Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 232 Abs 1 BGB, § 262 BGB, §§ 262 ff BGB, § 264 Abs 1 Halbs 2 BGB, § 648a BGB
Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den Bauhandwerker: Vertretbare Handlung; Auswahlberechtigung des Schuldners unter den zulässigen Formen der Sicherheitsleistung; Übergang des Wahlrechts auf den Gläubiger; fehlendes Einverständnis ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 648a BGB; Übergehen des Wahlrechts auf den Gläubiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 648a BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ist vertretbare Handlung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckung einer Sicherheit nach § 648a BGB: Gläubiger hat die "Wahl"! (IBR 2016, 369)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auswahl der Art der Sicherheitsleistung durch Gläubiger oder doch durch Schuldner? (IVR 2016, 158)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 21.01.2015 - 3 O 60/13
- OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1206
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 5 U 52/21
Rechte von Bauherren beim sog. Verbraucherbauvertrag gestärkt
Zudem sind Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung, über die Abnahme, über die Mangelfreiheit der erbrachten Werkleistungen und die Befugnis zur Ausführung der Arbeiten durch ein Subunternehmen für die Frage, ob der Unternehmer einen Anspruch auf Sicherheitsleistung wegen einer offenen Werklohnforderung hat, ohne Bedeutung, § 650f Abs. 1 S. 3 und 4 BGB (vgl. hierzu auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2015, Az. 5 W 24/15, Rn. 11, juris). - OLG Hamburg, 23.10.2015 - 9 U 91/15
Höhe der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung zur Stellung einer …
Die Beklagte hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass im Falle der Vollstreckung die Möglichkeit besteht, dass dann, wenn die Beklagte keine Sicherheit - etwa durch Stellung einer Bürgschaft - leistet, die Klägerin die Möglichkeit hat, das grundsätzlich der Beklagten zustehende Wahlrecht, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist, an deren Stelle auszuüben (vgl. z. B. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.04.2015 - 5 W 24/15, juris). - LG Arnsberg, 06.09.2018 - 8 O 55/18
Stellung einer Sicherheit i.R. eines "VOB-Bauvertrags"
Im Übrigen schließt die Kammer sich der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Saar-brücken, Beschluss vom 15.04.2015 - 5 W 24/15 -, zitiert nach "juris"), dass die Vollstreckung einer entsprechenden Verurteilung gemäß § 887 ZPO durchzuführen ist. - OLG Köln, 16.11.2020 - 11 W 22/20
Beschwerdeverfahren bleibt ohne Erfolg
Zu ergänzen bleibt insoweit lediglich, dass es einem Schuldner, der mit der von dem Gläubiger gewählten Art der Sicherheit nicht einverstanden ist, auch nach Beginn der Zwangsvollstreckung unbenommen bleibt, sich von der Verbindlichkeit zu befreien, indem er seine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nachkommt (§ 264 Abs. 1 Hs. 2 BGB) (OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 — 19 W 2/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2015 — 5 W 24/15, NJW-RR 2015, 1206 Rn. 9).