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   OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18   

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https://dejure.org/2019,12692
OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18 (https://dejure.org/2019,12692)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.01.2019 - 5 W 90/18 (https://dejure.org/2019,12692)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 5 W 90/18 (https://dejure.org/2019,12692)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 906
  • FGPrax 2019, 139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18
    Hat der Erblasser seiner Formulierung einen anderen Sinn beigemessen als den, der sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, ist sein subjektives Sprachverständnis maßgebend (BGH, Urt. v. 8.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41).
  • OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15

    Testamentsauslegung: Bezugnahme auf ein formunwirksames maschinenschriftliches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18
    Ist das der Fall, so können für die Auslegung auch maschinengeschriebene Schriftstücke, die für sich genommen der Form des § 2247 BGB nicht entsprechen würden, berücksichtigt werden (OLG Hamburg, FamRZ 2016, 665).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09

    Testamentsauslegung: Gerichtliche Feststellung des Testierwillens; Anordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18
    Sie kann insbesondere auch für gesetzliche Erbfolge angeordnet werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 500; Zimmermann in: MünchKommBGB, 7. Aufl. 2017, § 2197 Rdn. 1).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18
    Kann der Richter sich trotz Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, dann muss er sich - wiederum unter Auswertung von Wortlaut und allen Umständen - notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH, Urt. v. 7.10.1992 - IV ZR 160/91 - NJW 1993, 256).
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