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   OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23   

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https://dejure.org/2023,10411
OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23 (https://dejure.org/2023,10411)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2023 - 5 W 18/23 (https://dejure.org/2023,10411)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2023 - 5 W 18/23 (https://dejure.org/2023,10411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 121 Abs 1 S 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 890 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie der Beseitigung von Hundekot und -urin

  • IWW

    Effektive Vollstreckung

  • RA Kotz

    Unterlassen Immissionsbelästigungen durch Hunde des Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; ZPO § 890
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer titulierten Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu treffen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    So klappt es nicht mit den Nachbarn...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer titulierten Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu treffen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Die Verwendung von eher allgemein formulierten Unterlassungsgeboten kann aber bei Streitigkeiten über Immissionen (Lärm, Gerüche) zulässig sein; hier muss es hingenommen werden, dass auch der Streit über die Wesentlichkeit von Lärmimmissionen gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren erneut entschieden werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 251; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 3; OLG Jena, InVo 2001, 341).

    Mangels näherer Anhaltspunkte dafür, von welchem Maßstab sich die Beteiligten leiten gelassen haben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1), ist eine Beurteilung der hier in Rede stehenden Geräuschemissionen daher unmöglich.

    Die von den Schuldnern eingegangene Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass künftig keine Immissionsbelästigungen mehr von ihrem Grundstück ausgehen, die verursacht werden durch das Koten und Urinieren der von den Schuldnern zu 1) und 2) auf ihrem Grundstück gehaltenen Hunde, und insbesondere, etwaige Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen, ist jedenfalls nach der auch insoweit gebotenen Auslegung (§§ 133, 157 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1) hinreichend bestimmt.

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Die Verwendung von eher allgemein formulierten Unterlassungsgeboten kann aber bei Streitigkeiten über Immissionen (Lärm, Gerüche) zulässig sein; hier muss es hingenommen werden, dass auch der Streit über die Wesentlichkeit von Lärmimmissionen gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren erneut entschieden werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 251; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 3; OLG Jena, InVo 2001, 341).

    Das Vollstreckungsgericht (bzw. das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht) hat dann durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst und von welchem Maßstab sich das Prozessgericht - bzw. die Parteien eines Vergleiches - haben leiten lassen (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248).

    Mangels näherer Anhaltspunkte dafür, von welchem Maßstab sich die Beteiligten leiten gelassen haben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1), ist eine Beurteilung der hier in Rede stehenden Geräuschemissionen daher unmöglich.

  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Die Kosten des Verfahrens - einschließlich der Kosten der beiden Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 5 W 22/22 und 5 W 18/23 - werden gegeneinander aufgehoben.

    Auf die dagegen erhobene sofortige Beschwerde der Schuldner hat der Senat diesen Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2022 - 5 W 22/22 = Bl. 343 ff. GA).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Wie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss richtig ausführt, ist Partei nur derjenige, der selbst Rechtsschutz begehrt oder gegen den Rechtsschutz begehrt wird, unabhängig von seiner eventuellen materiell-rechtlichen Berechtigung ("formeller Parteibegriff; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03, NJW-RR 2005, 1237).
  • BGH, 18.12.1964 - V ZR 207/62

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Ein Beteiligter kann als Zeuge vernommen werden, wenn er zur Zeit seiner Einvernahme (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1964 - V ZR 207/62, FamRZ 1965, 137) nicht Partei des Rechtsstreits ist; entscheidend ist nicht die Stärke oder das Gewicht des Interesses der zu vernehmenden Person an der Streitsache, sondern die formale Parteistellung im Prozess (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., Vor § 373-401 Rn. 1, 5; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess 1. Aufl., Kap. 20 Rn. 20, m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Das Landgericht hat die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung für die von ihm richtigerweise auch insoweit insgesamt nach § 890 ZPO beurteilte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863) Unterlassungsverpflichtung aus Ziff. 2 des Prozessvergleichs zu Recht bejaht.
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07-64, OLGR 2008, 166).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07

    Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07-64, OLGR 2008, 166).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04

    Zur Abgrenzung der Anwendbarkeit des § 888 ZPO und des § 890 ZPO bei Begehren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Denn im Gegensatz zu der gesondert geregelten weiteren Verpflichtung, während der Nachtzeit (= zwischen 22 und 6 Uhr) Geräuschemissionen (schlicht) zu "unterlassen", die etwaige Verstöße ohne weiteres fassbar werden lässt (vgl. zu einer vergleichbar präzisen Regelung auch Senat, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 W 62/04-22, OLGR 2004, 640), entbehrt die für die übrigen Zeiten verwendete Qualifikation des "erträglichen Maßes" auch eingedenk der Tatsache, dass alle "sonstigen" Geräuschemissionen einschließlich Musikhörens ohne nähere Eingrenzung nach Art, Herkunft und Ausmaß davon erfasst sein sollen, einer genügenden Umschreibung des beanstandeten Verhaltens, die eventuelle Verstöße einer Beweiserhebung erst zugänglich machte.
  • BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93

    Keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
    Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07-64, OLGR 2008, 166).
  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

  • OLG Köln, 07.06.1993 - 12 U 40/93

    Tierische Lautäußerungen; Schallpegel; Unterlassungsgebot; Titel; Urteilstitel;

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