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   OLG Saarbrücken, 16.10.1991 - 5 W 96/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3999
OLG Saarbrücken, 16.10.1991 - 5 W 96/91 (https://dejure.org/1991,3999)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.10.1991 - 5 W 96/91 (https://dejure.org/1991,3999)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 5 W 96/91 (https://dejure.org/1991,3999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Angaben für die Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2256 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 586
  • Rpfleger 1992, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2022 - 14 W 6/22

    Rückgabe eines gemeinschaftlichen öffentlichen Testaments aus einer besonderen

    Es wird nach gründlicher Recherche des Senats jedoch weder in der Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 14.12.1988 - 2 Wx 23/88 - Rn. 18, juris; LG Augsburg, Beschluss vom 21.04.1998 - 5 T 629/98 - Rn. 12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.10.1991 - 5 W 96/91 - Rn. 11, juris) noch in der einschlägigen Literatur (Staudinger/Baumann (2018) BGB , § 2256 Rn. 7 ff.; Fröhler in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl. 2020, § 346 Rn. 24; Sticherling in Münchener Kommentar zum BGB , 8. Aufl. 2020, § 34 BeurkG Rn. 35; Keim, ZEV 2003, 55 ff.; Dietz, Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl. 2019, Rn. 103-111; Harders in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG , 12. Aufl. 2019, § 346 Rn. 14 ff.; Soergel/Mayer, BGB , § 2256 Rn. 3 ff.) vertreten, dass deshalb die erst mit Wirkung seit dem 01.08.2002 geltende Regelung des § 2300 Abs. 2 BGB , die im Widerspruch zur älteren Regelung in § 2256 Abs. 2 S. 1 BGB steht, auch auf Testamente anzuwenden ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 14 W 6/22
    Es wird nach gründlicher Recherche des Senats jedoch weder in der Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 14.12.1988 - 2 Wx 23/88 - Rn. 18, juris; LG Augsburg, Beschluss vom 21.04.1998 - 5 T 629/98 - Rn. 12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.10.1991 - 5 W 96/91 - Rn. 11, juris) noch in der einschlägigen Literatur (Staudinger/Baumann (2018) BGB, § 2256 Rn. 7 ff.; Fröhler in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 346 Rn. 24; Sticherling in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 34 BeurkG Rn. 35; Keim, ZEV 2003, 55 ff.; Dietz, Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl. 2019, Rn. 103-111; Harders in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 346 Rn. 14 ff.; Soergel/Mayer, BGB, § 2256 Rn. 3 ff.) vertreten, dass deshalb die erst mit Wirkung seit dem 01.08.2002 geltende Regelung des § 2300 Abs. 2 BGB, die im Widerspruch zur älteren Regelung in § 2256 Abs. 2 S. 1 BGB steht, auch auf Testamente anzuwenden ist.
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