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   OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10 - 34   

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OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10 - 34 (https://dejure.org/2010,10657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.10.2010 - 4 U 110/10 - 34 (https://dejure.org/2010,10657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 4 U 110/10 - 34 (https://dejure.org/2010,10657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis gegen den bevorrechtigten Unfallgegner bei unmittelbarem Überholvorgang vor dem Zustandekommen eines Unfalls sowie Wartepflichtigkeit und zentimeterweises Vorfahren an einer Einmündung im Hinblick auf das Sichtfahrgebot; Schutzzweck des Überholverbots ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Wartepflicht an Einmündung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Einmündung wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem im Einmündungsbereich verbotswidrig überholenden Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer kollidiert mit einbiegendem Auto - Autofahrer haftet nur mit 20 Prozent, weil er nicht gegen die Vorfahrt verstieß

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 13).

    Dieser Aspekt begründet jedoch bereits einen eigenen Verkehrsverstoß nach § 5 Abs. 3 StVO, weshalb eine erneute Gewichtung dieses Sorgfaltsverstoßes ausscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2008 - VI ZR 115/05, BGHR 2007, 200).

  • OLG München, 13.02.1996 - 5 U 2060/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Im vom OLG München entschiedenen Fall (Urt. v. 13.2.1996 - 5 U 2060/95, VersR 1998, 773, der mit einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten entschieden wurde) konnte dem bevorrechtigten Motorradfahrer lediglich ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, nicht hingegen ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 StVO nachgewiesen werden.
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    ccc) Schließlich kann dem Kläger zu 2) nicht im Wege der Wahlfeststellung (zur Anwendbarkeit dieses Rechtsinstituts im Bereich des Zivilrechts vgl. nur BGH, Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86, MDR 1988, 41) vorgeworfen werden, entweder zu schnell oder unter Verstoß gegen § 1 Abs. 1, 2 StVO nicht hinreichend aufmerksam gefahren zu sein.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Dieses Verständnis erschließt sich aus Sinn und Zweck des Haftungsausschlusses: Der Haftungsausschluss nach § 17 Abs. 3 StVG ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich im Schadensereignis eine Gefahr realisiert hat, die der aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs erwachsenden Gefahr nach Sinn und Zweck der Gefährdungshaftung nicht mehr zugeordnet werden kann (vgl. zur Rechtslage bei § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337, 341).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.1998 - 3 U 762/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Einer Haftungsquote von 20% steht die vom Kläger zitierte Kasuistik nicht entgegen: Anders als in dem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall (Urt. v. 26.3.1998 - 3 U 762/97, OLGR 1999, 125) kann dem Wartepflichtigen im vorliegenden Fall kein schuldhafter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorgeworfen werden: Im dort entschiedenen Fall gereichte es dem dortigen Wartepflichtigen zum Nachteil, dass er sein schwerfälliges Fahrzeug nicht sofort anhielt, als er den herannahenden Vorfahrtsberechtigten sah.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Im vom OLG München entschiedenen Fall (Urt. v. 13.2.1996 - 5 U 2060/95, VersR 1998, 773, der mit einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten entschieden wurde) konnte dem bevorrechtigten Motorradfahrer lediglich ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, nicht hingegen ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 StVO nachgewiesen werden.
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    bbb) Die beschriebene Einmündung war zumindest nicht so unübersichtlich, dass es dem Wartepflichtigen in der Unfallsituation des Beklagten zu 1) geboten erscheinen musste, sich vor einem Einbiegen in die Hauptstraße einweisen zu lassen: Die Notwendigkeit der Einweisung durch Hilfspersonen besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere dann, wenn der Wartepflichtige ein schwer bewegliches Fahrzeug führt, das den unübersichtlichen Einbiegevorgang nicht zügig vollenden kann (BGH, Urt. v. 25.1.1994 - VI ZR 285/92, MDR 1994, 352; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 Rdnr. 58; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 StVO Rdnr. 51).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Gegebenenfalls ist dieser Vorgang mehrfach zu wiederholen (st. Rspr. vgl. nur: BGH, Urt. v. 21.5.1985 - VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757; KG, MDR 2010, 805; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rdnr. 58; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 Rdnr. 50).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Der Gegner kann die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung erschüttern, wenn er die Möglichkeit eines anderen Ablaufs aufzeigt, indem er Tatsachen beweist, die einen abweichenden Geschehensverlauf nicht nur theoretisch denkbar, sondern mit einer empirisch nicht zu vernachlässigen, nicht erst mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für möglich erscheinen lassen (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, aaO, vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 286 Rdnr. 23).
  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
    Es handelt sich mithin um ein Grund- und Teilurteil, gegen dessen Zulässigkeit keine Bedenken bestehen: Der Gefahr, dass es hinsichtlich des Haftungsgrundes im Teil- und Schlussurteil zu divergierender Entscheidungen kommt (vgl. BGHZ 173, 328, 333; 139, 116, 117; 120, 376, 380; 107, 236, 242; Zöller/Vollkommer, aaO, § 301 Rdnr. 7; P/G/Thole, ZPO, 2. Aufl., § 301 Rdnr. 3), wurde durch den Erlass des Grundurteils vorgebeugt.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

  • KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Konsequenterweise hat das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung die jeweiligen Verursachungsbeiträge gemäß § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG gegeneinander abgewogen, wobei - entsprechend gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, der auch der erkennende Spezialsenat für Verkehrsunfallsachen folgt - jeweils ausschließlich unstreitige oder nachgewiesene Beiträge, welche sich zudem auf den Unfall ausgewirkt haben, Berücksichtigung finden können (st.Rspr.; BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2010 - 4 U 110/10, juris) und der Beweis dem obliegt, welcher sich auf einen einzustellenden Gesichtspunkt beruft, d.h. hier die jeweils andere Partei (vgl. BGH NZV 1996, 231; Hentschel/König/Dauer-König, StVR, 44. Aufl. 2017, § 17 StVG, Rn. 31).
  • LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Kollision in

    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch erschüttert werden, dass Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 12.10.2010 - 4 U 110/10, juris, Kurzwiedergabe in: NJW-Spezial 2010, 746) oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.1966 - VI ZR 55/65, VersR 1967, 178, und vom 26.04.1957 - VI ZR 88/56, NJW 1957, 1190, m.w.N.; Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 16/10).
  • OLG Dresden, 09.06.2021 - 4 U 396/21

    1. Die Missachtung des Vorfahrtsrechts begründet einen Anscheinsbeweis für die

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (st. Rechtsprechung - statt vieler: BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2010 - 4 U 110/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.07.2018 - 1 U 117/17 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen nach juris).
  • LG Krefeld, 27.02.2014 - 3 O 234/12

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.e. unabwendbaren Ereignisses

    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch erschüttert werden, dass Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 12.10.2010, 4 U 110/10-34, 4 U 110/10, BeckRS 2010, 25380) oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. BGH, Urteil v. 26.04.1957, VI ZR 88/56, NJW 1957, 1190).
  • LG Wiesbaden, 23.12.2021 - 2 O 1096/20

    Haftungsverteilung bei Unfall auf einem öffentlich zugänglichen Parklplatz

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, r+s 2007, 76; BGH, Urt. v. 27.6.2000, VI ZR 126/99, r+s 2000, 409; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2010, 4 U 110/10, BeckRS 2010, 25380; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.7.2018, 1 U 117/17, r+s 2018, 671 Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.2020 - 1 U 78/19

    Alleinhaftung bei einer Kollision aufgrund der Missachtung der Vorfahrtsregel

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 21.11.2006, Az. VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; BGH, Urt. v. 27.6.2000, Az. VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2010, Az. 4 U 110/10, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.07.2018, Az. 1 U 117/17, Rn. 5, juris).
  • OLG Schleswig, 28.05.2020 - 7 U 232/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urteil vom 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2010 - 4 U 110/10, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17 -, Rn. 5, juris).
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