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   OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21, VR 411   

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https://dejure.org/2021,32090
OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21, VR 411 (https://dejure.org/2021,32090)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.06.2021 - 5 W 30/21, VR 411 (https://dejure.org/2021,32090)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 5 W 30/21, VR 411 (https://dejure.org/2021,32090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 395 FamFG, § 27 Abs. 1 BGB, § 32 Abs. 1 BGB, § 71 BGB
    FamFG, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgt die Löschung einer vermeintlich unzulässigen Registereintragung, bei der es sich auch um eine frühere Löschung handeln kann, unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, der die Löschung der Amtslöschung zur Folge ...

  • rechtsportal.de

    Löschung einer Amtslöschung in einem Vereinsregister; Löschung unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs; Wesentlicher Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Die gemäß §§ 393 Abs. 3 Satz 2, 395 Abs. 3 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 58 ff. FamFG) Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen die Zurückweisung seines (wörtlich) auf "Reaktivierung" der gelöschten Eintragung gerichteten Widerspruchs, die bei verständiger Würdigung dieses Begehrens darauf gerichtet ist, dass das Registergericht zur Einleitung des Amtslöschungsverfahrens der Eintragung vom 21. August 2020 nach § 395 FamFG angewiesen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015 - 20 W 226/13, juris), ist zulässig und auch in der Sache begründet.

    Hat das Registergericht die Löschung unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs vollzogen, liegt ein wesentlicher Mangel i.S.d. § 395 FamFG vor, der eine Löschung der Amtslöschung zur Folge hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015 - 20 W 226/13, juris; Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 48; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 825; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 903, jew. zu § 142 FGG a.F.).

  • OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06

    Frühester Wirksamkeitszeitpunkt einer Satzungsänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Die vom Beteiligten zu 1) eingewandte Regelung in § 9 Abs. 3 der von ihm vorgelegten - späteren - Fassung der Vereinssatzung (Bl. 543 d.A.) ist nämlich - unbeschadet der Frage ihrer Anwendbarkeit auf den vorliegenden Fall der Kooptation - mangels Eintragung im Vereinsregister nicht wirksam (§ 71 BGB); denn in der zuletzt zur Eintragung angemeldeten vollständigen Neufassung der Satzung vom 7. April 2000 (Bl. 226 ff. d.A.; lfd. Nr. 1 des Registers zu VR 411) war sie noch nicht enthalten, und später im Register eingetragene Änderungen (vom 9. Oktober 2014 und vom 2. August 2016, lfd. Nrn. 5 und 7) bezeichnen die so geänderte Bestimmung nicht, was aber zu ihrer Wirksamkeit sowohl im Verhältnis zu Dritten, als auch im Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern, erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1957 - II ZR 239/55, BGHZ 23, 122, 128; RG vom 10. April 1933 - IV 427/32, HRR 1933, 1635 = BeckRS 1933, 1; OLG Hamm, FGPrax 2007, 141, 142; Staudinger/Schwennicke (2019) BGB § 71, Rn. 3; Ellenberger, in: Palandt, a.a.O., § 71 Rn. 1 und 4).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Hat das Registergericht die Löschung unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs vollzogen, liegt ein wesentlicher Mangel i.S.d. § 395 FamFG vor, der eine Löschung der Amtslöschung zur Folge hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015 - 20 W 226/13, juris; Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 48; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 825; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 903, jew. zu § 142 FGG a.F.).
  • KG, 30.01.2012 - 25 W 78/11

    Vereinsvorstand: Ablauf der Bestellung; Zulässigkeit einer Global- oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Als Eintragung ist auch eine Löschung anzusehen; Voraussetzung für die Amtslöschung ist auch insoweit, dass diese aus verfahrensrechtlichen oder materiell-rechtlichen Gründen unzulässig war (KG, Rpfleger 2012, 550; Heinemann, in: Keidel, a.a.O., § 395 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Dass die gültige Vereinssatzung - zulässigerweise abweichend von den §§ 27 Abs. 1, 32 Abs. 1 BGB, vgl. § 40 BGB - dem Vorstand das Recht der Ergänzung ("Kooptation") einräumt (OLG Hamm, NJW-RR 2008, 350; Staudinger/Schwennicke (2019) BGB § 27, Rn. 6; Leuschner, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 27 Rn. 18; Steffen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 27 Rn. 1), ist unzweifelhaft (§ 9 Abs. 3 der Satzung in der Fassung vom 7. April 2000, Bl. 228 d.A.), und der Senat sieht auch keinen Grund für Beanstandungen, weil der so berufene Beteiligte zu 2) damals noch nicht ein Jahr lang Mitglied des Vereins gewesen ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05

    Anforderungen an Amtslöschung einer GmbH in Liquidation wegen Vermögenslosigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Hat das Registergericht die Löschung unter Übergehung eines eingelegten Widerspruchs vollzogen, liegt ein wesentlicher Mangel i.S.d. § 395 FamFG vor, der eine Löschung der Amtslöschung zur Folge hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015 - 20 W 226/13, juris; Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 48; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 825; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 903, jew. zu § 142 FGG a.F.).
  • BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55

    Verein. Zweckänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
    Die vom Beteiligten zu 1) eingewandte Regelung in § 9 Abs. 3 der von ihm vorgelegten - späteren - Fassung der Vereinssatzung (Bl. 543 d.A.) ist nämlich - unbeschadet der Frage ihrer Anwendbarkeit auf den vorliegenden Fall der Kooptation - mangels Eintragung im Vereinsregister nicht wirksam (§ 71 BGB); denn in der zuletzt zur Eintragung angemeldeten vollständigen Neufassung der Satzung vom 7. April 2000 (Bl. 226 ff. d.A.; lfd. Nr. 1 des Registers zu VR 411) war sie noch nicht enthalten, und später im Register eingetragene Änderungen (vom 9. Oktober 2014 und vom 2. August 2016, lfd. Nrn. 5 und 7) bezeichnen die so geänderte Bestimmung nicht, was aber zu ihrer Wirksamkeit sowohl im Verhältnis zu Dritten, als auch im Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern, erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1957 - II ZR 239/55, BGHZ 23, 122, 128; RG vom 10. April 1933 - IV 427/32, HRR 1933, 1635 = BeckRS 1933, 1; OLG Hamm, FGPrax 2007, 141, 142; Staudinger/Schwennicke (2019) BGB § 71, Rn. 3; Ellenberger, in: Palandt, a.a.O., § 71 Rn. 1 und 4).
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