Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 323 ZPO
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323
Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Abänderungsklage trotz Erklärung, derzeit keinen Unterhalt zu fordern
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 18.03.2009 - 6 F 187/08
- OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1521
- FamRZ 2009, 1938
- AnwBl 2009, 198
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 03.12.1998 - 12 WF 1327/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
Unabhängig davon könnte das Rechtsschutzbedürfnis auch nicht mit der Begründung verneint werden, dass es - nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Unterhaltsgläubigers - nicht erforderlich sein soll, den Titel herauszugeben, sofern er noch zur Vollstreckung von Rückständen benötigt wird (vgl. hierzu (OLG Köln, FamRZ 2006, 718; OLG München, FamRZ 1999, 942; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 470). - OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Unterhaltsgläubiger den Titel nicht herausgibt und nur einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht bis zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem sich die zu Grunde liegenden Verhältnisse wieder ändern (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 630; OLGR Karlsruhe 2000, 174). - OLG Köln, 25.07.2005 - 4 WF 104/05
Familienrecht - Zur Frage der Mutwilligkeit der Klageerhebung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
Unabhängig davon könnte das Rechtsschutzbedürfnis auch nicht mit der Begründung verneint werden, dass es - nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Unterhaltsgläubigers - nicht erforderlich sein soll, den Titel herauszugeben, sofern er noch zur Vollstreckung von Rückständen benötigt wird (vgl. hierzu (OLG Köln, FamRZ 2006, 718; OLG München, FamRZ 1999, 942; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 470).
- OLG Hamm, 11.09.2012 - 6 WF 113/12
Beendigung der Beistandschaft des Jugendamtes im Kindesunterhaltsverfahren
Solange der Gläubiger jedoch den Titel in nicht abgeänderter Form in Händen hält, droht eine jederzeitige Vollstreckung in Höhe des titulierten Betrages (OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 1938; im Ergebnis auch OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 944;… Zöller-Philippi, 29. Aufl., § 114 Rdnr. 32). - OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18
Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer
Ebenso ist bereits entschieden, dass - wenn die Frage, ob zukünftig nach einer erneuten Änderung der Verhältnisse wieder ein Unterhaltsanspruch entsteht, noch völlig offen ist - der Unterhaltsgläubiger gehalten wäre, im Fall einer solchen Änderung ein neues Verfahren einzuleiten, und diese - auch in der Darlegungslast für den potentiell späteren Unterhaltsschuldner günstige (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2005 - 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630) - Rechtslage nicht damit vereinbar ist, dass der Antragsgegner den Unterhaltstitel behält und sich damit die Möglichkeit vorbehält, stets dann, wenn er meint, wieder einen Unterhaltsanspruch zu haben, aus dem Titel vollstrecken zu können (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.06.2009 - 6 WF 55/09, FamRZ 2009, 1938).