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   OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11   

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https://dejure.org/2011,29495
OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11 (https://dejure.org/2011,29495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.05.2011 - 6 WF 49/11 (https://dejure.org/2011,29495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 6 WF 49/11 (https://dejure.org/2011,29495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenrechtliche Behandlung von vor dem 31.08.2009 abgetrennten und danach fortgeführten Verfahren über den Versorgungsausgleich; Bestimmung des Verfahrenswerts in abgetrennten Folgesachen i.R.d. Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG Art. 111 Abs. 1; FGG -RG Art. 111 Abs. 4
    Gebührenrechtliche Behandlung von vor dem 31.08.2009 abgetrennten und danach fortgeführten Verfahren über den Versorgungsausgleich; Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11
    Gebührenrechtlich sind diese Verfahren als neue Angelegenheit zu behandeln und für seine Tätigkeit in dem abgetrennten und dem selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich erhält ein Rechtsanwalt gemäß § 150 Abs. 5 Satz 2 FamFG gesonderte Gebühren (BGH, a.a.O.; OLG Celle FamRZ 2011, 240, Rn. 15; Borth FamRZ 2010, 1210, 1211; a.A. OLG Oldenburg - 13 WF 166/10 - Juris).

    Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbstständigen Folgesache gebührenrechtlich um eine Angelegenheit (BGH, a.a.O.; OLG Celle FamRZ 2011, 240 Rn. 16; Borth FamRZ 2010, 1210, 1211; Schneider NJW-Spezial 2008, 635).

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2011, 635), der sich der Senat anschließt, richtete sich das auf den am 10. Juni 2009 eingereichten Scheidungsantrag eingeleitete Versorgungsausgleichsverfahren gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG zunächst nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2011 - 13 WF 166/10

    Anwaltsgebühren für die Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11
    Gebührenrechtlich sind diese Verfahren als neue Angelegenheit zu behandeln und für seine Tätigkeit in dem abgetrennten und dem selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich erhält ein Rechtsanwalt gemäß § 150 Abs. 5 Satz 2 FamFG gesonderte Gebühren (BGH, a.a.O.; OLG Celle FamRZ 2011, 240, Rn. 15; Borth FamRZ 2010, 1210, 1211; a.A. OLG Oldenburg - 13 WF 166/10 - Juris).
  • OLG Nürnberg, 06.05.2010 - 7 WF 598/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berechnung des Verfahrenswertes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 WF 49/11
    Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 132, m.w.N.), und widerspricht entgegen der Auffassung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners auch nicht dem Gesetzeswortlaut, im Gegenteil! Denn das Versorgungsausgleichsgesetz enthält in den Überschriften über die jeweiligen Abschnitte eine Differenzierung zwischen dem "Wertausgleich bei der Scheidung" (Kapitel 2, Abschnitt 2), worin der hier in Rede Ausgleich geregelt ist, und dem "Wertausgleich nach der Scheidung" (Kapitel 2, Abschnitt 3), der den Versorgungsausgleich nach §§ 20 ff VersAusglG betrifft.
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