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   OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18   

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https://dejure.org/2019,8742
OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.01.2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2019,8742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Der Vorlage eines Erbscheines bedarf es grundsätzlich nicht; vielmehr muss das Grundbuchamt - bzw. das Beschwerdegericht - anhand des öffentlichen Testaments den Umfang der Verfügungsbefugnis selbst prüfen, es sei denn, die Klärung dieser Frage erfordert weitere tatsächliche Ermittlungen über den Willen des Erblassers, zu denen das Grundbuchamt nicht befugt ist (OLG München, FamRZ 2017, 253; BayObLG, FamRZ 2001, 42; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 57).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Anerkanntermaßen ist es nämlich zulässig, bei der Würdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze zu verwerten und nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesene Tatsachen frei zu würdigen; die Lockerung der strengen Beweisanforderungen ist insbesondere dort geboten, wo eine Beibringung von Urkunden unmöglich ist und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1971 - V ZB 6/71, BGHZ 57, 84, 95; BayObLGZ 1986, 208; KG, KGR 1998, 79; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 63 ff.).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Grundsätzlich endet das Amt eines Testamentsvollstreckers erst mit vollständiger Erfüllung aller Aufgaben, zu denen ihn der Erblasser berufen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Deshalb ist auch die in dem Nichtabhilfebeschluss erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FamRZ 2016, 2006) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Anerkanntermaßen ist es nämlich zulässig, bei der Würdigung der Eintragungsunterlagen Erfahrungssätze zu verwerten und nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesene Tatsachen frei zu würdigen; die Lockerung der strengen Beweisanforderungen ist insbesondere dort geboten, wo eine Beibringung von Urkunden unmöglich ist und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1971 - V ZB 6/71, BGHZ 57, 84, 95; BayObLGZ 1986, 208; KG, KGR 1998, 79; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 63 ff.).
  • KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01

    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Bei dieser Sachlage hätte das Grundbuchamt die zusätzliche Vorlage eines Erbscheines nur dann fordern dürfen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen Zweifel tatsächlicher Art ergeben hätten, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 42; KG NJW-RR 2003, 255; Krause, in: Meikel, a.a.O., § 35 Rn. 189).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
    Dieser hat im Rahmen seines Aufgabenkreises die Stellung eines Treuhänders und ist weder Vertreter noch Beauftragter des Erblassers oder des Nachlasses und auch nicht eigentlicher Vertreter der Erben, sondern er übt das ihm zugewiesene Amt aus eigenem Recht gemäß dem letzten Willen des Erblassers und dem Gesetz selbständig aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99, NJW 2000, 3781; Weidlich, in: Palandt, BGB 77. Aufl., Einf. v. § 2197 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom Erblasser angeordnete

    Darüber hinaus endigt die Testamentsvollstreckung mit der Erledigung aller dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben (OLG München, NJW 2015, 2271; Böhringer, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 52 Rn. 73; Zeiser, in: BeckOK GBO 36. Ed. 1.6.2019, § 52 Rn. 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23, 29; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

    Welche Befugnisse dem Testamentsvollstecker im Einzelnen eingeräumt sind, ergibt sich regelmäßig aus der letztwilligen Verfügung, in der die Einsetzung erfolgte, wobei der Umfang ggf. durch Auslegung (§ 133 BGB) ermittelt werden muss (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23

    Erwerb steuerpflichtig: Unbedenklichkeitsbescheinigung entbehrlich?

    Da sie die begehrten Eintragungen in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstrecker bewilligt haben, bedarf es gemäß §§ 19, 29 GBO des Nachweises ihrer Ernennung und ihres Verwaltungsrechts; mit bloßen Erklärungen der Beteiligten darf sich das Grundbuchamt grundsätzlich nicht zufriedengeben (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; vgl. Demharter, GBO 32. Aufl., § 52 Rn. 11).

    Dieser Nachweis kann außer durch Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO auch durch notarielle Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift erbracht werden; außerdem ist in diesen Fällen die Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch ein entsprechendes Zeugnis des Nachlassgerichts nachzuweisen, da erst mit der Annahme das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt (§ 2202 Abs. 1 und 2 BGB) und er damit bewilligungsbefugt wird (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; OLG München, FamRZ 2017, 253; KG, OLGE 40, 49; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 63).

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