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   OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11 - 48   

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OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11 - 48 (https://dejure.org/2012,52768)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2012 - 5 U 358/11 - 48 (https://dejure.org/2012,52768)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 (https://dejure.org/2012,52768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung; Pflichten des Versicherers bei Anzeige des Wegzugs

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Kranken- und Pflegeversicherung - Vertragsbeendigung bei Auslandswohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6; AVBKV § 15 Nr. 3
    Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung; Pflichten des Versicherers bei Anzeige des Wegzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Außerdem gilt der Grundsatz des beratungsrichtigen Verhaltens, der zur Anwendung gelangt, wenn eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Vertragspartners im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 19.07.2011 - VI ZR 367/09 - VersR 2011, 1276).
  • LG Stuttgart, 17.11.2000 - 12 O 359/00

    Fehlerhafte Beratung über Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Die Beklagte hätte lediglich in dem Schreiben vom 26.01.2009 (Bl. 8 d.A.) auf die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung hinweisen müssen und dem Kläger die Nachteile kurz aufführen können, die ihm drohten, wenn er später ohne zwischenzeitliche Anwartschaftsversicherung erneut eine Krankenversicherung abschließen will (zu den Aufklärungspflichten hinsichtlich der Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen: LG Stuttgart, VersR 2002, 835).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Der Streitwert ist entsprechend der 3, 5-fachen Jahresprämien abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% festzusetzen (allgemein: BGH, Beschl. V. 09.11.2011 - IV ZR 37/11 - ZfS 2012, 100).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2006 - 12 U 34/06

    Private Krankenversicherung: Beweis des Zugangs der Versicherungsunterlagen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Streitigkeiten sind von den Sozialgerichten zu entscheiden, allerdings ist das Zivilgericht nach § 17a Abs. 2 GVG zuständig, wenn die erste Instanz ihre Zuständigkeit angenommen hat (OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1625 ; KG, R+S 2000, 122).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Durch diese Regelung soll den Bedenken des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 22.01.1992 - IV ZR 59/91 - BGHZ 117, 92 ) Rechnung getragen werden, die er gegen die automatische Beendigung der Krankentagegeldversicherung bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit geäußert hat.
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Auch nach Vertragsschluss trafen den Versicherer Hinweispflichten, wenn für ihn erkennbar war, dass der Versicherungsnehmer einer Belehrung bedurfte, weil er über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - wie etwa über die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hatte (BGH, Urt. v. 13.04.2005 - IV ZR 86/04 - VersR 2005, 824 ).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Durch zeitweilige Abwesenheit, auch von längerer Dauer, wird der gewöhnliche Aufenthalt normalerweise nicht aufgehoben, sofern die Absicht besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren (BGH, Urt. v. 05.02.1975 - IV ZR 103/73 - NJW 1975, 1068 ; BGH, Beschl. v. 03.02.1993 - XII ZB 93/90 - NJW 1993, 2047 ).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Durch zeitweilige Abwesenheit, auch von längerer Dauer, wird der gewöhnliche Aufenthalt normalerweise nicht aufgehoben, sofern die Absicht besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren (BGH, Urt. v. 05.02.1975 - IV ZR 103/73 - NJW 1975, 1068 ; BGH, Beschl. v. 03.02.1993 - XII ZB 93/90 - NJW 1993, 2047 ).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Voraussetzung einer Beratungspflicht ist in jedem Fall, dass der Versicherungsnehmer die Beratung benötigt, er also nicht in ausreichendem Maße sachkundig ist bzw. sich nicht, auch durch die erforderliche Lektüre übersichtlicher Versicherungsbedingungen, selbst informieren kann (BGH, Urt. v. 18.12.1991 - IV ZR 299/90 - VersR 1992, 217 ; Prölss in Prölss/Martin, VVG , 28.Aufl., § 6 Rdn 22; Armbrüster in: MünchKomm( VVG ), § 6 Rdn. 31).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 1054/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
    Dieser Umfang der Beratungspflicht beruht auf der zutreffenden Erwägung, dass der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).
  • LG Kassel, 16.09.1987 - 5 O 494/86
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2021 - 5 U 37/20

    1. Ein Versicherungsmakler, der nicht angemessen verdeutlicht, dass sich der von

    Deshalb gilt sie uneingeschränkt auch nur in den Fällen, in denen für den Versicherungsnehmer bei zutreffender Beratung eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte (BGH, Urteil vom 30. November 2017 - I ZR 143/16, VersR 2018, 349), nicht jedoch, wenn - wie hier - mehrere alternative, gleichermaßen vorstellbare Verhaltensweisen denkbar sind, zwischen denen sich der Versicherungsnehmer zunächst entscheiden muss (BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - VI ZR 367/09, VersR 2011, 1276; Senat, Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 U 502/10-76, VersR 2011, 1441; Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11-48, ZfS 2013, 163; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 6 Rn. 40; Gansel/Huth, in: BeckOK-VVG 9. Ed., § 63 Rn. 124; Schneider, RuS 2015, 477, 484; soweit - nicht tragende - Erwägungen in den Senatsentscheidungen vom 26. Februar 2014 - 5 U 64/13, VersR 2015, 1248 und vom 26. April 2017 - 5 U 36/16, VersR 2018, 480 - möglicherweise anders verstanden werden konnten, ist klarstellend anzumerken, dass auch diesen jeweils Fallkonstellationen ohne veritablen Entscheidungskonflikt zugrunde lagen).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Hintergrund ist, dass der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Risikos oder der Vertragsgestaltung nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Situation zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 -, Rn. 38, juris; BGH, Urteil vom 08. Mai 1967 - II ZR 17/65 -, BGHZ 48, 7-11, Rn. 10) .
  • LG Frankfurt/Main, 02.08.2018 - 23 S 12/15

    Krankenversicherung: Beratungspflicht Anwartschaftsversicherung

    Dabei dient in der Krankheitskostenversicherung die Anwartschaftsversicherung der Erhaltung der Altersrückstellungen (soweit vorhanden), dem Erhalt des Eintrittsalters für die Prämienberechnung und der Verhinderung einer erneuten Gesundheitsprüfung (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 -, juris).

    Der hiesige Fall ist auch nicht mit einem Wegzug des Versicherungsnehmers ins Ausland zu vergleichen, bei dem das Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 -, juris bzw. das LG Stuttgart, VersR 2002, 835 [LG Stuttgart 17.11.2000 - 12 O 359/00] davon ausgingen, dass der Versicherer bei Anzeige eines Wegzugs ins Ausland verpflichtet sei, den Versicherungsnehmer über die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes, vor allem jene einer Anwartschaftsversicherung, zu beraten.

  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 U 1241/17

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Zessionar

    Hintergrund ist, dass der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Risikos oder der Vertragsgestaltung nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Situation zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 -, Rn. 38, juris; BGH, Urteil vom 08. Mai 1967 - II ZR 17/65 -, BGHZ 48, 7 -11, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 175/16

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

    Hintergrund ist, dass der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Risikos oder der Vertragsgestaltung nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Situation zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 -, Rn. 38, juris; BGH, Urteil vom 08. Mai 1967 - II ZR 17/65 -, BGHZ 48, 7-11, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 210/16

    Lebensversicherung; BetrAVG; Rechte des Versicherten; Fehler des Versicherers

    Auch im Versicherungsvertragsverhältnis, welches in besonderem Maße nach den Geboten von Treu und Glauben ausgerichtet ist, sieht die Rechtsprechung den Versicherer nicht allgemein zur Beratung des Versicherungsnehmers und ggf. des Versicherten verpflichtet, sondern allenfalls dann, wenn er erkennen kann, dass der Versicherungsnehmer einer Belehrung bedarf (BGH, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04 -, Rn. 13, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 - 48 -, ZfgSch 2013, 163, Rn. 37, juris).
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