Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23795
OLG Saarbrücken, 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35 (https://dejure.org/2004,23795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35 (https://dejure.org/2004,23795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2004 - 4 W(Baul) 284/03-35 (https://dejure.org/2004,23795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbestimmung bei einer Anfechtung eines Umlegungsplanbeschlusses zur Einbeziehung eines Grundstücks ins Umlegungsverfahren; Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Streitwertes auf 20 Prozent des Wertes einer nicht in das Umlegungsverfahren einbezogenen Parzelle; ...

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2; ; ZPO § 6; ; BauGB § 217

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbeziehung eines Grundstücks in den Umgebungsplan: Streitwert?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68

    Streitwert im Umlegungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03
    Dieses ist regelmäßig mit 20 % des Wertes der "eingeworfenen" Grundstücke im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu bemessen (vgl. BGHZ 51, 341 (345); Dieterich, Baulandumlegung, 4. Auflage, Rdnr. 455 m. w. N.; Schrödter, Baugesetzbuch, 6. Auflage 1998,, § 228 BauGB, Rdnr. 5 m. w. N.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, Stand: 1. Oktober 2003, § 228 BauGB, Rdnr. 4).

    Dagegen ist in beiden Fällen nicht gemäß § 6 ZPO der volle Verkehrswert festzusetzen, da dem Eigentümer bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise sein Eigentum nicht genommen, sondern lediglich umgestaltet wird (vgl. BGHZ 49, 317 (320 f); 51, 341 (345 f); Dieterich, aaO., Rdnr. 454 u. 455; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO., § 228 BauGB, Rdnr. 37 u. 40).

  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03
    Angemessen ist i. d. R. ein Streitwert in Höhe von 20 % des Verkehrswerts (vgl. BGHZ 49, 317 (320 f); Dieterich, aaO., Rdnr. 454; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO., § 228 BauGB, Rdnr. 37).

    Dagegen ist in beiden Fällen nicht gemäß § 6 ZPO der volle Verkehrswert festzusetzen, da dem Eigentümer bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise sein Eigentum nicht genommen, sondern lediglich umgestaltet wird (vgl. BGHZ 49, 317 (320 f); 51, 341 (345 f); Dieterich, aaO., Rdnr. 454 u. 455; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO., § 228 BauGB, Rdnr. 37 u. 40).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht