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   OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21   

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https://dejure.org/2022,19616
OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21 (https://dejure.org/2022,19616)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.07.2022 - 5 U 82/21 (https://dejure.org/2022,19616)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 5 U 82/21 (https://dejure.org/2022,19616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192; MBKT § 1a; MuSchG § 3; MuSchG § 20; BGB § 306; BGB § 307
    Umfang der Eintrittspflicht während der Mutterschutzzeit sowie am Entbindungstag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zur Eintrittspflicht eines Krankentagegeldversicherers während der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag (§ 192 Abs. 5 VVG; § 1a MB/KT). 2. Der Anspruch auf die nach § 1a Abs. 1 und 2 MB/KT geschuldeten Leistungen entsteht ...

  • rechtsportal.de

    Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung Eintrittspflicht eines Krankentagegeldversicherers während Schutzfristen nach dem MuSchG Anrechnung von Mutterschaftsgeld Deckelung von Leistungen auf das 'Nettoeinkommen' einer Versicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 1087
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21
    Dass in der Person der Klägerin während des Zeitraumes, für den sie (weiteres) Krankentagegeld beansprucht, auch die Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 MB/KT - mit der Folge einer weitergehenden Leistungspflicht nach den allgemeinen Grundsätzen - vorlagen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570), behauptet sie nicht.

    In Anwendung dieser Bestimmung, die sich ersichtlich im Rahmen des Vertragszwecks hält, den erwerbstätigen Versicherungsnehmer vor einem Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570; Urteil vom 27. November 2019 - IV ZR 314/17, VersR 2020, 154) und gegen deren Wirksamkeit insoweit auch von der Klägerin keine Bedenken geltend gemacht wurden, hat die Beklagte von dem vertragsgemäß auszubezahlenden Krankentagegeld in Höhe von 130,- Euro pro Kalendertag zu Recht den von der Klägerin im maßgeblichen Zeitraum zu beanspruchenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Abzug gebracht und daraus einen kalendertäglichen Auszahlungsbetrag von 13,- Euro errechnet.

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21
    Die Bestimmung ähnelt in ihrer Formulierung dem § 4 Abs. 2 MB/KT, in Ansehung dessen in der Vergangenheit Transparenzbedenken geltend gemacht wurden (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senat, Urteil vom 20. März 2002 - 5 U 816/01-62, ZfS 2002, 445; OLG Hamm VersR 2000, 750; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, VersR 2016, 1177) und die von Teilen der Literatur, insbesondere für den Fall der Verwendung des Begriffs "Nettoeinkommen" ohne konkrete Definition, auf die vorliegende Klausel übertragen werden (Schubach, in: Bruck/Möller, a.a.O., § 1a MB/KT 2009 Rn. 6).

    In dieser Konsequenz unterscheidet sich die von der Klägerin beanstandete Regelung auch ganz maßgeblich von der - zur Klagebegründung herangezogenen - Parallelvorschrift des § 4 Abs. 2 MB/KT, deren Unwirksamkeit vor allem für das Recht des Versicherers auf Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrags (§ 4 Abs. 4 MB/KT 2009; dazu BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, VersR 2016, 1177) von Bedeutung ist.

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2002 - 5 U 816/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21
    Die Bestimmung ähnelt in ihrer Formulierung dem § 4 Abs. 2 MB/KT, in Ansehung dessen in der Vergangenheit Transparenzbedenken geltend gemacht wurden (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senat, Urteil vom 20. März 2002 - 5 U 816/01-62, ZfS 2002, 445; OLG Hamm VersR 2000, 750; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, VersR 2016, 1177) und die von Teilen der Literatur, insbesondere für den Fall der Verwendung des Begriffs "Nettoeinkommen" ohne konkrete Definition, auf die vorliegende Klausel übertragen werden (Schubach, in: Bruck/Möller, a.a.O., § 1a MB/KT 2009 Rn. 6).

    Die durch § 1a Abs. 3 MB/KT zusätzlich vorgesehene "Deckelung" der Leistungen auf das - dort näher konkretisierte - "Nettoeinkommen" erweist sich vor diesem Hintergrund vorliegend als "rechtsfolgenloser Programmsatz" (vgl. Rogler, in: Hk-VVG 4. Aufl., § 1a MB/KT 2009 Rn. 9; zu § 4 Abs. 2 MB/KT 2009 Senat, Urteil vom 20. März 2002 - 5 U 816/01-62, ZfS 2002, 445; Rogler, in: Hk-VVG a.a.O., § 4 MB/KT 2009 Rn. 1; Hütt, in: MünchKomm-VVG 2. Aufl., § 192 Rn. 144).

  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21
    In Anwendung dieser Bestimmung, die sich ersichtlich im Rahmen des Vertragszwecks hält, den erwerbstätigen Versicherungsnehmer vor einem Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2015 - IV ZR 54/14, VersR 2015, 570; Urteil vom 27. November 2019 - IV ZR 314/17, VersR 2020, 154) und gegen deren Wirksamkeit insoweit auch von der Klägerin keine Bedenken geltend gemacht wurden, hat die Beklagte von dem vertragsgemäß auszubezahlenden Krankentagegeld in Höhe von 130,- Euro pro Kalendertag zu Recht den von der Klägerin im maßgeblichen Zeitraum zu beanspruchenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Abzug gebracht und daraus einen kalendertäglichen Auszahlungsbetrag von 13,- Euro errechnet.
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99

    Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21
    Die Bestimmung ähnelt in ihrer Formulierung dem § 4 Abs. 2 MB/KT, in Ansehung dessen in der Vergangenheit Transparenzbedenken geltend gemacht wurden (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senat, Urteil vom 20. März 2002 - 5 U 816/01-62, ZfS 2002, 445; OLG Hamm VersR 2000, 750; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, VersR 2016, 1177) und die von Teilen der Literatur, insbesondere für den Fall der Verwendung des Begriffs "Nettoeinkommen" ohne konkrete Definition, auf die vorliegende Klausel übertragen werden (Schubach, in: Bruck/Möller, a.a.O., § 1a MB/KT 2009 Rn. 6).
  • BGH, 22.11.2022 - XI ZR 22/22

    Statthaftigkeit einer Revision bzgl. Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss

    Der Senat weicht von der Beurteilung der streitgegenständlichen Darlehensbedingungen der Beklagten durch das Urteil des OLG Naumburg v. 10.11.2021 - Az. 5 U 82/21 - sowie des OLG Frankfurt a.M. v. 26.11.2021 - Az. 24 U 30/21 - ab, die beide nach dem Urteil des EUGH vom 09.09.2021 ergangen sind." Der Kläger greift das Berufungsurteil beschränkt auf den abgewiesenen Zahlungsanspruch mit der Revision, hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde an.
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