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   OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06   

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OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06 (https://dejure.org/2008,5587)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2008 - 9 UF 4/06 (https://dejure.org/2008,5587)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2008 - 9 UF 4/06 (https://dejure.org/2008,5587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung einer privaten Vereinbarung bzgl. nachehelichen Unterhalts aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse; Änderung der Geschäftsgrundlage einer außergerichtlichen Vereinbarung der Parteien; Berücksichtigung eines nach der Ehe erzielten Erwerbseinkommens eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § ... 323 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; BGB § 242; ; BGB § 313; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1578 b Abs. 1; ; BGB § 1578 b Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1578 b Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1578 b Abs. 2; ; BGB § 1578 b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    In seiner insoweit grundlegenden Entscheidung vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - (FamRZ 2001, 986) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass sich abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung - welche die Parteien nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Beklagten ihrer außergerichtlichen Vereinbarung zugrunde gelegt hatten - der nach § 1578 BGB zu bemessende Unterhaltsbedarf eines Ehegatten, der seine Arbeitsfähigkeit - wie hier die Beklagte - während der Ehe ganz oder zum Teil in den Dienst der Familie gestellt, den Haushalt geführt und erst nach der Trennung oder Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufgenommen oder ausgeweitet hat, nicht nur nach dem in der Ehe zur Verfügung stehenden Bareinkommen des Unterhaltspflichtigen richtet; vielmehr soll dieser Ehegatte auch nach der Scheidung an dem durch seine Familienarbeit verbesserten ehelichen Lebensstandard teilhaben, weil seine in der Ehe durch Haushaltsführung und Kindesbetreuung erbrachten Leistungen der Erwerbstätigkeit des verdienenden Ehegatten grundsätzlich gleichwertig sind und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt haben.

    Die Begrenzung oder Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt aus Billigkeitsgründen hatte bereits nach dem bis 31. Dezember 2007 geltenden Recht durch die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2001, 986) zur eheprägenden Haushaltsführung ein stärkeres Gewicht.

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 65/01

    Erwerbsobliegenheit von Beamten und Soldaten nach Eintritt in den vorgezogenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Unterhaltsrechtlich obliegt es ihm unter diesen Voraussetzungen vielmehr, das Niveau seines bisherigen Erwerbseinkommens über seine Pensionierung hinaus durch eine berufliche Tätigkeit zu halten (vgl. BGH, FamRZ 2004, 254), wovon das Familiengericht zutreffend ausgegangen ist.
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Als Surrogat gelten auch Zinsen, die den früheren Wohnwert übersteigen (BGH, FamRZ 2002, 88); folgerichtig steht einer Berücksichtigung der Zinsen im Wege der sogenannten Additions- bzw. Differenzmethode auch nicht entgegen, wenn der frühere Wohnwert wegen überschießender Belastungen entfiel oder - wie hier - unterschritten wurde (vgl. Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz. 6203).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Die vom Kläger mit den Berufungsanträgen zu 2) und 3) erstrebte Abänderung des Prozessvergleichs vom 28. April 1999 beurteilt sich - ebenso wie das Abänderungsbegehren der Beklagten in Bezug auf die außergerichtliche Vereinbarung der Parteien - nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687).
  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    In seiner insoweit grundlegenden Entscheidung vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - (FamRZ 2001, 1140) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa FamRZ 1992, 423) - welche die Parteien nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Beklagten ihrer außergerichtlichen Vereinbarung zugrunde gelegt hatten - Zinsvorteile aus dem Verkaufserlös als Surrogat an die Stelle der vorherigen Nutzungsvorteile getreten sind und daher bei der Unterhaltsbemessung nicht nach der sogenannten Anrechnungsmethode, sondern nach der sogenannten Additions- bzw. Differenzmethode zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Bei der danach unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorzunehmenden Berechnung des Unterhalts der Klägerin ist jedoch abweichend von der Handhabung des Familiengerichts im Rahmen der Ermittlung des in die Unterhaltsberechnung einzustellenden jeweiligen Haftungsanteils der Parteien am Kindesunterhalt der volljährigen, studierenden, im Hauhalt der Beklagten lebenden Tochter C. deren Tabellenbedarf zunächst um das volle Kindergeld zu bereinigen (BGH, FamRZ 2006, 99) worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Bereits nach der zu §§ 1573 Abs. 5, 1578 BGB a. F. ergangenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, FamRZ 2007, 2049, 793, 200; FamRZ 2006, 1006) widersprach es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung in § 1573 Abs. 5 BGB, den Billigkeitsgesichtspunkt der "Dauer der Ehe" im Sinne einer festen Zeitgrenze zu bestimmen, von der ab der Unterhaltsanspruch grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung mehr zugänglich sein sollte.
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Die vom Kläger mit den Berufungsanträgen zu 2) und 3) erstrebte Abänderung des Prozessvergleichs vom 28. April 1999 beurteilt sich - ebenso wie das Abänderungsbegehren der Beklagten in Bezug auf die außergerichtliche Vereinbarung der Parteien - nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Bereits nach der zu §§ 1573 Abs. 5, 1578 BGB a. F. ergangenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, FamRZ 2007, 2049, 793, 200; FamRZ 2006, 1006) widersprach es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung in § 1573 Abs. 5 BGB, den Billigkeitsgesichtspunkt der "Dauer der Ehe" im Sinne einer festen Zeitgrenze zu bestimmen, von der ab der Unterhaltsanspruch grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung mehr zugänglich sein sollte.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
    Die Dauer der Ehe der Parteien, für deren Bemessung die Zeit zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich ist (BGH, FamRZ 1986, 886), beläuft sich hier zwar auf annähernd 28 Jahre.
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

    > OLG Saarbrücken (FamRZ 2009, 349 ): Befristung 10 Jahre ab Rechtskraft bei 28 Jahre Ehedauer.
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