Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/2005 (17/05), Ss (Z) 203/05 (17/05) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichteinhaltung des Mindestabstands für Lastkraftwagen auf Autobahnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung des Mindestabstands auf Autobahnen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse als Einscherabstand oder als bestimmter Sicherheitsabstand; Auslegung einer Vorschrift nach ihrem systematischen Zusammenhang; Auslegung einer Ausnahmeregelung; Motiv des Gesetzgebers ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70
Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Dies spricht ebenso gegen eine (analoge) Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVO wie der allgemeine Grundsatz, dass Ausnahmeregelungen generell eng auszulegen sind, es sei denn, die Ausnahme stelle selbst ein bestimmtes Prinzip auf (vgl. BGHSt 25, 120; 26, 270; 30, 168, 170;… Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Einl. Rn. 199 m.w.N.), wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist. - BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Dies spricht ebenso gegen eine (analoge) Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVO wie der allgemeine Grundsatz, dass Ausnahmeregelungen generell eng auszulegen sind, es sei denn, die Ausnahme stelle selbst ein bestimmtes Prinzip auf (vgl. BGHSt 25, 120; 26, 270; 30, 168, 170;… Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Einl. Rn. 199 m.w.N.), wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist. - OLG Hamm, 15.03.2004 - 2 Ss OWi 162/04
Videoabstandsmessverfahren VAMA als sog. "standardisiertes Messverfahren"
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Für die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung spricht schließlich, dass der in § 4 Abs. 3 StVO geregelte Abstand in der Literatur und obiter dicta auch in der Rechtsprechung entweder ausdrücklich als Sicherheitsabstand bezeichnet oder zumindest als solcher eingeordnet wird (…Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6; OLG Hamm, VRS 106, 466; OLG Zweibrücken VRS 93, 208; AG Leverkusen, Schaden-Praxis 2002, 89; AG Bayreuth DAR 1999, 133).
- AG Bayreuth, 14.05.1998 - 6 OWi 6 Js 3487/98
Vertretenmüssen einer Fehleinschätzung des Absands wegen fehlerhaft angeordneter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Für die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung spricht schließlich, dass der in § 4 Abs. 3 StVO geregelte Abstand in der Literatur und obiter dicta auch in der Rechtsprechung entweder ausdrücklich als Sicherheitsabstand bezeichnet oder zumindest als solcher eingeordnet wird (…Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6; OLG Hamm, VRS 106, 466; OLG Zweibrücken VRS 93, 208; AG Leverkusen, Schaden-Praxis 2002, 89; AG Bayreuth DAR 1999, 133). - OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Für die Richtigkeit der hier vertretenen Auffassung spricht schließlich, dass der in § 4 Abs. 3 StVO geregelte Abstand in der Literatur und obiter dicta auch in der Rechtsprechung entweder ausdrücklich als Sicherheitsabstand bezeichnet oder zumindest als solcher eingeordnet wird (…Hentschel, a.a.O., § 4 Rn. 6; OLG Hamm, VRS 106, 466; OLG Zweibrücken VRS 93, 208; AG Leverkusen, Schaden-Praxis 2002, 89; AG Bayreuth DAR 1999, 133). - BGH, 28.01.1976 - StB 1/76
Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.03.2006 - Ss (Z) 203/05
Dies spricht ebenso gegen eine (analoge) Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVO wie der allgemeine Grundsatz, dass Ausnahmeregelungen generell eng auszulegen sind, es sei denn, die Ausnahme stelle selbst ein bestimmtes Prinzip auf (vgl. BGHSt 25, 120; 26, 270; 30, 168, 170;… Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Einl. Rn. 199 m.w.N.), wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist.