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   OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07 - 24   

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https://dejure.org/2008,5929
OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2008 - 5 U 281/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5929)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 5 U 281/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtlaufleistung eines Pkw als nach der Verkehrsauffassung entscheidender Faktor für die Bemessung des Werts eines Pkw; Vereinbarkeit des § 7 V Nr. 4 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) mit der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 3 ...

  • Judicialis

    AKB § 7; ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; AKB § 7 V Nr. 4; ; VVG § ... 6 Abs. 3; ; VVG § 6 Abs. 3 S. 1; ; VVG § 34; ; VVG § 34 Abs. 1; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB §§ 305 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3
    Die Angabe einer 14 000 km zu geringen Laufleistung stellt eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den VN dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ausschluss der Versicherungsleistung bei vorsätzlich falschen Angaben des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Angaben zum Kilometerstand

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Angabe einer falschen Laufleistung

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Verlust des Versicherungsschutzes bei falschen Angaben zur Laufleistung eines Fahrzeugs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Verletzung der Aufklärungsobliegenheit: Falschangabe zur Pkw-Gesamtlaufleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1528
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Sie sind weder unklar (§ 305 c BGB) noch intransparent (§ 307 BGB), noch halten sie aus sonstigen Gründen einer Inhaltskontrolle nicht stand (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446).

    Die Gesamtlaufleistung eines PKW ist nach der Verkehrsauffassung ein entscheidender Faktor für die Bemessung seines Werts (vgl. Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446).

    Die Folge, die § 7 V Nr. 4 AKB an die Verletzung von Obliegenheiten vor oder nach dem Versicherungsfall knüpft, entspricht der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 3 VVG und begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken (BGH, Urt. v. 16.02.1967 - II ZR 73/65 - VersR 1967, 441; Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446).

    Mit Blick auf den wertbildenden Faktor der Laufleistung sind Abweichungen um mehr als 10 % generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden; denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; OLG Rostock, RuS 1996, 432; OLG Köln, Schaden-Praxis 2001, 424).

    Da diese weitreichenden Rechtsfolgen, wie sie u.a. in den AKB formuliert sind, der Masse der Versicherten im Einzelnen nicht geläufig sind, muss der Versicherer für eine entsprechende Belehrung des Versicherungsnehmers sorgen (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1969 - IV ZR 640/68 - VersR 1970, 26; Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Eine solche Richtigstellung kann zwar als Indiz zur Entkräftung der Vorsatzvermutung beitragen, wenn eine Gesamtbetrachtung des Verhalten des Versicherungsnehmers letztlich den Schluss auf einen bloß irrtumsbedingten Fehler zulässt (BGH, Urteil vom 5.12.2001 - IV ZR 25/00 - VersR 2002, 173).

    Die Bestimmungen über die Aufklärungsobliegenheiten tragen dem Gedanken Rechnung, dass der Versicherer, um sachgemäße Entschlüsse fassen zu können, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen des Versicherungsnehmer verlassen muss und dass der drohende Verlust des Anspruchs geeignet ist, den Versicherungsnehmer zu wahrheitsgemäßen Angaben anzuhalten (BGH, Urteil vom 5.12.2001 - IV ZR 25/00 - VersR 2002, 173).

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Versicherer bereits ein Nachteil entstanden ist oder dass der Versicherungsnehmer nicht freiwillig berichtigt hat, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH, Urteil vom 05.12.2001 - IV ZR 25/00 - VersR 2002, 173).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Insbesondere kann das Zustandekommen der Falschangabe nicht mit mangelnder Sorgfalt erklärt werden, etwa weil der Kläger in besonderer Eile gewesen wäre (hierzu Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).

    Da diese weitreichenden Rechtsfolgen, wie sie u.a. in den AKB formuliert sind, der Masse der Versicherten im Einzelnen nicht geläufig sind, muss der Versicherer für eine entsprechende Belehrung des Versicherungsnehmers sorgen (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1969 - IV ZR 640/68 - VersR 1970, 26; Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).

  • OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 153/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Da es im Versicherungsvertragsverhältnis im Ergebnis immer darum geht, ob und in welchem Umfang vermögensmäßige Leistungen erbracht werden müssen, bedeutet die Verwendung des Begriffs des Schadens keine Irreführung gegenüber dem Begriff des Nachteils (in diesem Sinne auch OLG Köln, NVersZ 2001, 562, und Schaden-Praxis 2003, 142; siehe auch BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828, zu einer - als ausreichend erachteten - eine Belehrung, in welcher von "für die Schadensfeststellung folgenlos geblieben" Angaben die Rede war).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Da es im Versicherungsvertragsverhältnis im Ergebnis immer darum geht, ob und in welchem Umfang vermögensmäßige Leistungen erbracht werden müssen, bedeutet die Verwendung des Begriffs des Schadens keine Irreführung gegenüber dem Begriff des Nachteils (in diesem Sinne auch OLG Köln, NVersZ 2001, 562, und Schaden-Praxis 2003, 142; siehe auch BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828, zu einer - als ausreichend erachteten - eine Belehrung, in welcher von "für die Schadensfeststellung folgenlos geblieben" Angaben die Rede war).
  • OLG Rostock, 13.03.1996 - 6 U 77/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Mit Blick auf den wertbildenden Faktor der Laufleistung sind Abweichungen um mehr als 10 % generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden; denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; OLG Rostock, RuS 1996, 432; OLG Köln, Schaden-Praxis 2001, 424).
  • BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68

    Versicherungsschutz - Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung - Gericht -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Da diese weitreichenden Rechtsfolgen, wie sie u.a. in den AKB formuliert sind, der Masse der Versicherten im Einzelnen nicht geläufig sind, muss der Versicherer für eine entsprechende Belehrung des Versicherungsnehmers sorgen (Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446; vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1969 - IV ZR 640/68 - VersR 1970, 26; Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Die Folge, die § 7 V Nr. 4 AKB an die Verletzung von Obliegenheiten vor oder nach dem Versicherungsfall knüpft, entspricht der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 3 VVG und begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken (BGH, Urt. v. 16.02.1967 - II ZR 73/65 - VersR 1967, 441; Senat, Urt. v. 20.04.2005 - 5 U 506/04-55 - ZfSch 2005, 446).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 281/07
    Gemäß § 7 V Abs. 4 AKB, § 6 Abs. 3 VVG führt eine Obliegenheitsverletzung, die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen war, nach der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182), welcher der Senat folgt, selbst dann, wenn sie für den Versicherer folgenlos geblieben ist, zum Beispiel weil er sie rechtzeitig entdeckt hat, zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist (a), sie nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen (b), oder ihn kein erhebliches Verschulden trifft (c).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Ansonsten ist bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung ein geringes Verschulden nur dann anzunehmen, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (Senat, Urt. v. 09.01.2008 - 5 U 281/07 - VersR 2008, 1528 ; Römer in: Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl. 2003, § 6 Rdnr. 82).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08

    Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige

    Es ist daher für die Entscheidung unerheblich, ob - woran allerdings kein Zweifel besteht (vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2008 - 5 U 281/07-24, zfs 2008, 277, 279) - die in dem Schadensanzeigeformular verwendete Belehrung ordnungsgemäß war und ob was nach den Umständen durchaus nahe liegt - dem Kläger im Zusammenhang mit dem Verschweigen der weiteren Unfallversicherung ein erhebliches Verschulden zur Last fällt.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 3 U 74/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Pkw-Diebstahl wegen

    aa) Unrichtige Angaben zur Laufleistung des versicherten Fahrzeuges werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig erst dann als erheblich angesehen, wenn es sich um eine Abweichung von mindestens 1.000 Kilometern handelt und diese oberhalb von 10 % der Gesamtfahrleistung liegt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 12.06.2008 - 8 U 44/07, OLG-Rp 2008, 560 = NJW-RR 2008, 1478, juris-Rdn. 12; ferner dazu OLG Hamm, Urt. v. 09.10.1995 - 6 U 103/95, MDR 1996, 473; OLG Köln, Urt. v. 24.07.2001 - 9 U 121/00, Schaden-Praxis 2001, 424, juris-Rdn. 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.01.2008 - 5 U 281/07, ZfSch 2008, 277 = VersR 2008, 1528, juris-Rdn. 47).
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