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   OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06-72   

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https://dejure.org/2007,74920
OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06-72 (https://dejure.org/2007,74920)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.02.2007 - 5 U 578/06-72 (https://dejure.org/2007,74920)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 5 U 578/06-72 (https://dejure.org/2007,74920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines mit einem Kreditkartenvertrag abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines mit einem Kreditkartenvertrag abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urt.v. 20.12.2006 - IV ZR 325/05; Urt.v. 8.12.1999 - IV ZR 40/99 - VersR 2000, 311 , st.Rspr.).

    Allerdings nimmt die Rechtsprechung von einem solchen Interpretationsansatz sprachliche Elemente von Bedingungen aus, mit denen die Rechtssprache einen fest umrissenen Begriff verbindet, von dem auch das allgemeine Sprachverständnis oder der Sinnzusammenhang der Regelungen nicht erkennbar abweichen will (BGH, Urt.v. 8.12.1999 aaO.).

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Für das Bürgerliche Recht ist demgegenüber sowohl die Zuordnung von Haftpflichtrisiken von Bedeutung (§ 836 , § 908 BGB ), die dazu führt, dass durchaus auch offene bauliche Anlagen (verfallene Anwesen) oder Bauwerksbestandteile (Loggien und Balkone) als Gebäude betrachtet werden (BGH, Urt.v. 11.12.1984 - VI ZR 218/83 NJW 1985, 1976; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 836 Rdn. 8), als auch die Zuordnung dinglicher Herrschaftsmacht (§ 94 , § 912 , Art. 233 § 2b EGBGB ), die in im Einzelnen umstrittenen Maße auch funktionale Einheiten verschiedener baulicher Anlagen als Gebäude betrachtet (vgl. u.a. Staudinger/Roth, 2002, § 912 Rdn. 6; BGH, Urt.v. 23.2.1990 - V ZR 231/88 - BGHZ 110, 298, 301).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Für das Bürgerliche Recht ist demgegenüber sowohl die Zuordnung von Haftpflichtrisiken von Bedeutung (§ 836 , § 908 BGB ), die dazu führt, dass durchaus auch offene bauliche Anlagen (verfallene Anwesen) oder Bauwerksbestandteile (Loggien und Balkone) als Gebäude betrachtet werden (BGH, Urt.v. 11.12.1984 - VI ZR 218/83 NJW 1985, 1976; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 836 Rdn. 8), als auch die Zuordnung dinglicher Herrschaftsmacht (§ 94 , § 912 , Art. 233 § 2b EGBGB ), die in im Einzelnen umstrittenen Maße auch funktionale Einheiten verschiedener baulicher Anlagen als Gebäude betrachtet (vgl. u.a. Staudinger/Roth, 2002, § 912 Rdn. 6; BGH, Urt.v. 23.2.1990 - V ZR 231/88 - BGHZ 110, 298, 301).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Auch für das Versicherungsvertragsrecht (§ 88 VVG ) ist die Reichweite des Gebäudebegriffs offen (Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl., § 88 Rdn. 1; vgl. auch BGH, Urt.v. 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 ); so wird ein Hof nicht zum versicherten Gebäude gezählt (OLG Koblenz, VersR 1995, 43 ), ein Dachgarten oder eine Terrasse wohl (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., H II Rdn. 68).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urt.v. 20.12.2006 - IV ZR 325/05; Urt.v. 8.12.1999 - IV ZR 40/99 - VersR 2000, 311 , st.Rspr.).
  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Eine solche, an das auch in der Rechtssprache gebräuchliche Verständnis des Gebäudebegriffs (BGHSt 1, 158, 163) anknüpfende Auslegung der Versicherungsbedingungen der Beklagten ist allerdings nicht zwingend; vielmehr spricht alles für eine weiter reichende Interpretation.
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Sie hat die Sachlage nicht hinreichend sorgfältig geprüft, so dass ihre Erfüllungsverweigerung nicht durch ausreichende Tatsachen begründet war (vgl.: Prölss/Martin VVG , § 11 Rz. 18, BGH VersR 1990, 153).
  • OLG Koblenz, 15.10.1993 - 10 U 239/93

    Bestimmung des Begriffs "Bestandteil eines Gebäudes"; Versicherungsschutz für den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Auch für das Versicherungsvertragsrecht (§ 88 VVG ) ist die Reichweite des Gebäudebegriffs offen (Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl., § 88 Rdn. 1; vgl. auch BGH, Urt.v. 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 ); so wird ein Hof nicht zum versicherten Gebäude gezählt (OLG Koblenz, VersR 1995, 43 ), ein Dachgarten oder eine Terrasse wohl (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., H II Rdn. 68).
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 324/82

    Beiträge an einen Berufsverband sind Betriebsausgaben, wenn die Ziele des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06
    Für das Bürgerliche Recht ist demgegenüber sowohl die Zuordnung von Haftpflichtrisiken von Bedeutung (§ 836 , § 908 BGB ), die dazu führt, dass durchaus auch offene bauliche Anlagen (verfallene Anwesen) oder Bauwerksbestandteile (Loggien und Balkone) als Gebäude betrachtet werden (BGH, Urt.v. 11.12.1984 - VI ZR 218/83 NJW 1985, 1976; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 836 Rdn. 8), als auch die Zuordnung dinglicher Herrschaftsmacht (§ 94 , § 912 , Art. 233 § 2b EGBGB ), die in im Einzelnen umstrittenen Maße auch funktionale Einheiten verschiedener baulicher Anlagen als Gebäude betrachtet (vgl. u.a. Staudinger/Roth, 2002, § 912 Rdn. 6; BGH, Urt.v. 23.2.1990 - V ZR 231/88 - BGHZ 110, 298, 301).
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