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   OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19   

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OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 418 Abs 2 ZPO, § 569 Abs 1 S 1 ZPO, § 569 Abs 1 S 2 ZPO, § 802j Abs 1 S 1 ZPO, § 89 Abs 1 S 2 FamFG
    Kindschaftssache: Beweiswürdigung bei behauptetem rechtzeitigen Einwurf einer Beschwerdeschrift in den Nachtbriefkasten des Beschwerdegerichts; Verhängung von Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung eines Umgangstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 89 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Ordnungshaft wegen Verstoßes gegen eine Umgangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 195
  • FamRZ 2020, 701
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.

    Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).

    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).

    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • EGMR, 20.07.2006 - 1633/05

    KOUDELKA c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohles G.s (siehe dazu OLG Jena a.a.O.) steht durch eine Ordnungshaft jenes kurzen Ausmaßes nicht zu befürchten, nachdem G. unproblematisch für die Zeit der nunmehr vom Familiengericht zügig (vgl. auch EGMR FamRZ 2008, 1059; Völker, FPR 2012, 485) von Amts wegen zu veranlassenden Inhaftierung des Vaters (§§ 87 Abs. 1, 89 Abs. 3 S. 2 FamFG, § 802 g Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 ZPO) bei der Mutter untergebracht werden kann, sodass insbesondere keine Fremdplatzierung erforderlich sein wird.
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Denn dass ein Nachtbriefkasten im Einzelfall aus technischen Gründen nicht richtig funktioniert hat oder dem für sein Leeren und die Bearbeitung der Eingangspost zuständigen Wachtmeister bei ersterem oder letzterem ein Fehler unterläuft, kann nie völlig ausgeschlossen werden (siehe zum Ganzen BGH NJW 2017, 2285; NJW-RR 2012, 701).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15

    Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Im Übrigen wäre der Senat für den Fall, dass der erstinstanzlich erkennende Abteilungsrichter tatsächlich einen für das vorliegende Verfahren wirkenden - ggf. in der Akte eines anderen der zahlreichen zwischen den Eltern geführten Verfahren eingehefteten - Befangenheitsantrag übergangen hätte, ohnehin nicht an einer eigenen Sachentscheidung gehindert (vgl. BGH NJW 2008, 1672; Senatsbeschluss vom 22. November 2019 - 6 WF 157/19 -).
  • OLG Naumburg, 07.08.2014 - 8 WF 176/14

    Voraussetzung für die zwangsweise Durchsetzung einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Denn eine solche Sichtweise stellte das Elternrecht des umgangsberechtigten Elternteils (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und seinen Anspruch auf Justizgewährung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3 GG) jedenfalls in den Fällen - wie hier - nicht ausreichend nachvollziehbarer und längerer Umgangsverweigerung unverhältnismäßig hintan (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24. März 2015 - 1 WF 60/15 -, juris; Völker/Clausius/Wagner, HK-FamFG, 3. Aufl., § 89, Rz. 16 f.; im Ergebnis ebenso OLG Schleswig FamRZ 2015, 1222).
  • OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15

    Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Denn eine solche Sichtweise stellte das Elternrecht des umgangsberechtigten Elternteils (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und seinen Anspruch auf Justizgewährung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3 GG) jedenfalls in den Fällen - wie hier - nicht ausreichend nachvollziehbarer und längerer Umgangsverweigerung unverhältnismäßig hintan (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 24. März 2015 - 1 WF 60/15 -, juris; Völker/Clausius/Wagner, HK-FamFG, 3. Aufl., § 89, Rz. 16 f.; im Ergebnis ebenso OLG Schleswig FamRZ 2015, 1222).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18

    Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im

  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10

    Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22

    Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur

    Ein derartiger Ausnahmefall ist nach gefestigter Rechtsprechung aber gerade etwa gegeben bei Kindesentziehung durch den nicht die elterliche Sorge ausübenden Elternteil, wenn zugleich der konkrete Aufenthalt des Kindes unbekannt ist (vgl. Zöller aaO sowie Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 4. September 2007 - 4065/04 - EuGRZ 2007, 678 ff. = FamRZ 2008, 1317 ff = juris [sogar betreffend verhängter Zwangshaft gem. § 33 FGG die über die Höchstdauer von sechs Monaten vollzogen wurde]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. April 2006 - 17 UF 318/05 - OLGR Stuttgart 2007, 15 f. = juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 2 WF 164/93 - FamRZ 1993, 1479 ), sowie (bereits) bei dauerhafter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil (vgl. Zöller aaO, sowie Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 6 WF 156/19 - FamRZ 2020, 701 ff. = NJW-RR 2020, 195 ff = ZKJ 2020, 184 ff = juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 12 WF 67/14 - FamRZ 2015, 1222 f. = juris).
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