Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29767
OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19 (https://dejure.org/2019,29767)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.06.2019 - 5 W 33/19 (https://dejure.org/2019,29767)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 5 W 33/19 (https://dejure.org/2019,29767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,29767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15

    Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).

    Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1257/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der fachgerichtlichen Rechtsprechung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Die Eintragung des Widerspruchs rechtfertigt sie deshalb nur dann, wenn sie alle für die Eintragungsformel des Widerspruchs erforderlichen Angaben enthält, d.h. insbesondere gegen wen und gegen welches Recht der Widerspruch sich richtet und welches Recht bzw. welchen Berechtigten er schützt (Staudinger/Gursky (2013) BGB § 899, Rn. 64, 79; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070 zu § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO; BayObLG, RPfleger 1981, 190; OLG Düsseldorf, RPfleger 1978, 216; Augustin, in: RGRK 12. Aufl., § 885 Rn. 3 jew. zu § 885 GBO).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17).
  • OLG Frankfurt, 11.04.1995 - 12 W 50/95

    Arrestgrund, Auslandsvollstreckung, AA des HV, Arrestierung von Forderungen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Dabei gilt in den Fällen, in denen die Vollziehung - wie hier - durch Eintragung in das Grundbuch erfolgt, schon der Antrag des Gläubigers auf Eintragung beim Grundbuchamt als Vollziehung (§ 932 Abs. 3 ZPO; vgl. RG, Urteil vom 5. Februar 1913 - V 408/12, RGZ 81, 288; OLG Hamm, RPfleger 1995, 468; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 932 Rn. 9).
  • RG, 17.06.1914 - V 21/14

    Arrestvollziehung in ein Grundstück.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch auf Grund einer vom Anspruchsberechtigten erwirkten einstweiligen Verfügung (§ 899 Abs. 2 BGB) deren Vollzug darstellt (vgl. Staudinger/Gursky (2013) BGB § 899, Rn. 65), so dass neben den Voraussetzungen des Grundbuchrechts auch die für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bestehenden Erfordernisse gegeben sein müssen (vgl. RG, Urteil vom 17. Juni 1914 - V 21/14, RGZ 85, 163, 166; BayObLG, RPfleger 1981, 190; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 216).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97

    Antragswirkung bei Doppelbelastungsverbot

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).
  • AG Herford, 09.10.2012 - 7b M 1473/12

    Zulässigkeit der Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen in Familiensachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Sonstige Bestimmungen, die eine entsprechende Anwendung der §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3 ZPO auf dieses Verfahren ermöglichen könnten, enthält das FamFG - bei systematisch zutreffender Betrachtung - nicht: § 120 Abs. 1 FamFG, der wegen der Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen auf die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung verweist, wird durch die speziellere Regelungskette der §§ 53, 119 Abs. 1 FamFG verdrängt (Giers, in: Keidel, a.a.O., § 53 Rn. 1; Weber, FamRZ 2018, 238, 239; a.A. AG Herford, FamRZ 2013, 970 m. abl. Anm. Friederici/Sommer, FamRZ 2013, 1834).
  • RG, 05.02.1913 - V 408/12

    Nichtige Vormerkung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
    Dabei gilt in den Fällen, in denen die Vollziehung - wie hier - durch Eintragung in das Grundbuch erfolgt, schon der Antrag des Gläubigers auf Eintragung beim Grundbuchamt als Vollziehung (§ 932 Abs. 3 ZPO; vgl. RG, Urteil vom 5. Februar 1913 - V 408/12, RGZ 81, 288; OLG Hamm, RPfleger 1995, 468; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 932 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht