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   OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10 - 38   

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OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10 - 38 (https://dejure.org/2010,29064)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.05.2010 - 5 W 95/10 - 38 (https://dejure.org/2010,29064)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 5 W 95/10 - 38 (https://dejure.org/2010,29064)
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    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

 
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  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Mit dem Ausschluss der bisherigen Befugnis der anderen zum Mitgebrauch ist eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums verbunden (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; BayObLG, RPfleger 1990, 63).

    Ist das Wohnungseigentum mit dem Recht eines Dritten belastet, ist grundsätzlich mithin dessen Zustimmung zu der Inhaltsänderung erforderlich (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 47; Bassenge in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 3, 5).

    Denn nach dem - auch in § 876 S. 2 BGB zum Ausdruck kommenden - Schutzzweck der §§ 876, 877 BGB ist die Zustimmung des Dritten entbehrlich, wenn jede rechtliche Beeinträchtigung seiner Position ausgeschlossen ist und deshalb seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht berührt wird (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 58).

    Das Sondereigentum an denjenigen Einheiten, für welche ein Sondernutzungsrecht an der südlichen Dachfläche zur Einrichtung und zum Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage begründet wird, erfährt durch diese Zuweisung zwar eine Inhaltsänderung, jedoch keine rechtlich nachteilige (vgl. BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343).

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Mit dem Ausschluss der bisherigen Befugnis der anderen zum Mitgebrauch ist eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums verbunden (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; BayObLG, RPfleger 1990, 63).

    Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63; Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).

    Das ist bei den Sondereigentumseinheiten Nr. B bis D (Blatt BBBB - Bl. DDDD) aber nicht der Fall, so dass eine Anwendung der §§ 877, 876 BGB ausscheidet (BayObLG, RPfleger 1990, 63; siehe auch Schmidt in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 5 WEG Rdn. 32: Im Falle der Begründung eines Sondernutzungsrechtes müssen nur solche dinglich Berechtigten zustimmen, an deren Anteil nicht selbst das Sondernutzungsrecht begründet wird; ebenso Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 12).

    Auf Nachteile wegen mit den Sondernutzungsrechten verbundener wirtschaftlicher Belastungen (Unterhaltungslasten, eventuelle spätere Reparatur- und Beseitigungskosten) kommt es für die Anwendung der nach ihrem Schutzzweck allein auf rechtliche Nachteile abstellenden §§ 877, 876 BGB, § 19 GBO nicht an (OLG Hamm, RPfleger 1997, 346; BayObLG, RPfleger 1990, 63).

  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63; Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).

    Hierzu zählt auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten (so explizit Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 9; zur Begründung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG auch OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161; BayObLG, …

  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Die in der Vereinbarung vom 23.7.2009 festgelegte Befugnis, auf einer Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu nutzen, begründet für die begünstigten Eigentümer ein Sondernutzungsrecht (vgl. - für die Installation von Sonnenkollektoren - Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 29; für das Recht, auf dem Dach eine Funkfeststation/Funkantennenanlage zu errichten, OLG München, FGPrax 2006, 64 [nachgehend: BGH, Beschl. v. 30.3.2006 - V ZB 17/06 - NJW 2006, 2187]).

    Die begünstigten Eigentümer dürfen - positiv - einen im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teil der Dachfläche (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; OLG München, FGPrax 2006, 64) - nämlich den nach Süden ausgerichteten - für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage verwenden.

  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 119/09

    Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags: Gleichzeitige Einlegung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Nach § 131 Abs. 3 KostO n. F. ist das Verfahren im Beschwerderechtszug gebührenfrei (vgl. OLG München, Beschl. v. 13.1.2010 - 34 Wx 119/09 -).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10

    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    5 W 94/10-37, 5 W 95/10-38, 5 W 95/10-39.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 3 Wx 225/09

    Anforderungen an die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu einer Aufteilung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben.
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Hierzu zählt auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten (so explizit Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 9; zur Begründung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG auch OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161; BayObLG, …
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    2 Z 115/89">RPfleger 1990, 63;Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 15 WEG Rdn. 15; Kreuzer in: Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1997, § 15 WEG Rdn. 12; anders offenbar Bärmann, § WEG, 10. Aufl 2008, § 15 Rdn. 5, und mit zumindest missverständlicher Formulierung wohl auch BGH, Beschl. v. 20.9.2000 - V ZB 58/99 - NJW 2000, 3500, wo es der Sache nach aber nicht um § 15 Abs. 1 WEG, sondern um die fehlende Beschlusskompetenz für einen Mehrheitsbeschluss im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG geht, dazu Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 49).
  • OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
    Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben.
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

  • OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

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