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   OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14   

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https://dejure.org/2014,32865
OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14 (https://dejure.org/2014,32865)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.10.2014 - 1 U 24/14 (https://dejure.org/2014,32865)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 1 U 24/14 (https://dejure.org/2014,32865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Arzneimittelbezeichnung durch die unzulässige Verwendung einer Dachmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur - hier verneinten - irreführenden Bezeichnung eines Arzneimittels durch Verwendung einer Dachmarke.

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Arzneimitteln unter einer Dachmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Bezeichnung eines Arzneimittels durch Verwendung einer Dachmarke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Dachmarke in der Bezeichnung unterschiedlicher Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 558
  • GRUR-RR 2015, 175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 13 A 1377/13

    Verstoß gegen das Verbot gleicher Bezeichnung von Arzneimitteln bei Verwendung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Ob die Verwendung einer Dachmarke bei unterschiedlich zusammengesetzten Arzneimitteln zulässig ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Unterschiede der Arzneimittel und Gefahren, die bei einer etwaigen Verwechslung bestehen (OVG NRW, Urteil vom12.2.2014 - 13 A 1377/13, DVBl 2014, 597).

    § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG steht nicht per se dem unternehmerischen Bemühen entgegen, das positive Image einer Marke auf weitere Arzneimittel zu transferieren bzw. eine solche Dachmarke auf- und auszubauen (OVG NRW, Urteil vom 12.2.2014 - 13 A 1377/13 - DVBl 2014, 597).

    Da das BfArM in der Vergangenheit Dachmarken für verschiedene Wirkstoffe im Bereich der Schmerzmedikation zugelassen hat, und dies auch bei bekannten Marken mit hohem Marktanteil, erwartet der Verbraucher jedenfalls in diesem Bereich unter einer Dachmarke nicht stets Arzneimittel mit einer identischen Zusammensetzung (OVG NRW, Urteil vom12.2.2014 - 13 A 1377/13, DVBl 2014, 597).

    Bei zusammengesetzten Bezeichnungen liegt eine gleiche Bezeichnung damit nicht schon dann vor, wenn - wie bei einer Dachmarke - eine Identität der Hauptbezeichnung gegeben ist (Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 25 Rz. 88; OVG NRW, Urteil vom 12.2.2014 - 13 A 1377/13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1113/11

    Verwendung einer "Dachmarke" in der Bezeichnung eines Arzneimittels als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Der Senat kann aufgrund eigener Sachkunde feststellen, wie die Bezeichnung durch die angesprochenen Verkehrskreise verstanden wird, da seine Mitglieder selbst zu den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchern zählen (OVG NRW, Urteil vom 17.6.2013 - 13 A 1113/11; BGH, Urteil vom 2.10.2003 - I ZR 150/01 -, GRUR 2004, 244).

    Vergeblich rekurriert der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OVG NRW vom 17.6.2013 - 13 A 1113/11 (Bl. 74 ff. d.A.), der ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde lag.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Dabei kann die zwischen den Parteien umstrittene Frage der relevanten Irreführungsquote, nämlich, ob - wie der Kläger - meint, es genügt, wenn ein kleiner, nicht völlig unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt ist (BGH GRUR 1990, 604 - Dr. S. Arzneimittel; BGH GRUR 1993, 512 - Heilpraktikerkolleg) oder - entsprechend der Auffassung des Beklagten - es auf einen erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise ankomme (BGH, Urteil vom 8.3.2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport), für die Entscheidung dahinstehen, da der Senat im Streitfall bereits eine mögliche Fehlvorstellung eines nicht völlig unerheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise nicht festzustellen vermag.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Der Senat kann aufgrund eigener Sachkunde feststellen, wie die Bezeichnung durch die angesprochenen Verkehrskreise verstanden wird, da seine Mitglieder selbst zu den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchern zählen (OVG NRW, Urteil vom 17.6.2013 - 13 A 1113/11; BGH, Urteil vom 2.10.2003 - I ZR 150/01 -, GRUR 2004, 244).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Angesichts der Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit und der mit falschen Erwartungen an Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken sind an die Wahrheit, Eindeutigkeit und Klarheit der Bezeichnung von Arzneimitteln erhöhte Anforderungen zu stellen (sog. Strengeprinzip; OVG NRW, Urteil vom 23.5.2007- 13 A 3657/04 - und vom 12. August 2009 - 13 A 2147/06; BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - 13 A 2147/06

    Die Bezeichnung eines Arzneimittels als wesentlicher Bestandteil eines Präparats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Angesichts der Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit und der mit falschen Erwartungen an Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken sind an die Wahrheit, Eindeutigkeit und Klarheit der Bezeichnung von Arzneimitteln erhöhte Anforderungen zu stellen (sog. Strengeprinzip; OVG NRW, Urteil vom 23.5.2007- 13 A 3657/04 - und vom 12. August 2009 - 13 A 2147/06; BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Unter anderem vom Bekanntheitsgrad hängt aber ab, ob bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher eine Verwechslungsgefahr besteht (EuGH, Urteil vom 11.11.1997 - Rs. C - 251/95 (Puma) -, Rz. 22).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Dabei kann die zwischen den Parteien umstrittene Frage der relevanten Irreführungsquote, nämlich, ob - wie der Kläger - meint, es genügt, wenn ein kleiner, nicht völlig unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt ist (BGH GRUR 1990, 604 - Dr. S. Arzneimittel; BGH GRUR 1993, 512 - Heilpraktikerkolleg) oder - entsprechend der Auffassung des Beklagten - es auf einen erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise ankomme (BGH, Urteil vom 8.3.2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport), für die Entscheidung dahinstehen, da der Senat im Streitfall bereits eine mögliche Fehlvorstellung eines nicht völlig unerheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise nicht festzustellen vermag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 13 A 3657/04

    Kriterien für das Vorliegen einer irreführenden Bezeichnung eines Arzneimittels;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 1 U 24/14
    Angesichts der Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit und der mit falschen Erwartungen an Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken sind an die Wahrheit, Eindeutigkeit und Klarheit der Bezeichnung von Arzneimitteln erhöhte Anforderungen zu stellen (sog. Strengeprinzip; OVG NRW, Urteil vom 23.5.2007- 13 A 3657/04 - und vom 12. August 2009 - 13 A 2147/06; BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11).
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