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   OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10   

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https://dejure.org/2010,9501
OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10 (https://dejure.org/2010,9501)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.12.2010 - 6 UF 17/10 (https://dejure.org/2010,9501)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 6 UF 17/10 (https://dejure.org/2010,9501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 10a Abs 1 Nr 1 VersorgAusglHärteG, § 1587c Nr 1 BGB, § 1587 Abs 2 BGB 1977
    Versorgungsausgleich: Ehezeitanteil in der Beamtenversorgung; Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen wirtschaftlichen Ungleichgewichts

  • Deutsches Notarinstitut

    VAHRG § 10a; BGB a. F. § 1587c
    Abänderung einer VA-Regelung nach § 10a VAHRG; Ehezeitanteil einer Beamtenversorgung bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung bei vorgezogenem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Korrektur des Versorgungsausgleichs wegen wirtschaftlichen Ungleichgewichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a; BGB § 1587c
    Bestimmung des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung bei vorgezogenem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Korrektur des Versorgungsausgleichs wegen wirtschaftlichen Ungleichgewichts

  • rechtsportal.de

    VAHRG § 10a; BGB § 1587c
    Bestimmung des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung bei vorgezogenem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Korrektur des Versorgungsausgleichs wegen wirtschaftlichen Ungleichgewichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1994 - XII ZB 149/92

    Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Eine Kürzung des Ausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt somit erst dann in Betracht, wenn der Berechtigte etwa über nicht ausgleichspflichtiges Grund- oder Kapitalvermögen oder ungleich höhere, nicht in die Saldierung einzustellende Versorgungsanrechte verfügt, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1995, 413; Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2007 - 9 UF 23/07

    Anwendbarkeit des § 1587c BGB im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Denn Voraussetzung hierfür ist, dass sich das wirtschaftliche Gleichgewicht zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten so verändert hat, dass seine Inanspruchnahme im Rahmen des Versorgungsausgleichs grob unbillig wäre (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 9 UF 23/07; NJW-RR 2008, 454, m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Dass das Familiengericht im Urteil vom 13. Oktober 1978 den Ehezeitanteil der Beamtenversorgung des Antragstellers unter Berücksichtigung des tatsächlichen Versorgungsbeginns und nicht unter Einbeziehung des - fiktiven - Zeitpunktes bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder einer Zurechnungszeit ermittelt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2007, 1084; FamRZ 1996, 215; FamRZ 1995, 810; NJW 1982, 324; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2001, 277) und ist nicht zu beanstanden; der Senat sieht keine Veranlassung, hiervon abzuweichen.
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Insoweit genügt es nicht, dass der Berechtigte wirtschaftlich besser dasteht oder wegen einer anderweitigen Sicherung seiner Altersversorgung auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs (ganz oder teilweise) nicht angewiesen ist (BGH, FamRZ 1999, 714).
  • OLG Celle, 21.12.1994 - 17 UF 127/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Dass das Familiengericht im Urteil vom 13. Oktober 1978 den Ehezeitanteil der Beamtenversorgung des Antragstellers unter Berücksichtigung des tatsächlichen Versorgungsbeginns und nicht unter Einbeziehung des - fiktiven - Zeitpunktes bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder einer Zurechnungszeit ermittelt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2007, 1084; FamRZ 1996, 215; FamRZ 1995, 810; NJW 1982, 324; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2001, 277) und ist nicht zu beanstanden; der Senat sieht keine Veranlassung, hiervon abzuweichen.
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Dass das Familiengericht im Urteil vom 13. Oktober 1978 den Ehezeitanteil der Beamtenversorgung des Antragstellers unter Berücksichtigung des tatsächlichen Versorgungsbeginns und nicht unter Einbeziehung des - fiktiven - Zeitpunktes bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder einer Zurechnungszeit ermittelt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2007, 1084; FamRZ 1996, 215; FamRZ 1995, 810; NJW 1982, 324; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2001, 277) und ist nicht zu beanstanden; der Senat sieht keine Veranlassung, hiervon abzuweichen.
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    § 1587 c Nr. 1 BGB erlaubt einen ganzen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn seine formale Durchführung nicht zu der bezweckten ausgewogenen sozialen Sicherheit der Ehegatten, sondern vielmehr zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen würde und der Verpflichtete im Gegensatz zum Berechtigten auf seine Versorgung zur Sicherung seines Unterhalts im Alter dringend angewiesen ist (vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 2003, 1173; Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.).
  • BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbemessung bei vollständiger bzw. teilweiser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2010 - 6 UF 17/10
    Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensrecht (BGH, FamRZ 2010, 869 und 639, jeweils m.w.N.) und nach § 48 Abs. 1 VersAusglG nach dem bis zu diesem Tag anwendbaren materiellen Versorgungsausgleichsrecht.
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