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   OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05 - 109   

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https://dejure.org/2006,4103
OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05 - 109 (https://dejure.org/2006,4103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2006 - 1 U 311/05 - 109 (https://dejure.org/2006,4103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2006 - 1 U 311/05 - 109 (https://dejure.org/2006,4103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eigentum: Pflicht zur Duldung des Begehens oder Befahrens durch die Eigentümer des Nachbargrundstückes

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 921, 917, 922, 1004
    Grenzüberschreitende Zufahrt ist keine Grenzanlage, wenn sie nur einseitig einem Grundstück dient

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "gemeinsame Grenzeinrichtung" i.S. von § 921 BGB, hier bezüglich eines Durchgangs zwischen zwei Hausgrundstücken; Voraussetzungen der Duldungspflicht gemäß § 917 BGB; Voraussetzungen eines Rechts auf Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in wegerechtlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 604 Abs. 3; ; BGB § 917; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 921; ; BGB § 922; ; BGB § 1004; ; BGB § 1027; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 § 921 § 1004
    Vorliegen eines Notwegerechts nach § 917 BGB bzw. einer gemeinsamen Grenzanlage im Sinne von § 921 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Geh- und Durchfahrtsrecht zwischen Hausgrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1166
  • BauR 2006, 1522
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05
    Ob eine Nutzung des Verbindungsgrundstücks notwendig ist, ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen (BGHZ 75, 315 f.).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen geparkt werden kann (BGHZ 75, 315 f.; Saarl. OLG NJW-RR 2002, 1385).

  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 11/02

    Begriff der Grenzanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05
    Entgegen der Rechtsauffassung der Kläger stellt der Durchgang zwischen den Hausanwesen der Parteien keine gemeinsame Grenzeinrichtung i.S.v. § 921 BGB mit der Folge dar, dass einseitige Veränderungen, welche die Mitbenutzung durch die Kläger beeinträchtigen, nach § 922 BGB unstatthaft wären und Abwehransprüche der Kläger nach § 1004 und § 1027 BGB analog begründen (vgl. BGH NJW 03, 1731; Palandt - Bassenge, BGB, 63. Aufl. Rdn. 2 zu § 922).

    Den Klägern ist zwar einzuräumen, dass Zwischenräume, die Grundstücke voneinander scheiden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann "Grenzeinrichtungen" sein können, wenn sie keine grenzscheidende Wirkung in dem Sinne haben, dass die Grenze exakt in deren Mitte verläuft (BGH NJW 03, 1731, 1732).

  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05
    Da § 917 BGB das Recht auf Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in wegerechtlicher Hinsicht abschließend regelt, kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis als einer Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben keine weiter gehende Duldungspflicht folgen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Saarl. OLG OLGR 2002, 382 ; Staudinger / Roth, BGB , 13. Aufl. (2002) Rdn. 1 zu § 917).
  • OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04

    Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05
    Selbst wenn man zu Gunsten der Kläger von einer als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizierenden schuldrechtlichen unentgeltlichen Zufahrtsgestattung der Rechtsvorgänger der Beklagten ausginge und außerdem unterstellen würde, dass diese Verpflichtung auf die Beklagte übergegangen ist, wäre das zwischen den Parteien bestehende Leihverhältnis mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs jederzeit kündbar, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedurfte ( vgl. Saarl. Oberlandesgericht , OLGR 2004, 394 mwNw.).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; OLG Karlsruhe, DWW 2013, 261, 263; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 580, 581; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 204, 205).
  • LG Hamburg, 16.12.2015 - 318 S 33/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anspruch auf Unterlassung der Schließung des

    Nutzt z.B. nur einer der Nachbarn die auf beiden Grundstücken befindliche Fläche als Zufahrt, während der andere das nicht oder jedenfalls nicht in relevantem Umfang tut, dient die Fläche insoweit nur dem Vorteil desjenigen, der sie als Zufahrt nutzt, nicht aber dem Vorteil beider Grundstücke (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2006 - 1 U 311/05 - 109, MDR 2006, 1166, Rn. 26, zitiert nach juris; MüKo-BGB/Säcker, 6. Auflage, § 921 Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (Bamberger/Roth-Fritsche, BGB , 3. Aufl., 2012, § 917 Rn.47 m.w.N. unter Bezug auf BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 139/05 - NJW-RR 2006, 1160 Rn. 10, 12; OLG Brandenburg BeckRS 2009, 19394 m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2006 - 1 U 311/05-109, MDR 2006, 1166 ; Staudinger/Roth, BGB , § 917 Rn 1 mwN).
  • AG Leverkusen, 15.10.2019 - 26 C 445/17

    Gemeinsame Hofeinfahrt kann eine Grenzeinrichtung sein!

    Nutzt hingegen nur einer der Nachbarn die auf beiden Grundstücken befindliche Fläche als Zufahrt, um mit dem PKW zu dem der Straße abgewandten Teil seines Grundstücks zu gelangen, während der andere das nicht, oder jedenfalls nicht in relevantem Umfang tut, dient die Fläche insoweit nur dem Vorteil desjenigen, der sie als PKW- Zufahrt nutzt, nicht aber, dem Vorteil beider Grundstücke (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2017 V ZR 42117 - vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2003 - V ZR 11/02 -;. vgl. Saarländisches - Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 311/05 - 109 - vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 318 S 311, 5 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Als Leihvertrag über ein Wegerecht wäre er jedoch entsprechend § 604 Abs. 3 BGB in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs jederzeit kündbar, ohne dass es hierzu eines besonderen Grundes bedürfte (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2006 Az.: 1 U 311/05, zitiert nach juris), falls sich nicht aus den Umständen eine Bestimmung über die Dauer der Leihe entnehmen ließe.
  • LG Coburg, 02.06.2006 - 32 S 13/06

    Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Da § 917 BGB das Recht auf Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in wegerechtlicher Hinsicht abschließend regelt, kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis als eine Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben keine weitergehende Duldungspflicht folgen (vgl., OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2006, Az.: 1 U 311/05, Juris-Fundstelle).
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