 2008, 191).

  • OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07

    Unzulässiger Ortstermin: Keine Vergütung!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03 - AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht sofort, wohl aber ohne schuldhaftes Zögern, das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist, und der Antragsteller glaubhaft zu machen hat, dass er ohne sein Verschulden verhindert war, den Ablehnungsgrund früher geltend zu machen (BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Anders kann dies im Einzelfall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes bestehen (BGH, Beschl. v. 23.09.2008 - X ZR 135/04 - NJW 2009, 84).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 5 W 88/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Nicht offen gelegte Kontaktaufnahme mit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2009 - 19 W 66/08

    Sachverständigenablehnung: Unterlassen des Sachverständigen, den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2010 - 14 W 37/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sachverständigenablehnung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13
    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).
  • AG Bingen, 12.09.2007 - 3 C 399/07

    Erlöschen des Verfahrens in der Hauptsache bei Umwandlung eines Rechtsstreits zu

  • OLG Schleswig, 23.10.2018 - 16 W 112/18

    Parteigutachter darf nicht an Ortstermin teilnehmen: Sachverständiger befangen?

    Dies rechtfertigt sich aus dem Verstoß gegen das Gebot der Waffengleichheit, weil sich der Sachverständige der einseitigen Einflussnahme einer Partei aussetzt Denn eine verständige Partei darf in der Folge mutmaßen, dass hierbei auch ein für sie nach Inhalt und Umfang nicht zu überblickender - Informations- und Meinungsaustausch über das streitige Rechtsverhältnis zwischen dem Sachverständigen und der gegnerischen Partei stattgefunden hat (OLG Saarbrücken MDR 2014, 180; 2007, 1279; vgl. auch OLG Saarbrücken MDR 2005, 233).
  • OLG München, 29.10.2020 - 9 W 1171/20

    Weiterführung der Tätigkeit des Sachverständigen während eines

    Anders wäre es, wenn der Sachverständige einer anwesenden und teilnahmewilligen Beteiligten die Teilnahme am Ortstermin verweigert hätte (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2014, 180).
  • FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21

    FGO: Befangenheit Sachverständiger

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Sachverständige Ermittlungen in Anwesenheit einer Partei durchführt, ohne der anderen Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2019, 8 U 97/15, juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Juli 2013, 5 W 64/13, juris Rn. 14).
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