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   OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09 - 110   

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https://dejure.org/2010,9722
OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09 - 110 (https://dejure.org/2010,9722)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.02.2010 - 4 U 388/09 - 110 (https://dejure.org/2010,9722)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 4 U 388/09 - 110 (https://dejure.org/2010,9722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschütterung der Beweiskraft einer Zahlungsquittung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 416
    Erschütterung der Beweiskraft einer Zahlungsquittung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09
    Dass die Tatsache als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist demgegenüber nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 15.11.2006 - IV ZR 122/05, NJW-RR 2007, 351; BGHZ 147, 203, 211).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09
    Der Richter darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 254, 256; 61, 165, 169 f.; Zöller/Greger aaO, § 286 Rdnr. 19; P/G/Laumen, § 286 Rdnr. 2 f.).
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09
    Dass die Tatsache als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist demgegenüber nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 15.11.2006 - IV ZR 122/05, NJW-RR 2007, 351; BGHZ 147, 203, 211).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 U 388/09
    Dennoch hängt die Beweiskraft einer Quittung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab und unterliegt der freien richterlichen Würdigung (vgl. Urt. v. 24.6.1993 - IX ZR 96/92, NJW-RR 1993, 1379; P/G/Preuß, § 416 Rdnr. 18 f.; Zöller/Geimer, aaO, § 416 Rdnr. 9; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 416 Rdnr. 3).
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