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   OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06 - 164   

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OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06 - 164 (https://dejure.org/2008,6200)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.04.2008 - 8 U 613/06 - 164 (https://dejure.org/2008,6200)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. April 2008 - 8 U 613/06 - 164 (https://dejure.org/2008,6200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klage auf Auszahlung eines Geldbetrages auf einem Abwicklungskonto: Wirkung einer Abtretungsanzeige bei sittenwidriger Abtretung; Beginn der regelmäßigen Verjährung in Überleitungsfällen; demnächstige Zustellung bei Gerichtskostenzahlung einen Monat nach Aufforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung; Berechnung des Fristbeginns in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB; Sicherungsabtretung als Abtretungsurkunde i.S.d. § 409 Abs. 1 S. 2 BGB; Geringfügige Verzögerung der Zustellung ...

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 409

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 409; ZPO § 167
    Schutz durch § 409 BGB bei sittenwidriger Abtretung - Fristbeginn der Verjährung in Überleitungsfällen - Verzögerung der Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68

    Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Wie der Senat bereits in dem Hinweis vom 26.2.2008 (Bl. 343 f) im Einzelnen dargelegt hat - worauf vorab Bezug genommen wird -, endete vorliegend die gemäß § 199 Abs. 1 BGB zum 1.1.2002 in Lauf gesetzte, einschlägige regelmäßige - dreijährige - Verjährungsfrist nach § 195 BGB nämlich zum 31.12.2004 und war die am 18.2.2005 erfolgte Zustellung der Klage (vgl. Bl. 8) nicht mehr "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO, da der Kläger den Gerichtskostenvorschuss erst einen Monat nach Erhalt der Zahlungsaufforderung vom 7.1.2005, nämlich am 7.2.2005 (Bl. II) eingezahlt und deshalb nicht alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage getan hat, zumal er sich hierbei nachlässiges Verhalten seines Prozessbevollmächtigten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen muss (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 40/41; KG Berlin KGR 2000, 233; vgl. auch BGH VersR 1968, 1062/1063; NJW 1986, 1347/1348).

    Was die Frage der - vom Senat verneinten - alsbaldigen Zustellung der Klage betrifft, so entspricht es allgemeiner Ansicht, dass von einer - unschädlichen - geringfügigen Verzögerung der Zustellung bei einem Zeitraum von einem Monat zwischen gerichtlicher Zahlungsaufforderung und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, wie hier, keine Rede mehr sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 470/471; NJW 1986, 1347/1348; VersR 1968, 1062/1063; OLG Brandenburg, a. a. O.; KG, a. a. O., Palandt-Heinrichs, a. a. O., Rn. 7 a. E. zu § 204 BGB).

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Wie der Senat bereits in dem Hinweis vom 26.2.2008 (Bl. 343 f) im Einzelnen dargelegt hat - worauf vorab Bezug genommen wird -, endete vorliegend die gemäß § 199 Abs. 1 BGB zum 1.1.2002 in Lauf gesetzte, einschlägige regelmäßige - dreijährige - Verjährungsfrist nach § 195 BGB nämlich zum 31.12.2004 und war die am 18.2.2005 erfolgte Zustellung der Klage (vgl. Bl. 8) nicht mehr "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO, da der Kläger den Gerichtskostenvorschuss erst einen Monat nach Erhalt der Zahlungsaufforderung vom 7.1.2005, nämlich am 7.2.2005 (Bl. II) eingezahlt und deshalb nicht alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage getan hat, zumal er sich hierbei nachlässiges Verhalten seines Prozessbevollmächtigten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen muss (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 40/41; KG Berlin KGR 2000, 233; vgl. auch BGH VersR 1968, 1062/1063; NJW 1986, 1347/1348).

    Was die Frage der - vom Senat verneinten - alsbaldigen Zustellung der Klage betrifft, so entspricht es allgemeiner Ansicht, dass von einer - unschädlichen - geringfügigen Verzögerung der Zustellung bei einem Zeitraum von einem Monat zwischen gerichtlicher Zahlungsaufforderung und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, wie hier, keine Rede mehr sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 470/471; NJW 1986, 1347/1348; VersR 1968, 1062/1063; OLG Brandenburg, a. a. O.; KG, a. a. O., Palandt-Heinrichs, a. a. O., Rn. 7 a. E. zu § 204 BGB).

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Was die Frage der - vom Senat verneinten - alsbaldigen Zustellung der Klage betrifft, so entspricht es allgemeiner Ansicht, dass von einer - unschädlichen - geringfügigen Verzögerung der Zustellung bei einem Zeitraum von einem Monat zwischen gerichtlicher Zahlungsaufforderung und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, wie hier, keine Rede mehr sein kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 470/471; NJW 1986, 1347/1348; VersR 1968, 1062/1063; OLG Brandenburg, a. a. O.; KG, a. a. O., Palandt-Heinrichs, a. a. O., Rn. 7 a. E. zu § 204 BGB).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Hinsichtlich seines - unsubstantiierten - Einwandes einer (Blankett-) Fälschung ist der insoweit beweispflichtige (vgl. BGH NJW 1986, 3086; 2000, 1179) Kläger ebenso wie für den Zeitpunkt der angeblichen Fälschung beweisfällig geblieben.
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 292/98

    Umfang der formularmäßigen Sicherungsabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Nach Auffassung des Senats führt hier die gebotene interessengerechte Auslegung (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 3776/3777) der Abtretung nämlich entgegen der Ansicht des Erstrichters dazu, dass dieser Abtretungsvertrag das betreffende Abwicklungskonto (= Geldkonto) mit der Kontonummer ~0, d. h. das dortige Guthaben umfasst.
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Da der geltend gemachte Auszahlungsanspruch nach allem durch Erfüllung erloschen ist, kann es letztlich dahin stehen, ob insoweit auch Verjährung eingetreten ist, wenngleich sich der in Rede stehende unmittelbare Auszahlungsanspruch bezüglich des rückzubuchenden Betrages aus § 667 BGB ergibt (vgl. BGH WM 1993, 429/432; ZIP 2001, 1507/1509) und dieser Anspruch gemäß § 195 BGB in drei Jahren verjährt (vgl. Münch. Komm - Seiler, BGB, 4. Aufl., Rn. 25 zu § 667 BGB; Palandt-Heinrichs, a. a. O., Rn. 5 zu § 195 BGB; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Abgesehen davon genügt für die Überzeugungsbildung des Gerichts im Ergebnis ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1993, 935), was nach Ansicht des Senats vorliegend der Fall ist.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Was den Beginn der Verjährungsfrist anbelangt, so trifft es zwar zu, dass der Fristbeginn bei regelmäßiger Verjährung gemäß § 195 BGB in Überleitungsfällen, wie hier, nach Art. 229 § 6 Abs. 4, Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen ist (vgl. BGH NJW 2007, 1584 ff).
  • OLG München, 16.07.1997 - 7 U 4603/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Aktiengesellschaft gegen ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Soweit dies hier zur Folge hat, dass bereits vor dem 1.1.2002 der betreffende Anspruch entstanden sein musste und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers bzw. des Schuldners Kenntnis erlangt haben musste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt haben müssen, liegen diese Voraussetzungen aber vor: Denn ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Klägers wäre in jedem Fall bereits mit der - mit schuldbefreiender Wirkung erfolgten - Auszahlung des Guthabens an den Streithelfer W. entstanden (vgl. OLG München VersR 1998, 1519/1521, m. w. N.), zumal der Schadenseintritt nicht davon abhängt, ob der Auszahlungsbetrag von dem - als Gesamtschuldner haftenden - Empfänger zurückzuerhalten ist.
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.04.2008 - 8 U 613/06
    Dies muss unter den gegebenen Umständen als - vom Kläger ohne weiteres erkannte (vgl. BGH NJW-RR 1993, 373) - bloße Falschbezeichnung ("falsa demonstratio") angesehen werden, wie sie den damaligen Prozessvertretern des Streithelfers auch im Vorprozess 15.O.342/99 des Landgerichts Saarbrücken unterlaufen ist (vgl. Seite 7 Mitte des dortigen Schriftsatzes vom 28.10.1999; Bl. 115 der Beiakten).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

  • OLG Brandenburg, 17.02.2003 - 13 U 1/03

    Zum Begriff "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO a. F.

  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 U 127/17

    Anwendbarkeit der Schuldnerschutzvorschrift des § 409 Abs. 1 BGB

    Anerkannt ist außerdem, dass dem Schuldner der Schutz des § 409 BGB auch bei sittenwidriger und damit gemäß § 138 BGB nichtiger Abtretung zugute kommt (vgl. BAG, Urteil vom 06.02.1991, 4 AZR 348/90, Rn. 15; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.04.2008, 8 U 613/06; Staudinger/Busche (2012), BGB, § 409 Rn, 30).
  • AG Aachen, 27.04.2011 - 119 C 91/10

    Verfahrensrecht - Verschulden der Versicherung ist Versichertem zurechenbar!

    Außerdem muss sich nach dem OLG Saarbrücken ein Kläger nachlässiges Verhalten seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, Seite 128 ff.).
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