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   OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08 - 40   

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https://dejure.org/2008,11878
OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08 - 40 (https://dejure.org/2008,11878)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.12.2008 - 1 U 126/08 - 40 (https://dejure.org/2008,11878)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 1 U 126/08 - 40 (https://dejure.org/2008,11878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ingangsetzung von Fristen durch eine unter erkennbar fehlerhafter Anwendung von § 185 Zivilprozessordnung (ZPO) ergangene Anordnung der öffentlichen Zustellung; Fehlerhaftigkeit der Anordnung einer öffentlich Zustellung bei Unergiebigkeit des Ergebnisses eines erfolglosen ...

  • Judicialis

    ZPO § 185

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1
    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedürfte (BGHZ 149, 311).

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    Der BGH hat der erkennbar verfahrensfehlerhaften öffentlichen Zustellung im Zivilprozess aber nicht schlechthin ihre Wirksamkeit abgesprochen, sondern einschränkend ausgeführt, dass sie in Ansehung - der im seinerzeitigen und auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen - Einspruchsfrist unwirksam sei und diese Besonderheit mit dem Zusatz "wirkungslos" beschrieben (vgl. BGH NJW 2007, 303).

    Die fehlende weitergehende Aufklärung, mit wem die Zustellungsperson Kontakt aufgenommen hatte und was diese im Einzelnen unternommen hatte, kann auch im Nachhinein nicht nachgeholt werden (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 303).

  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).

    Ansonsten ist die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 185 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.11.2001, Az:: 6 W 30/2001 zit. nach iuris; OLG Hamm, MDR 1997, 1155; OLG Köln, Urteil vom 1.7.2002 - Az.: 2 U 6/92 - zit. nach iuris).

  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    Ansonsten ist die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 185 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.11.2001, Az:: 6 W 30/2001 zit. nach iuris; OLG Hamm, MDR 1997, 1155; OLG Köln, Urteil vom 1.7.2002 - Az.: 2 U 6/92 - zit. nach iuris).
  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    Ansonsten ist die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 185 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.11.2001, Az:: 6 W 30/2001 zit. nach iuris; OLG Hamm, MDR 1997, 1155; OLG Köln, Urteil vom 1.7.2002 - Az.: 2 U 6/92 - zit. nach iuris).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    a) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des BGH, die sich an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 104, 301) und des BFH (BFHE 192, 200, BFH/NV 2005, 998) anlehnt, die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311; ähnlich BayObLG, NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08
    Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 10, 775 Nr. 1 ZPO (so BGH JZ 77, 232; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., Rz. 6 zu § 704 ZPO).
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