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   OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21   

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OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21 (https://dejure.org/2021,40465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.09.2021 - 1 VA 5/21 (https://dejure.org/2021,40465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. September 2021 - 1 VA 5/21 (https://dejure.org/2021,40465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in Akten eines bereits abgeschlossenen Verfahrens Antrag auf gerichtliche Entscheidung Möglich erscheinende Rechtsverletzung eines Antragstellers (vorliegend verneint)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht auch für den früheren Prozessbevollmächtigten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 1085
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Erlass einer Annahmeanordnung auf Antrag der hinterlegenden Person i.R.d.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Die danach erforderliche Antragsbefugnis erfordert zumindest, dass der Antragsteller einen Sachverhalt vorträgt, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - IV AR (VZ) 1/18, juris Rn. 11), das heißt die von ihm behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig bei jeder Betrachtung ausgeschlossen sind, ihm nicht zustehen oder nicht verletzt sein können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 Va 5/18, juris Rn. 9; MünchKomm.ZPO/Pabst, a. a. O., § 24 EGGVG Rn. 2).

    Da Justizverwaltungsakte grundsätzlich keine Drittwirkung entfalten, ist ein Dritter nur dann ausnahmsweise antragsbefugt, wenn er die Verletzung einer Norm behauptet, die gerade ihn als Dritten zu schützen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - IV AR (VZ) 1/18, juris Rn. 13; Mayer, a. a. O., Rn. 4; Pabst, a. a. O., Rn. 3).

    Denn das in § 299 Abs. 2 ZPO enthaltene, durch Auslegung zu ermittelnde Entscheidungsprogramm (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - IV AR (VZ) 1/18, juris Rn. 13) dient nicht auch der Rücksichtnahme auf die Interessen der Prozessbevollmächtigten der Parteien des abgeschlossenen Rechtsstreits.

  • LAG Hamm, 14.02.2014 - 12 Ta 63/14

    Akteneinsichtsrecht durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Der gegen die Entscheidung des Gerichtsvorstands über das Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in die Akten eines bereits abgeschlossenen Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 13. August 2021 - 1 VA 4/21; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage, § 299 Rn. 6; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 12) - für die hier vorliegende Entscheidung des Antragsgegners über das Akteneinsichtsgesuch der weiteren Beteiligten als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Frau J.J., der Beklagten in dem rechtkräftig abgeschlossenen Rechtsstreit 1 O 414/16 des Landgerichts Saarbrücken, gilt aufgrund der Stellung der Insolvenzverwalterin als Partei kraft Amtes sowie der ihr zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nichts anderes (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 12 Ta 63/14, juris Rn. 7) - und fristgerecht (§ 26 Abs. 1 EGGVG) eingegangene Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil die Antragstellerin nicht im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG antragsbefugt ist.
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Der gegen die Entscheidung des Gerichtsvorstands über das Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in die Akten eines bereits abgeschlossenen Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 13. August 2021 - 1 VA 4/21; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage, § 299 Rn. 6; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 12) - für die hier vorliegende Entscheidung des Antragsgegners über das Akteneinsichtsgesuch der weiteren Beteiligten als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Frau J.J., der Beklagten in dem rechtkräftig abgeschlossenen Rechtsstreit 1 O 414/16 des Landgerichts Saarbrücken, gilt aufgrund der Stellung der Insolvenzverwalterin als Partei kraft Amtes sowie der ihr zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nichts anderes (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 12 Ta 63/14, juris Rn. 7) - und fristgerecht (§ 26 Abs. 1 EGGVG) eingegangene Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil die Antragstellerin nicht im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG antragsbefugt ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 VA 5/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Die danach erforderliche Antragsbefugnis erfordert zumindest, dass der Antragsteller einen Sachverhalt vorträgt, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - IV AR (VZ) 1/18, juris Rn. 11), das heißt die von ihm behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig bei jeder Betrachtung ausgeschlossen sind, ihm nicht zustehen oder nicht verletzt sein können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 Va 5/18, juris Rn. 9; MünchKomm.ZPO/Pabst, a. a. O., § 24 EGGVG Rn. 2).
  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Vielmehr sind, wenn ein berechtigtes Interesse an der beantragten Akteneinsicht glaubhaft gemacht ist, im Rahmen der von dem Vorstand des Gerichts dann zu treffenden Ermessensentscheidung lediglich das Geheimhaltungsbedürfnis der Parteien - nicht auch dasjenige ihrer Prozessbevollmächtigten - mit dem Informationsbedürfnis des die Einsicht in die Akten beantragenden Dritten abzuwägen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2020 - I-15 VA 50/19, juris Rn. 12; MünchKomm.ZPO/Prütting, 6. Aufl., § 299 Rn. 25).
  • OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21

    Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
    Der gegen die Entscheidung des Gerichtsvorstands über das Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in die Akten eines bereits abgeschlossenen Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 13. August 2021 - 1 VA 4/21; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage, § 299 Rn. 6; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 12) - für die hier vorliegende Entscheidung des Antragsgegners über das Akteneinsichtsgesuch der weiteren Beteiligten als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Frau J.J., der Beklagten in dem rechtkräftig abgeschlossenen Rechtsstreit 1 O 414/16 des Landgerichts Saarbrücken, gilt aufgrund der Stellung der Insolvenzverwalterin als Partei kraft Amtes sowie der ihr zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nichts anderes (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 12 Ta 63/14, juris Rn. 7) - und fristgerecht (§ 26 Abs. 1 EGGVG) eingegangene Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil die Antragstellerin nicht im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG antragsbefugt ist.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2022 - 20 VA 6/20

    Zu den Anforderungen der Bewilligung von Akteneinsicht an einen nicht

    Nach - soweit ersichtlich - überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretener Ansicht, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 16.07.2020, Az. 20 VA 19/19, zitiert nach juris Tz. 97 m. w. N.), hat der Gerichtsvorstand bei der im Rahmen des § 299 Abs. 2 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung nämlich das Informationsinteresse des Dritten einerseits gegen etwaige Geheimhaltungsinteressen der Parteien des Ausgangsverfahrens abzuwägen (vgl. aus der jüngsten Rechtsprechung z. B. Saarländisches Oberlandesgericht: Beschluss vom 16.09.2021, Az. 1 VA 5/21, Tz. 10; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.05.2020, Az. 2 VA 2/20, Tz. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2020, Az. 15 VA 35/19, Tz. 9; OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019, Az. 7 VA 12/19, Tz. 11; jeweils zitiert nach juris; Prütting in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 299 ZPO, Rn. 25; Bacher in BeckOK ZPO, 43. Ed Stand: 01.12.2021, § 299 ZPO, Rn. 32; Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 299 ZPO, Rn. 13; Schild in BeckOK, DatenschutzR, 38. Ed. Stand: 01.11.2021, Syst.
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