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   OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97   

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https://dejure.org/1997,12945
OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97 (https://dejure.org/1997,12945)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.07.1997 - 5 W 224/97 (https://dejure.org/1997,12945)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 5 W 224/97 (https://dejure.org/1997,12945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gefährdung bedeutender Rechtsgüter Dritter, Begriff nach SaarlUnterbrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.10.1980 - 8 W 430/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97
    Darf aber die Betroffene nicht behandelt werden, so ist ihre Unterbringung eine ungeeignete, damit unverhältnismäßige und folglich nach § 4 UBG unzulässige Maßnahme (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981 Seite 638).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Dabei muss ein Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - zwar auch in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Saarbrücken , BtPrax 1997, Seite 202 ) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Hamm , BtPrax 2000, Seiten 35 f. ).
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Dabei muss der Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein (OLG Saarbrücken BtPrax 1997, 202) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, Rn. 153).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Dies erfordert, daß mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; R & P 1984, 101; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saarländ. OLG BtPrax 1997, 202 ; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn. 235) und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn.232, 235).
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