Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10 - 162   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28618
OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10 - 162 (https://dejure.org/2012,28618)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.09.2012 - 8 U 581/10 - 162 (https://dejure.org/2012,28618)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. September 2012 - 8 U 581/10 - 162 (https://dejure.org/2012,28618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruflichkeit einer für den Todesfall mit einem Kreditinsitut zu Gunsten eines Dritten hinsichtlich einer Spareinlage getroffenen Vereinbarung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 331 Abs. 1
    Widerruflichkeit einer für den Todesfall mit einem Kreditinsitut zu Gunsten eines Dritten hinsichtlich einer Spareinlage getroffenen Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwiegertochter sollte Sparguthaben bekommen - Die Schwiegermutter kann so eine Vereinbarung mit der Sparkasse jederzeit widerrufen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerruflichkeit der Bezugsberechtigung einer Spareinlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Kreditinstitut über Schenkung kann u. U. aufgehoben werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erblasser kann Übertragung eines Sparbuchs widerrufen

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erblasser kann Übertragung eines Sparbuchs widerrufen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 74
  • MDR 2012, 1357
  • FamRZ 2013, 972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10
    So bewirkt etwa die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten eines Dritten bei der Lebensversicherung den sofortigen Rechtserwerb des Dritten (§ 159 Abs. 3 VVG; vgl. BGHZ 45, 162, 165 ff.; BGH NJW 2003, 2679 f. Rdnr. 9, zit. nach juris; Staudinger/Jagmann, a. a. O., § 328 Rdnr. 240, § 331 Rdnr. 13).

    Denn nur so kann der mit dem Verzicht auf den Widerruf verfolgte Zweck, die Ansprüche auf die Versicherungsleistungen aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers auszusondern und sie damit dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, erreicht werden; der sofortige Rechtserwerb bildet also den eigentlichen Inhalt der unwiderruflichen Bezugsberechtigung (vgl. BGHZ 45, 162, 165; BGH NJW 2003, 2679 f. Rdnr. 9, zit. nach juris).

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10
    So bewirkt etwa die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten eines Dritten bei der Lebensversicherung den sofortigen Rechtserwerb des Dritten (§ 159 Abs. 3 VVG; vgl. BGHZ 45, 162, 165 ff.; BGH NJW 2003, 2679 f. Rdnr. 9, zit. nach juris; Staudinger/Jagmann, a. a. O., § 328 Rdnr. 240, § 331 Rdnr. 13).

    Denn nur so kann der mit dem Verzicht auf den Widerruf verfolgte Zweck, die Ansprüche auf die Versicherungsleistungen aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers auszusondern und sie damit dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, erreicht werden; der sofortige Rechtserwerb bildet also den eigentlichen Inhalt der unwiderruflichen Bezugsberechtigung (vgl. BGHZ 45, 162, 165; BGH NJW 2003, 2679 f. Rdnr. 9, zit. nach juris).

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75

    Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10
    Durch die Vereinbarung eines solchen Widerrufsverzichts des Gläubigers, der auch dessen Erben bindet (vgl. BGH WM 1976, 1130, 1132), soll im Allgemeinen verhindert werden, dass das Schenkungsangebot des Gläubigers nach dessen Tod durch dessen Erben widerrufen und damit der Rechtserwerb des Dritten verhindert wird, bevor die Bank dem Dritten das Schenkungsangebot des Gläubigers nach dessen Tod übermitteln konnte (Wettlauf zwischen Bank und Erben; vgl. Joeres in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrecht-Handbuch, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 26-28).
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10
    Vor dem Tod des Versprechensempfängers hat der Dritte kein Recht, auch kein bedingtes, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb, die jederzeit ohne Zustimmung des Dritten aufgehoben oder abgeändert werden kann, sei es durch Vertrag zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger, sei es (kraft Vorbehalts) durch einen einseitigen Akt des Versprechensempfängers (vgl. BGH NJW 1982, 1807, 1808 unter II. 2.; NJW 2010, 3232, 3234 Rdnr. 17; Staudinger/Jagmann, a. a. O., § 331 Rdnr. 6 f.; MünchKomm.BGB/Gottwald, 5. Aufl., § 331, Rdnr. 1; Palandt/ Grüneberg, a. a. O., § 331 Rdnr. 3).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 581/10
    Vor dem Tod des Versprechensempfängers hat der Dritte kein Recht, auch kein bedingtes, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb, die jederzeit ohne Zustimmung des Dritten aufgehoben oder abgeändert werden kann, sei es durch Vertrag zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger, sei es (kraft Vorbehalts) durch einen einseitigen Akt des Versprechensempfängers (vgl. BGH NJW 1982, 1807, 1808 unter II. 2.; NJW 2010, 3232, 3234 Rdnr. 17; Staudinger/Jagmann, a. a. O., § 331 Rdnr. 6 f.; MünchKomm.BGB/Gottwald, 5. Aufl., § 331, Rdnr. 1; Palandt/ Grüneberg, a. a. O., § 331 Rdnr. 3).
  • OLG Dresden, 01.07.2021 - 8 U 276/21

    Eine von der versprechenden Bank im Rahmen einer Verfügung zugunsten Dritter für

    Der Dritte verfügt in dieser Phase weder über ein Recht noch eine Anwartschaft, sondern allenfalls über eine "Erwerbshoffnung" (BGH, NJW 2010, 3232; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74; Staudinger/Klumpp, BGB, 2020, § 331 Rn. 9; Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 331 Rn. 3).

    Eine Abänderung zu Lebzeiten kann durch Vereinbarung zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger erfolgen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74).

    Möglich ist es darüber hinaus, dem Versprechensempfänger im Vertrag zugunsten Dritter ein einseitiges Auflösungs- oder Widerrufsrecht vorzubehalten (BGH, NJW 1984, 480; NJW-RR 2018, 518; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74; Staudinger/Klumpp, BGB, 2020, § 331 Rn. 15; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 2018, § 2301 Rn. 45).

    Genauso denkbar ist aber auch eine unwiderrufliche Ausgestaltung der Berechtigung des Dritten auf den Todesfall im Deckungsverhältnis (BGH, NJW 1966, 1071; OLG Celle, WM 1996, 851; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74; Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 331 Rn. 3), wobei nicht ausgeschlossen ist, dass auch in diesem Fall anderweitige Befugnisse des Versprechensempfängers zur Beendigung des Vertrags zugunsten Dritter, etwa mittels Kündigung, bestehen können (vgl. BGH, NJW 1966, 1071; Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 331 Rn. 3; Staudinger/Klumpp, BGB, 2020, § 331 Rn. 12).

    Damit liegt, wie auch die weiteren Vertragsbestimmungen belegen, eine Vertragsgestaltung im Sinne des § 328 Abs. 1, § 331 Abs. 1 BGB vor (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74).

    Dass der Vertrag zugunsten Dritter für die Erblasserin zu ihren Lebzeiten widerruflich ausgestaltet war, ändert nichts an der im Deckungsverhältnis wirksam begründeten Berechtigung des Dritten, sollte bis zum Todesfall keine entsprechende Widerrufserklärung erfolgen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 74).

  • LG Flensburg, 16.06.2021 - 3 O 275/19

    Anspruch auf Zahlung und Schadensersatz aus Vertrag zugunsten Dritter mit

    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 13.09.2012 - 8 U 581/10, juris) folgt nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht