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   OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06   

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OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06 (https://dejure.org/2007,4122)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.08.2007 - 9 UF 105/06 (https://dejure.org/2007,4122)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. August 2007 - 9 UF 105/06 (https://dejure.org/2007,4122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Abänderung eines Anerkenntnisurteils, das selbst auf der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs basiert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verzugsbegründeten Wirkung hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts aufgrund des Auskunftsverlangens des geschiedenen Ehegatten; Anwendbarkeit des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt; Übertragung ehezeitlicher Anwartschaften im ...

  • Judicialis

    BGB § 1613 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalt im Abänderungsverfahren - Wohnvorteil; Selbstbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 304
  • FamRZ 2008, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Vielmehr erfolgte Inverzugsetzung des Beklagten hier erst mit Zugang der vorliegenden Stufenklage, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2007, 453, m.w.N.) - ebenso wie eine vorgerichtliche Stufenmahnung - den Schuldner auch wegen des noch unbezifferten Zahlungsanspruchs in Verzug setzt.

    Da die Stufenklage dem Beklagten - wie von ihm in seinem Schriftsatz vom 12. Januar 2006 dargelegt - am 10. Januar 2006 zugegangen ist, ist die von der Klägerin begehrte Abänderung des Anerkenntnisurteils auch erst ab diesem Tag (§ 1585 b Abs. 2 BGB) möglich (vgl. BGH, FamRZ 2007, 453; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 323, Rz. 35; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rzn. 5013, 5016, 5020, 5353; Hoppenz/Hülsmann, Familiensachen, 8. Aufl., § 1585 b BGB, Rz. 3; § 323 ZPO, Rz. 73; Göppinger/Wax/Kodal Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rz. 1137; vgl aber a.A. Göppinger/Wax/Vogel, Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rz. 2418; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rz. 220; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., § 1585 b, Rz. 1).

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, FamRZ 2005, 1129) ausdrücklich seine ständige Rechtsprechung (BGH, FuR 2001, 306, 313; FamRZ 2001, 1140; FamRZ 2002, 88) bestätigt und die von etlichen Instanzengerichten - so auch dem Senat - vertretene Auffassung abgelehnt, wonach die beiderseitigen Vorteile aus der Auseinandersetzung des vormals ehelichen Hausanwesens unterhaltsrechtlich außer Betracht bleiben und die Ehegatten so behandelt werden sollten, als hätten sie das Haus an einen Dritten verkauft, den Erlös geteilt und dadurch für beide gleiche - sich deshalb nivellierende - Verhältnisse geschaffen.
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Dies hat das Familiengericht damit begründet, dass einer Berücksichtigung die Bindung des Vergleichs entgegenstünde (vgl. BGH, FamRZ 1990, 269), in dem weder ein Wohnvorteil noch Zinseinkünfte berücksichtigt worden sind.
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2006 - 6 WF 88/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Denn nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (FamRZ 2006, 683), der sich die Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts angeschlossen haben (vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Juni 2007 - 9 UF 119/06 - m.w.N.; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -, m. w. N.), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen als gegenüber minderjährigen Kindern.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Auf dieser Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (BGH, FamRZ 2003, 848).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, FamRZ 2005, 1129) ausdrücklich seine ständige Rechtsprechung (BGH, FuR 2001, 306, 313; FamRZ 2001, 1140; FamRZ 2002, 88) bestätigt und die von etlichen Instanzengerichten - so auch dem Senat - vertretene Auffassung abgelehnt, wonach die beiderseitigen Vorteile aus der Auseinandersetzung des vormals ehelichen Hausanwesens unterhaltsrechtlich außer Betracht bleiben und die Ehegatten so behandelt werden sollten, als hätten sie das Haus an einen Dritten verkauft, den Erlös geteilt und dadurch für beide gleiche - sich deshalb nivellierende - Verhältnisse geschaffen.
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Vielmehr kann der Beklagte zur Verteidigung des Ersturteils gegen das Abänderungsbegehren der Klägerin auch solche Tatsachen in den Prozess einführen, die bereits während des Vorprozesses vorgelegen haben, dort aber nicht vorgetragen wurden und infolgedessen unberücksichtigt geblieben sind (BGH, FamRz 2007 a.a.O.; FamRz 2001, 1364).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Denn nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (FamRZ 2006, 683), der sich die Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts angeschlossen haben (vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Juni 2007 - 9 UF 119/06 - m.w.N.; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -, m. w. N.), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen als gegenüber minderjährigen Kindern.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, FamRZ 2005, 1129) ausdrücklich seine ständige Rechtsprechung (BGH, FuR 2001, 306, 313; FamRZ 2001, 1140; FamRZ 2002, 88) bestätigt und die von etlichen Instanzengerichten - so auch dem Senat - vertretene Auffassung abgelehnt, wonach die beiderseitigen Vorteile aus der Auseinandersetzung des vormals ehelichen Hausanwesens unterhaltsrechtlich außer Betracht bleiben und die Ehegatten so behandelt werden sollten, als hätten sie das Haus an einen Dritten verkauft, den Erlös geteilt und dadurch für beide gleiche - sich deshalb nivellierende - Verhältnisse geschaffen.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
    Demnach sind aber für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die vom Beklagten begehrte Abänderung vorliegen, die Grundlagen des Anerkenntnisurteils maßgebend (vgl. BGH, FamRZ 2007, 793), wobei vorliegend, da das Urteil weder Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält (§ 313 b ZPO), für die Bestimmung der Grundlagen auch der Titel heranzuziehen ist, der durch das Anerkenntnisurteil teilweise abgeändert worden ist, demnach das Urteil des Familiengerichts vom 10. November 2000.
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90

    Anrechnung des Erziehungsgeldes

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