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   OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169   

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https://dejure.org/2006,5249
OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschwerung die Teilnahme eines Gesellschafters an einer in der allgemeinen Urlaubszeit anberaumten Gesellschafterversammlung; Versagung der Anerkennung von den Gesellschafter persönlich betreffende Beschlüssen aufgrund dessen Abwesenheit; Kündigung des ...

  • Judicialis

    GmbHG § 6 Abs. 2; ; GmbHG § ... 38 Abs. 1; ; GmbHG § 38 Abs. 2; ; GmbHG § 38 Abs. 2 S. 2; ; GmbHG § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 51 a Abs. 1; ; ZPO § 33 Abs. 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 259; ; ZPO § 325; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 894; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Gesellschafterversammlung in der Urlaubszeit - Zur Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, Stimmbindungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung eines Geschäftsführers in der Zwei-Personen-GmbH, Abberufung von der Geschäftsführung, Ausschluss vom Teilnahmerecht, Behinderung bei Recht der Teilhabe an der Willensbildung, Behinderung der Teilnahme an ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 870
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Nichtig sind Gesellschafterbeschlüsse , wenn sie gegen zwingende gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Vorschriften verstoßen , insbesondere , wenn sie der für die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geltenden Treupflicht zuwiderlaufen ( für die GmbH vgl. BGH NJW 1976, 191 ; Rohwedder- Koppensteiner, GmbHG , 2. Aufl. Rn. 103 zu § 47 ; Mü-Ko - Ulmer a.a.O. Rn. 108 zu § 709 mwNw.).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2003 - 4 U 117/02

    Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer: Dauerhafte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit , dass die Anforderungen nicht auf einen wichtigen Grund gesteigert werden dürfen, dass aber jedenfalls ein sachlicher Grund vorliegen muss , der verständige Entscheidungsträger zur Abberufung veranlassen würde (OLG Karlsruhe GmbHR 1967, 214 ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 1398 ; Zöller/Noack a.a.O. ) .
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1989 - 6 U 223/88

    Präsentationsrecht der Familienstämme in einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Der jeweils andere Familienstamm ist in einem solchen Fall unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 38 Abs. 2 GmbHG prinzipiell verpflichtet , für die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung seines Anstellungsvertrages zu stimmen ( vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122 ; Urteil des 1. ZS des Saarl. OLG vom 24.11.2004 ; Bl. 79 f., 90, 91 d.A. ) .
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    § 259 gilt für Ansprüche aller Art. Auch die Stimmbindung ist klagbar und im Vollstreckungswege durchsetzbar , soweit sie wirksam ist und dem Gebundenen keine Einwendungen oder Einreden zur Seite stehen ( BGHZ 48, 163, 169 ff. ; OLG Köln GmbHR 1989, 76 ; Scholz a.a.O. Rn.55 zu § 47 ).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Wichtiger Grund ist jeder Umstand, der ein Verbleiben des Abzuberufenden in seiner Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar macht ( BGH NJW-RR 88, 352 f. ; Zöllner/Noack in Baumbach / Hueck , HGB, 18. Aufl. Rn. 11 zu § 38 mwNw. ).
  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 61/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Welche Einschränkungen sich aus der Treubindung der Gesellschafter untereinander in Bezug auf die freie Abberufbarkeit ergeben , richtet sich nach den Gesamtumständen , wobei auch die Verdienste für die Gesellschaft und der Erfolg der bisherigen Geschäftsführung in die Überlegungen mit einzubeziehen sind ( BGH DStR 1994, 214 ; Zöllner / Noack a.a.O. Rn. 17 zu § 38).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Ein sachlich begründeter Vertrauensschwund bei den Mitgesellschaftern der GmbH oder tiefgreifende Zerwürfnisse , die eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheinen lassen , können einen wichtigen Abberufungsgrund darstellen ( BGH WM 1992, 731 ; Zöllner / Noack a.a.O. Rn. 11 ; Rohwedder a.a.O. Rn. 13 zu § 38 mwNw. ).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 6 U 38/87

    Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    § 259 gilt für Ansprüche aller Art. Auch die Stimmbindung ist klagbar und im Vollstreckungswege durchsetzbar , soweit sie wirksam ist und dem Gebundenen keine Einwendungen oder Einreden zur Seite stehen ( BGHZ 48, 163, 169 ff. ; OLG Köln GmbHR 1989, 76 ; Scholz a.a.O. Rn.55 zu § 47 ).
  • BGH, 10.10.1983 - II ZR 213/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Von Nichtigkeit ist auszugehen , wenn durch den Ladungsfehler die Teilnahme eines Gesellschafters an der Gesellschafterversammlung oder die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte vereitelt oder erschwert wird ( BGH WM 1995, 701, 706 ; 83, 1407, 1408 ; Staudinger a.a.O. ) .
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein ( für die GmbH vgl. BGHZ 100, 264 ; Roth / Altmeppen a.a.O. Rn. 8 zu § 51 mwNw. ).
  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter -

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters -

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer

    Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können im Recht der Personengesellschaft dann zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird (BGH, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169, 4 U 382/05 -, Rn. 58, juris).

    Insbesondere wenn Beschlüsse gefasst werden sollen, die für die berufliche Zukunft eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung sind und die keine Notmaßnahmen darstellen, darf dem hiervon betroffenen Gesellschafter die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung nicht unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht werden, jedenfalls dann, wenn durch eine Terminsverlegung keine relevante Verzögerung eintritt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 -, Rn. 62, juris).

    Wird dieser "Dispositionsschutz" verletzt, liegt ein zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führender schwerwiegender Mangel vor (BGH, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14

    Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der

    Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können im Recht der Personengesellschaft dann zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird (BGH, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169, 4 U 382/05 -, Rn. 58, juris).

    Insbesondere wenn Beschlüsse gefasst werden sollen, die für die berufliche Zukunft eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung sind und die keine Notmaßnahmen darstellen, darf dem hiervon betroffenen Gesellschafter die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung nicht unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht werden, jedenfalls dann, wenn durch eine Terminsverlegung keine relevante Verzögerung eintritt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 -, Rn. 62, juris).

    Wird dieser "Dispositionsschutz" verletzt, liegt ein zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führender schwerwiegender Mangel vor (BGH, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2019 - 15 U 138/16

    Informationspflichten des Geschäftsführers einer Schutzgemeinschafts-Versammlung

    Für ein Feststellungsinteresse genügt jedoch, dass das Urteil zur Beseitigung der zwischen den Parteien bestehenden Unsicherheit über die Wirksamkeit der Beschlüsse geeignet ist, da bei der Feststellung der (Un-)Wirksamkeit eines Beschlusses einer GbR keine notwendige Streitgenossenschaft sämtlicher Gesellschafter vorliegt (BGH, Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317 Rn. 17 ff. mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, Rn. 49, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 62 Rn. 21; Wertenbruch, NZG 2009, 645, 646).

    Verfahrensfehler sind demnach nur dann beachtlich, wenn der Beschluss auf dem Verfahrensfehler beruht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2006 - 4 U 382/05, zit. nach juris Rn. 56; Staudinger-Habermeier, BGB, 2003, § 709 Rn. 28).

    Auch eine aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige Streitgenossenschaft ergibt sich nicht bereits daraus, weil dies aus praktischen oder logischen Gründen notwendig oder wünschenswert wäre (BGH, Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317 Rn. 17 ff. mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, Rn. 49, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 62 Rn. 21; Wertenbruch, NZG 2009, 645, 646).

    Auch ist der Antrag - in der Gesamtschau unter Einbeziehung der Klagebegründung - hinreichend bestimmt, da klar zum Ausdruck gebracht wird, welches künftige Abstimmungsverhalten verlangt wird (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, zit. nach juris Rn. 95).

    Jeder Stimmabgabeanspruch setzt eine wirksame und verfahrensgerechte Konkretisierung voraus, damit einzelfallbezogen die Verpflichtungswirkung festgestellt werden kann, auch wenn die Entscheidung über den Streit hierdurch im Einzelfall zu spät kommen mag (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2016, 4 U 382/05, juris Rn. 101).

  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 18 U 113/15

    Wirksamkeit eines in Abwesenheit eines Gesellschafters gefassten

    Diese verkennten dass die angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 15.11.1999 - 2 U 2303/99, NJW-RR 2000, 565-567) die Frage der Wartepflicht bei Verspätung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung, mithin einen anders gelagerten Sachverhalt betraf und dass der Senat nicht anders als die angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 31.07.2014 - 23 U 3842/13, MDR 2015, 44-45, zitiert nach juris, Rn. 41), Bremen (Urteil vom 09.04.2010 - 2 U 107/09, GmbHR 2010, 1152-1155, zitiert nach juris, Rn. 55) und Saarbrücken (Urteil vom 10.10.2006 - 4 U 382/05, GmbHR 2007, 143-152, zitiert nach juris, Rn. 59 ff) maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt.
  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 161/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • LG Stuttgart, 10.02.2021 - 40 O 46/20

    GmbH: Pflicht zur Verschiebung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung

    Denn angesichts der Bedeutung des Teilnahmerechts ist in Einzelfallentscheidungen von Obergerichten bereits zutreffend anerkannt worden, dass bei der Terminsfindung für eine Gesellschaftsversammlung die Interessen der Gesellschafter mit berücksichtigt werden müssen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.10.2006, 4 U 382/05; OLG Köln, Urt. v. 24.05.2016, Az. 2 U 506/14; OLG Jena, Urt. v. 10.08.2016, Az. 2 U 506/14).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2014 - 14 U 58/13

    Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Personengesellschaft: Klage auf Feststellung

    Der festgesetzte Termin und Ort der Gesellschafterversammlung müssen dem Gesellschafter zumutbar sein (s. etwa Mussaeus, in: Hesselmann/Tillmann/Mueller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, 20. Aufl., § 4 Rn. 129; auch OLG Saarbrücken, GmbHR 2007, 143, 145).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
    Auch wenn man, anders als das Landgericht, den Vortrag der Klägerin nicht als bloß vorgeschoben ansieht, ist weiter zu beachten, dass eine Pflicht zur Verlegung bei einer personalistischen GmbH nur dann besteht, wenn ein gleichwertiger Ausweichtermin möglich ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05/zitiert nach juris).
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