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   OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17   

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https://dejure.org/2018,14319
OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17 (https://dejure.org/2018,14319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.05.2018 - 5 U 51/17 (https://dejure.org/2018,14319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 5 U 51/17 (https://dejure.org/2018,14319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eigentumsnachweis durch Versicherungsnehmer bei in eigenem Interesse genommener Fahrzeugversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.01.2014 - 6 U 142/13

    Zum Nachweis des Einbruchdiebstahls aus dem Auto in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
    Anerkanntermaßen muss der Versicherungsnehmer in den Entwendungsfällen - ungeachtet gewisser anderweitiger Beweiserleichterungen - jedenfalls voll beweisen, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl an der angegebenen Stelle vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (KG, Beschl. v. 7.1.2014 - 6 U 142/13 - juris).
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
    Anderes gälte nicht einmal dann, wenn man dem Kläger die grundsätzliche Vermutung der Redlichkeit des Versicherungsnehmers zugute halten wollte (vgl. dazu - betreffend den Fall einer behaupteten Entwendung - OLG Hamm, VersR 2017, 1332).
  • BGH, 08.10.2014 - IV ZR 16/13

    Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug: Voraussetzungen für die Berechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
    Soweit Versicherungsnehmer und Eigentümer auseinanderfallen können, wenn Ersterer den Vertrag für fremde Rechnung abgeschlossen hat (§ 43 VVG) - wie etwa in dem in Nr. A.2.4 AKB erwähnten Fall eines Fahrzeugleasings (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 8.10.2014 - IV ZR 16/13 - VersR 2014, 1367) -, behauptet der Kläger solches im Streitfall selbst nicht, sondern nimmt für sich die Position des ausschließlich sein eigenes Interesse versichernden Eigentümers in Anspruch.
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
    Die Fahrzeugversicherung deckt als reine Schadensversicherung regelmäßig das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1988 - IVa ZR 241/87 - VersR 1988, 949; OLG Karlsruhe, VersR 1982, 485; Armbruster in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 88 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18

    VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

    Soweit die Beklagte sich insoweit gegenteilig auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 9.5.2018 - 5 U 51/17, r+s 2018, 473 amtl. Ls. 1 und unter II.1.a.(1) = juris Rn. 36 ff. m. w. N. mit zutreffender kritischer Anm. Maier, r+s 2018, 475 m. w. N.) beruft, kann daraus im Hinblick auf die ausdrückliche gesetzliche Regelung des § 43 Abs. 3 VVG nichts Anderes gefolgert werden.
  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Kfz-Versicherung nach Fahrzeugbrand;

    Zwar trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe eines Entschädigungsanspruchs in der Kfz-Kaskoversicherung grundsätzlich den Versicherungsnehmer (OLG Saarbrücken r+s 2018, 473, 475 [juris Rn. 57]; OLG Celle r+s 2007, 53, 54 [juris Rn. 10]).
  • OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18

    1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrages steht es frei, auch andere

    Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorganges zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorganges, etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft, nicht einmal schlüssig vorträgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 51/17, VersR 2018, 1183).(Rn.38).

    Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorgangs zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorgangs - etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft - nicht einmal schlüssig vorträgt (Senat, Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 51/17 - juris, Rdn. 41).

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