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   OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15   

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OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15 (https://dejure.org/2017,2730)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.01.2017 - 4 U 4/15 (https://dejure.org/2017,2730)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 4 U 4/15 (https://dejure.org/2017,2730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Berufungsverfahrens durch Teilversäumnisurteil, Teilvergleich und übereinstimmende Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Berufungsverfahrens durch Teilversäumnisurteil, Teilvergleich und übereinstimmende Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel vor Abnahme: Keine Kündigung, kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel vor Abnahme: Keine Kündigung, kein Ersatz der Mängelbeseitigungskosten! (IBR 2017, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1689
  • NJW-RR 2017, 473
  • NZBau 2017, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Damit haben die Parteien zu erkennen gegeben, dass sie die gesetzliche Regelung des § 98 ZPO vermeiden wollen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 7).In so gelagerten Fällen ist entsprechend dem Wortlaut des § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, aaO).

    Neben dem zu erwartenden Verfahrensausgang können je nach Umständen des Einzelfalls bei der Ermessensentscheidung auch der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens zu berücksichtigen sein (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 9 unter Hinweis auf BGH, NJW 2007, 835; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 58 Stichwort: "Vergleich").

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).

    Der Verfahrensausgang hängt in so gelagerten Fällen vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab, das im allgemeinen nicht vorhergesehen werden kann (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15,bei Juris Rn. 11).

  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Anlass, ein Rechtsmittel gegen dieses Kostenschlussurteil zuzulassen, besteht nicht (zur Anfechtbarkeit eines Kostenschlussurteils mit "Kostenmischentscheidung" vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1741, bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, OLGR 2004, 201 - bei Juris Rn. 23).
  • OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Die Frage, ob die festgestellten handwerklichen Ausführungsmängel auch auf einer mangelhaften Bauüberwachung durch die Beklagte zu 2 beruhten, war nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens, sie war aber Gegenstand des Beweises (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2003 - VII ZR 407/01, bei Juris Rn. 9 f.; Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, 12. Teil Rn. 677), weshalb das Landgericht gehalten gewesen wäre, sie einer Klärung durch Beweiserhebung zuzuführen, was jedoch trotz hinreichenden Beweisantritts der Klägerin rechts- und verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.
  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 460/02

    Umfang der Kostentragung bei Gesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Anlass, ein Rechtsmittel gegen dieses Kostenschlussurteil zuzulassen, besteht nicht (zur Anfechtbarkeit eines Kostenschlussurteils mit "Kostenmischentscheidung" vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1741, bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, OLGR 2004, 201 - bei Juris Rn. 23).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Die Voraussetzungen für die Zulassung von Rechtsbeschwerde oder Revision gemäß §§ 574 Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 566 - bei Juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Dahingehende Ansprüche konnten gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB (für Mangelfolgeschäden) bzw. gemäß §§ 634 Nr. 4, 636, 281, 280 Abs. 1, 3 BGB (für Mangelschäden) bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 8.7.2010 - VII ZR 171/08, bei Juris Rn. 10 ff. zur Vorgängervorschrift aus § 635 BGB a.F.).
  • OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15

    Kostenentscheidung nach Prozessvergleich: Grundsätze gerichtlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07

    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

  • BGH, 17.07.2006 - II ZR 163/03

    Kostenentscheidung nach Abschluss eines Vergleichs in einem Verfahren betreffend

  • OLG Schleswig, 20.11.2013 - 6 W 13/13

    Analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht?

  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 4 U 26/12

    Bauprozess: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme; Prüfungspflicht des

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11

    VOB-Vertrag: Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11

    Kostenentscheidung bei einem Prozessvergleich

  • BGH, 18.10.2011 - KVR 35/08

    Kartellverwaltungssache: Prüfungsumfang im Kostenverfahren nach Erledigung des

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 24 U 41/14

    Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung

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