Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments; Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament
- erbrechtsiegen.de
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Änderungsbefugnis des überlebenden Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3; BGB § 2270
Zur Auslegung erbvertraglicher Verfügungen von Eheleuten. - rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 3 ; BGB § 2270
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament kann widerrufen werden
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 23.04.2014 - 16 O 54/14
- OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 877
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Allerdings ermöglicht es § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII, in besonderen Härtefällen von den Grundsätzen des § 90 Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII (sämtliches Vermögen bis auf das Schonvermögen [2.600 ?] ist zu verwerten) abzuweichen (…Fischer in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 115 Rdn. 48; BGH, Beschl. v. 9.6.2010 - XII ZB 120/08 - NJW 2010, 2887).Die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei muss solche Umstände substantiiert darlegen (…Fischer in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 115 Rdn. 48; BGH, Beschl. v. 9.6.2010 - XII ZB 120/08 - NJW 2010, 2887; siehe auch OLG Hamm, MDR 2013, 1367).
- OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Bei der Ermittlung des Erblasserwillens muss nämlich berücksichtigt werden, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem zuerst verstorbenen Ehegatten und dem eingesetzten Schlusserben der Längstlebende berechtigt bleiben soll, die Erbfolge anderweitig festzulegen (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2012, 402; OLG Koblenz, FamRZ 2007, 1917). - OLG Celle, 17.05.1999 - 10 WF 62/99
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Das kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn die Partei mit ihrem Vermögen ständig anfallende Pflegekosten decken muss (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1999, 1672: Partei darf 300.000 DM behalten, um eine Deckungslücke zwischen monatlichen Pflegekosten von rund 8.075,- DM und Einkünften von insgesamt rund 7.220,- DM monatlich zu schließen). - OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Verwandte des überlebenden Ehegatten sind im Allgemeinen nicht dem Erstversterbenden nahestehende Personen im Sinne der Vorschrift (OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1572). - OLG Schleswig, 05.09.2011 - 3 Wx 64/10
Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung auf die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14
Bei der Ermittlung des Erblasserwillens muss nämlich berücksichtigt werden, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem zuerst verstorbenen Ehegatten und dem eingesetzten Schlusserben der Längstlebende berechtigt bleiben soll, die Erbfolge anderweitig festzulegen (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2012, 402; OLG Koblenz, FamRZ 2007, 1917).
- OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - 5 W 49/19
Die in einem einseitigen Erbvertrag enthaltene Erbeinsetzung der eigenen sowie …
Demnach ist ausgehend von den verwendeten Worten und Formulierungen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden zu erforschen, wobei auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände und die Lebenserfahrung heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41; Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; Beschluss vom 16. September 2014 - 5 W 47/14, FamRZ 2015, 877).